Fundament für Stütze nicht fachgerecht ausgeführt

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  1. Mok

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    Die könnte relevant sein. Wenn du willst, kannst du mir das vollständige Gutachten über PN zukommen lassen, dann kann ich mir mal ein Bild davon machen.
    Ich finde von einem Baugrundgutachter darf man grundlegende Kenntnisse zu Grundbau und Bodenmechanik erwarten, also sollte er zumindest in der Lage sein, die Nachweise den Baugrund betreffend zu bewerten. Wenigstens zum Bemessungswert des Sohlwiderstands muss er sich äußern können, da der regelmäßig in Baugrundgutachten angegeben wird. Das ist sein Metier! Sind dein Baugrundgutachter und die Baufirma / Statiker irgendwie verbandelt?
    Ich würde zunächst gar nicht groß argumentieren, sondern, wie Fabian schon vorgeschlagen hat, mit meinen beiden Anmerkungen auf die Baufirma bzw. den Statiker zugehen. Alles was dann kommt, kann dir eigentlich nur noch helfen. Die Reaktion kannst du dann gerne auch wieder einstellen und kommentieren lassen.
     
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  2. #42 Fridolin77, 06.12.2023
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    Hat dein Gutachter keinen bekannten Statiker oder Prüfstatiker der da mal drüberschauen kann? Wenn er wirklich begutachtet, dann wird das ja wohl nicht das erste Problem dieser Art sein.

    Der Anwalt kann das ja auch nicht beurteilen.
     
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  3. #43 Fabian Weber, 06.12.2023
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    Sowas kann ja auch jeder externe Statiker in 10min gegenchecken.

    Einfach mal einen anfragen.
     
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  4. #44 BinKeineKI, 06.12.2023
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    Vielen Dank für dein Angebot, das nehm ich gern an… Du hast eine PM :).

    Theoretisch nicht, ganz ausschließen kann ich es aber nicht. Sowohl der Keller als auch der Geologe sind uns durch den Hausbauer vermittelt worden :/.

    Das mach ich sicher, wir sind überfordert mit der Situation…


    @Fridolin77 und @Fabian Weber
    Werd ich beides probieren!


    DANKE FÜR ALL EURE MÜHE AN ALLE VON EUCH DIE SICH HIER IM FRED SCHON BETEILIGT HABEN!!! IHR GLAUBT GAR NICHT WIE SEHR IHR UNS HELFT!!!
     
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  5. #45 ichweisnix, 06.12.2023
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    Ich würde mir auch mal die Statik von der Überdachung zeigen lassen. Vielleicht ist die Stütze gar nicht nötig.
     
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  6. #46 BinKeineKI, 07.12.2023
    Zuletzt bearbeitet: 07.12.2023
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    @ichweisnix
    Interessanter Gedanke! Werd mir die Statik auch mal ansehen und gegebenenfalls auch mit diesem Statiker mal Kontakt aufnehmen (die ist mit >200 Seiten nur etwas umfangreicher).

    @Mok
    Ich habs leider nicht geschafft einer privaten Unterhaltung ein PDF Dokument anzufügen. Hier gehts aber, deshalb hab ich das gesamte Bodengutachten (ohne Deckblatt und Anlagen) Internet gerecht geschwärzt und lad es dir nun hier hoch.
     

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  7. Mok

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    Der Bodengutachter gibt eine Bodenpressung von 170 kN/m² für Streifenfundamente mit einer Einbindetiefe von 1,1 m und Gründung in "mindestens mitteldichten Schichten" vor. Bei Einzelfundamenten mit einem Seitenverhältnis von a/b < 2 wird ein Zuschlag von 20 % zugelassen, also 204 kN/m². Die Angabe von zulässigen Bodenpressungen ist völlig veraltet, seit langem wird der Bemessungswert des Sohlwiderstands angegeben. Der ergibt sich hier einfach zu 204 kN/m² x 1,4 = 285,6 kN/m². Der Statiker ist von 280 kN/m² ausgegangen. Unter der Voraussetzung, dass die Annahmen zutreffen, passt das also.

    Tun sie aber eben nicht, die überschlägige Angabe des Bodengutachters darf hier nicht herangezogen werden. Also müssen Grund- und Böschungsbruch mit den angegeben Bodenkennwerten nachgewiesen werden. Lageplan und Schichtprofile liegen nicht bei, also keine Ahnung, welches Bemessungsprofil man hier anzusetzen hat. Außerdem sind die Auffüllungen bei den Bodenkennwerten nicht ausgewiesen. Bemessungsprofil mit klar definierten Schichten und zugehörigen Bodenkennwerten für den Bereich des Fundamentes sollten vom Bodengutachter vorgegeben werden und der Statiker muss dann nochmal ran und rechnen.
     
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  8. #48 BinKeineKI, 11.12.2023
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    @Mok
    Tausend Dank für deine Mühe!! Wirklich super nett von dir, dass du so viel Zeit für mich aufbringst!! Vielen Dank dafür!!

    Ich muss gestehen, dass ich das Schichtenverzeichnis (Anlage 2) nicht mit hoch geladen haben, weil ich Dödel dachte, dass das nur der Vollständigkeit halber dabei ist :mauer. Ich hab da nichts verwertbares rausgelesen, bin aber halt auch absoluter Laie und hätte das mal sein lassen sollen... Würde es dir jetzt noch was bringen?

    Deine Antwort ist für mich etwas schwieriger zu verstehen, aber ich versuch es mal. Kann es sein, dass du meinst, dass selbst wenn die Annahme des Statikers richtig wäre, sie nichts sagend ist, weil der aufgeschüttete Boden (immerhin mindestens 3-4m) im Gutachten nicht aufgenommen ist?
    Und meinst du mit deinem letzten Satz, dass der Bodengutachter jetzt nochmal ran müsste um dem Statiker die richtigen Werte liefern zu können?

