Fundament für Stütze nicht fachgerecht ausgeführt

Diskutiere Fundament für Stütze nicht fachgerecht ausgeführt im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Natürlich darfst du bei Mängeln etwas einbehalten. Anderslautende Klauseln dürften - gerade im Umgang mit privaten Bauherren =...

  1. #21 WilderSueden, 01.12.2023
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    Natürlich darfst du bei Mängeln etwas einbehalten. Anderslautende Klauseln dürften - gerade im Umgang mit privaten Bauherren = Verbraucherbauvertrag - unzulässig sein. Dein nächster Weg führt zu einer Beratung beim Fachanwalt. Versuche gar nicht, dich alleine an der Baufirma abzuarbeiten, da gehst du kaputt.
     
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  2. Oehmi

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    Ein VOB Vertrag sieht eine Gewährleistung von 4 Jahren vor. Außer es ist explizit etwas anderes vereinbart. Daher die Frage, habt ihr tatsächlich einen VOB Vertrag oder irrt sich die Firma?
    Nach VOB gilt grundsätzlich, erst die Abnahme, dann die Schlussrechnung. Ohne das eine, gibt es nicht das andere. Wenn die Firma die Schlussrechnung geschickt hat und noch keine Abnahme erfolgt ist, Schlussrechnung zurückschicken. Wenn ich dich richtig verstehe, habt ihr schon anteilig bezahlt. Wie damit umzugehen ist, solltet ihr auch mit einem Fachanwalt klären.
     
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  3. #23 Gast 85175, 01.12.2023
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    Eine Rechtberatung ist da ganz dringend geboten. Laienhaft, aber doch Aufgrund langjähriger Erfahrung, hätte ich das wohl ungefähr so beantwortet (man muss aber vorsichtig sein, man muss eigentlich erst einmal den Vertrag und den Rest der Akte genau ansehen):

    Es gibt ein Fundament, dessen Tragfähigkeit nachzuweisen ist. Den Standsicherheitsnachweis unter Berücksichtigung der speziellen Geländesituation samt Bodengutachten und Protokolle zur Verdichtung des Untergrunds fordern wir hiermit letzmalig und zwar in prüfbarer Form innerhalb von 2 Tagen. Das herauszusuchen und es uns kurz zu mailen, dürfte ja angesichts der von Ihnen befürchteten Eskalation auch in Ihrem Interesse sein. Nichts beweist die mängelfreie Ausführung eindrucksvoller, als die kurzfristige Übersendung der fehlerfreien Unterlagen.

    So lange kein prüfbarer Standsicherheitsnachweis vorliegt, können wir noch nicht einmal prüfen, ob da tatsächlich ein Mangel vorliegt. Ausweislich des Ihnen vorliegenden Gutachtens besteht hier ein begründeter Verdacht und es ist Ihre Obliegenheit diesen auszuräumen, in dem sie einfach nur eine prüffähige Statik vorlegen.

    Fundamente der Tragfähigkeit nicht nachgewiesen sind, sind vertraglich auch nicht vereinbart. Wir befinden uns hier im Bereich der Vertragsstörung, also eben jenem Fall, in dem eine vom Vertrag abweichende Situation zu behandeln ist. Ich möchte Sie bitten derartige Albernheiten zu unterlassen, oder jemand hinzuzuziehen der mit den Grundlagen des Schuldrechts vertraut ist.

    Wir vermuten nicht, sondern wir versuchen die förmliche Abnahme vorzubereiten, was Sie durch Ihre Sturheit rechtswidrig verhindern. Es gibt eine sachverständige Stellungnahme die dazu geeignet ist hier erhebliche Zweifel an der mängelfreien Ausführung zu begründen. Wir sind es nicht, die hier eigene Regeln erfinden, nur Sie tun das. Von der Verjährung der Gewährleistung brauchen wir derzeit noch nicht nachzudenken, es fehlt ja auch noch die Abnahme. Die Abnahme wird übrigens hiermit aufgrund der fehlenden Unterlagen vorerst verweigert.

    Das ist sogar sicher. Nur ist es nicht unsere Einstellung, sondern Ihre. Anstatt uns die paar Seiten zur Tragfähigkeit zu schicken, damit dies durch unseren Sachverständigen überprüft werden kann, schreiben Sie lieber Briefe, schicken die Schlußrechnung auch ohne Abnahme, usw… Ihr Verhalten bekräftigt den Verdacht, dass es hier einen Mangel geben könnte, der evtl. sogar vertuscht werden soll.


    Welches „neutrale Fachunternehmen“ hätten Sie denn gerne? Wir sind hier im Großraum der Ersatzvornahme, also dem Schadensersatzrecht. Es geht hier um einen potentiell zu ersetzenden Schaden, dessen Höhe wir anhand eines vorliegenden Angebotes abschätzen können, juristische Laien wie wir nennen das ganz flapsig den „ortsüblichen Preis“.

    Und wir erwarten Weltfrieden und die Ankunft von Aliens noch vor 2050. Bezüglich der hier vorliegenden Problematik wären wir aber mit der baldigen Übersendung der geforderten Unterlagen vorerst zufrieden. Ob eine Überprüfung dann noch so kurzfristig gelingt wird sich zeigen, es ist halt nicht jedermann dazu verpflichtet, die durch Ihre rechtswidrige Verweigerung der Übergabe des Tragfähigkeitsnachweises verschuldeten Verzögerungen zu kompensieren.

    Sie können das mit dem Tragfähigkeitsnachweis auch gerne mit der unteren Baurechtsbehörde ausdiskutieren. Das liegt jetzt nur noch an Ihnen ganz alleine.
     
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  4. Oehmi

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    Ich sollte mehr Humor in meine Schriftwechsel einfließen lassen. Macht sicher mehr Spaß als neutrale Sachdiskussionen. Ich schätze man muss allerdings mit dem Echo umgehen können.
     
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  5. #25 Gast 85175, 01.12.2023
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Es kommt drauf an. Jene die meinen es sich einfach machen zu können und nur mit laienhaft dahingesudelten Drohschreiben arbeiten, geben da entweder sofort nach, oder rennen zum Anwalt. Wenn man sich dann mit Juristen auf einem ernstzunehmenden Niveau unterhalten kann, dann kann man den Spott ja weglassen, aber bei der Frage welches neutrale Fachunternehmen den Schaden ermittelt habe, da kann ich dann halt nicht anders… Bei solchen Komikern will ich halt einfach nur humoristisch mithalten!
     
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  6. #26 BinKeineKI, 01.12.2023
    Zuletzt bearbeitet: 01.12.2023
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    Danke euch allen! Speziellen Dank an dich @chillig80! Wenn du mir jetzt nicht sagst, dass ich das so auf keinen Fall schicken sollte, dann würde ich es genau so verpacken.

    Ganz ehrlich, ich kann es so doch wirklich erst mal probieren und abwarten was passiert. Zum Anwalt rennen kann ich dann ja noch immer, oder nicht?


    EDIT:
    Sorry, in der Aufregung vergessen...
    Ist tatsächlich ein VOB Vertrag... Es irrt sich mal wieder die Firma.

    Bezahlt haben wir nur Abschlagszahlungen und von der Letzten haben wir ebenfalls den Rest einbehalten, sodass insgesamt jetzt noch 8.000€ offen sind (die Schlussrechnung ist geringer).
     
  7. #27 Fabian Weber, 01.12.2023
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    Ich sage Dir, dass Du den Humor von @Chillig wieder rausnimmst, das kommt vor Gericht nämlich gar nicht gut.

    Inhaltlich stimmt es aber.

    Nur man will sich ja nicht auf das gleiche Niveau herunterlassen, wie die Baufirma.

    Mit dem Einbehalt hast Du alles richtig gemacht, das hat ja anscheinend die beabsichtigte Wirkung erzielt. Jetzt kommt Bewegung in die Sache.

    Ich gehe mittlerweile dazu über grundsätzlich kurz vor Schluss ca. 10.000€ bei allen Gewerken einzubehalten. Manchmal fehlt nur die Doku, aber die zu beschaffen kostet den Bauherren schnell mal so viel.

    Geld ist die einzige Sprache die solche Penner sprechen, von daher alles richtig.

    Lass Dich nicht einschüchtern, so wie die agieren, hast Du gar nichts zu befürchten.
     
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  8. #28 Fabian Weber, 01.12.2023
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    Mit 8000€ könnt Ihr doch gut den eventuellen Schaden beheben.
     
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  9. #29 VollNormal, 01.12.2023
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    Die auskragende Deckenplatte abfangen, das Fundament zurückbauen, den unzureichend verdichteten Boden ausheben, lagenweise wieder einbauen und verdichten, Böschung auffüllen inkl. Bodenlieferung, neues Fundament erstellen - und das alles "von Hand" weil für schweres Gerät nicht zugänglich?

    Das ist jetzt zugegeben ziemlich schwarz gemalt, aber falls das ausführende Unternehmen wirklich groben Unfug getrieben hat, könnte es im schlechten Fall darauf hinauslaufen. Noch blöder wäre es, wenn die Böschung nachgibt, die Stütze nicht mehr stützt und die Deckenplatte beschädigt wird.
     
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  10. #30 Fabian Weber, 01.12.2023
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    Ich würde die Balkonplatte abstützen, dann das alte Fundament wegbrechen, dann gleich Schachtringe bis ganz nach unten auf den gewachsenen Boden versenken und diese als Fundament ausbetonieren.

    So haben wir es für einen großen Kran gemacht der auch an der Böschungskante stehen musste, das war nicht teuer.

    Die Statik dafür hätte ich sogar noch :)
     
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  11. #31 hansmeier, 01.12.2023
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    Obacht, das könnte (ganz unverschuldet) dem Bauherrn (=Fragesteller, mir scheint‘s) auf die Füße fallen, denn das Bauordnungsrecht richtet sich in erster Linie an (bzw. gegen) diesen.
     
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  12. #32 hansmeier, 01.12.2023
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    Kannst Du immer, ja.
    Hat aber deutlich mehr Aussicht auf Erfolg und wird ziemlich sicher günstiger wenn Du das machst, bevor Du in offensichtlich völliger Unkenntnis der juristischen Feinheiten etwas für Dich Nachteiliges tust oder schreibst, oder Fristen verstreichen lässt…
     
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  13. #33 WilderSueden, 01.12.2023
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    Ganz ehrlich, das ist erstens vergebene Liebesmüh und zweites nicht konstruktiv. In der Firma nimmt dich als Bauherr und Laie offenbar keiner ernst. Sorg so früh wie möglich für Waffengleichheit. Ja, das kostet jetzt Geld, wenn du einen Anwalt den Brief schreiben lässt. Bei dem landest du aber nach der Extrarunde ohnehin und du riskierst, mit schnippischen Bemerkungen aus einem fachlichen Problem auch ein persönliches zu machen. Dafür schont es deine Nerven, wenn sich jetzt gleich ein Profi drum kümmert und knochentrocken formuliert, dass die keine Ahnung haben.
     
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  14. Oehmi

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    +1 für das was @WilderSueden sagt.
    Bei allen Fragestellungen, die auf der ersten Seite schon aufgetreten sind, denke ich auch, dass du das dem Fachanwalt überlassen solltest. Du wirst bei jeder Reaktion seitens der Firma, die keine Einlenken bedeutet, wieder an den Punkt kommen, wo du nicht sicher bist. Dürfen die das? Was darf ich? Und dann geht hier die nächste Runde los.
    Ich hätte ja nix gegen einen gemeinschaftlichen Forumsstreit mit unfähigen Firmen, aber am Ende musst du mit denen in den Ring und in deiner Ecke sollte jemand stehen, der weiß wie man tanzt.
     
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  15. #35 petra345, 02.12.2023
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    Wenn man in die Stütze noch eine Gewindestange einbauen kann um die Setzungen auszugleichen ist das viel billiger als ein Anwalt und die vielen "Fachleute"

    Außerdem hätte der Statikus bei dem geringen Überstand auf die Stütze verzichten sollen. Das geht mit der richtigen Bewehrung trotz Iso-Korb auch ohne Stütze.
     
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  16. #36 Gast 85175, 02.12.2023
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    Ich hab ja nie gesagt sie sollen das wirklich tun, ich sage sie sollen das jetzt halt mal behaupten.
     
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  17. #37 BinKeineKI, 06.12.2023
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    So ihr Lieben,

    ich bin regelrecht gerührt was für eine Anteilnahme hier herrscht, das hab ich so glaub noch nie erlebt! Vielen Dank euch allen!!

    Der Reihe nach...

    Wir haben noch ein letztes Mal selbst geantwortet (haben uns aber gegenseitig gesagt, das nächste Schreiben kommt vom Anwalt!). Den aussagenden Inhalt von @chillig80 Post, aber in abgewandelter, entschärfter Variante, aber die Grundaussagen (mit Ausnahme des Punktes mit der Baurechtsbehörde, das haben wir auf euer Raten weggelassen). Vielen Dank nochmals dafür!

    Es hat Wirkung gezeigt, gestern hat man versucht uns zwei Mal telefonisch zu erreichen, wir konnten aber nicht dran gehen und Abends ging dort keiner mehr ran. Aber wir haben anschließend mit einem Einzeiler die Statik erhalten.

    Ich hab sie euch angehängt, weil ich damit kaum was anfangen kann. Ich habe aber die Vermutung, dass unser Bodengutachten nicht berücksichtigt wurde, sondern nur Standardwerte für tragfähigen Boden benutzt wurden.
    Einen hoffentlich interessanten Auszug aus dem Bodengutachten hab ich euch im letzten Bild auch angehängt. Kurz zur Erläuterung, die in der Tabelle 4 "Einbindetiefe" genannte Höhe 302,16m ü. NN ist der gewachsene Boden, die Stütze liegt jetzt grob bei 305m ü. NN auf aufgeschüttetem Boden.

    1.jpg 2.jpg 3.jpg
    6.jpg 8.jpg


    Vielleicht habt ihr mir hier für das Telefonat wieder ein paar Tipps... Bin euch wie immer dankbar für jeden Hinweis!




    So haben wir es uns auch gedacht...

    Könntest du das bitte näher erklären? Ich versteh es nicht so ganz, würde es aber gern verstehen...
     
  18. Mok

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    Die Statik ist für die Tonne. Zum einen scheint mir der Bemessungswert des Sohlwiderstandes von glatt 280,00 kN/m³ tatsächlich eine willkürliche Festlegung des Statikers zu sein, sofern sich die Angabe nicht auch so im Bodengutachten wiederfindet. Zum anderen tut der Statiker so, als ob das Fundament allseitig 110 cm in den Boden einbindet, was offensichtlich unzutreffend ist. Die DIN 4017 (Grundbruchberechnung) sieht für den hier gegenständlichen Fall die Berücksichtigung von Geländeneigungsbeiwerte vor, die den Widerstand gegen Grundbruch abmindern. Davon abgesehen würde ich hier nicht nur den Grundbruch betrachten, sondern auch den Geländebruch. Bauchgefühl: Das bekommt man nicht gesund gerechnet.
     
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  19. #39 Fabian Weber, 06.12.2023
    Fabian Weber

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    Habt Ihr das geschwärzt oder die Baufirma?

    Wenn Ihr das wart, dann nehmt am besten direkt Kontakt mit dem Statiker auf, schildert Ihm Eure Bedenken, macht ne grobe Skizze mit der aufgeschütteten Böschung und dem Fundament und fragt Ihn, ob Ihm diese Annahmen alle so bewusst waren, als er die Statik erstellt hat.

    Der wird dann schon was dazu sagen.
     
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  20. #40 BinKeineKI, 06.12.2023
    Zuletzt bearbeitet: 06.12.2023
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    @Mok
    Okay, danke für deine Antwort!

    Deine Antwort liest sich nach meinem Bauchgefühl...

    Die einzigen Punkte im Bodengutachten die die Einheit kN/m³ tragen sind in der Tabelle 3 zu sehen, ansonsten kommt nur noch ein paar mal die Angabe kN/m² vor.

    Dann wird es jetzt vermutlich wirklich Zeit zum Anwalt zu gehen. Der wiederum hat ja auch nicht unbedingt Ahnung von Statik und der Gutachter sagt jetzt schon, er ist kein Statiker :-/.

    Wie also kann ich jetzt überhaupt argumentieren? Heute hat beim Kellerbauer niemand auf unsere Rückrufe reagiert, ich würde es gern mal besprechen um zu sehen wie sie mittlerweile zu einer Ausbesserung stehen, der Vorteil aktuell ist, dass der Außenputz für diesen Winter gestrichen wurde, heißt man könnte tatsächlich jetzt noch was "reparieren" ohne größeren/weiteren Schaden anzurichten.

    Du bist also der Meinung, dass das nicht schön gerechnet werden kann, was bedeutet, dass sie damit auch nicht durchkommen können, oder?


    EDIT:
    @Fabian Weber
    Danke für deinen Tipp! Das werd ich morgen gleich machen, ich hab es fürs Forum geschwärzt. Ist wirklich eine gute Idee! Vielen Dank!
     
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