    So würde es für mich auch schlüssig klingen, wenn auch wieder mit hohen Kosten verbunden. Ich verrate lieber nicht, was uns dieses Bodengutachten gekostet hat. Wenn ich den jetzt aber wieder kommen lass, kann ich das Fundament vermutlich fast schon auf meine eigenen Kosten neu machen lassen :yikes.

    Würdest du mir bitte noch antworten, ob meine Annahme bezügliche deiner Aussage richtig ist. Bisher habe ich den Statiker nämlich noch immer nicht erreicht, aber ich versuch es heute natürlich weiter...


    @all
    Um aber auch nochmal über eventuelle Fehler des Kellerbauers zu sprechen. Was hat der Kellerbauer jetzt also alles falsch gemacht? Hätte er das Fundament eigentlich wirklich bis zum gewachsenen Boden erstellen sollen oder besagt die Statik eine ausreichende Tiefe und der Statiker hätte mitteilen müssen, dass sie sich auf gewachsenen Boden bezieht?

    Frostfrei ist das Fundament durch die Böschung vermutlich trotzdem nicht und die Statik spricht hier ringsum von so viel Erde, dass es eigentlich reichen würde (wenn die Böschung nicht wäre).

    Hast du oder habt ihr hier eine kleine Auflistung, mit der wir nun widersprechen können?
     
  9. #49 Mok, 11.12.2023
    Zuletzt bearbeitet: 11.12.2023
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    Es sieht so aus, als sei der Statiker von den gewachsenen, mitteldicht gelagerten Böden ausgegangen. Sein Bemessungswert liegt nahe an dem, was ich aus dem Gutachten abgeleitet habe. Gut möglich, dass er das genauso gemacht und auf der sicheren Seite liegend großzügig abgerundet hat. Das könntest du erfragen. Aber da hier eben in den Anschüttungen gegründet wird und die Schicht nicht "unendlich" ausgedehnt ist, sondern sich das Fundament unmittelbar an einer Böschungskante befindet, darf dieser Wert der Berechnung nicht zugrundegelegt werden. Der ist doppelt auf der unsicheren Seite.

    Der Bodengutachter muss wahrscheinlich nicht nochmal bohren. Dafür wäre es nicht verkehrt, wenn du hier Lageplan und Profile einstellen könntest. Aber er soll dir Bodenkennwerte für die Anschüttung angeben. Die fehlen in dem Gutachten und werden für die Berechnungen des Statikers benötigt. So gesehen würde ich den Gutachter bitten, sein Versäumnis aus dem Gutachten zu korrigieren und um die fehlenden Werte zu ergänzen. Das darf dich nichts extra kosten, sondern ist mit dem Gutachten geschuldet, sofern ihr vertraglich nichts anderes vereinbart habt (wovon ich ausgehen würde). Was wohl extra kosten wird, wäre die Angabe eines Bemessungsprofils für den Bereich der Stütze, also an welcher Stelle mit wie viel von welcher Bodenart zu rechnen ist. Das könnte sich der Statiker je nach Komplexität auch selber herleiten, wird er aber aus Haftungsgründen nicht tun wollen und ist fachlich ohnehin besser beim Baugrundgutachter aufgehoben.

    EDIT: Sorry, ich hab da wohl etwas missverstanden. Ich habe eben nochmal einen Blick in das Gutachten geworfen. Die Anschüttung wurde erst NACH Erstellung des Gutachtens vorgenommen? Dann schuldet dir der Gutachter natürlich keine Bodenkennwerte dafür ...
     
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  10. #50 BinKeineKI, 14.12.2023
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    Vielen Dank für deine Antwort!

    Kleine Zwischeninfo:
    Wir haben jetzt jeden Tag mehrmals versucht den Statiker zu erreichen, vergebens... Deshalb haben wir nun wieder einmal eine Mail an den Kellerbauer geschickt, als Antwort auf deren Statik mit einer groben Zusammenfassung aus deinen Erkenntnissen.

    Wir sind sehr gespannt auf deren Antwort, rechnen aber mit keinem Einlenken, weshalb wir uns schon beim Anwalt sehen. Dennoch war deine Hilfe hier wirklich super, denn wie schon gesagt ist der Anwalt kein Fachmann in technischer Hinsicht, weshalb deine Expertise auch für ihn vorerst sicher interessant ist. In wie fern wir dann andere Meinungen einholen müssen wird sich zeigen...

    Schade ist es schon ein bisschen, denn aktuell könnte man gut am Fundament arbeiten. Der Putz kommt dieses Jahr definitiv nicht mehr und das Gerüst soll in den kommenden Tagen abgeholt und erst nächstes Jahr zum Verputzen wieder aufgebaut werden. Heißt freies Arbeiten wäre sehr gut möglich...

    Ich halte hier auf dem Laufenden, sobald sich wieder was tut...

    Vielen Dank nochmal an alle die tatkräftig unterstützt haben! Super von euch allen!
     
  11. #51 VollNormal, 14.12.2023
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    Das ist auch nicht sein Job, der soll Juristendeutsch sprechen (bzw. schreiben) und mit den richtigen Paragraphen um sich werfen. Dazu sollte er sich aber mit Bau(vertrags)recht auskennen. Einen technischen Sachverstand vor Ort wirst du noch zusätzlich brauchen.

    Vorbehaltlich einer Beratung durch den Rechtsverdreher würde ich die fehlenden Standsicherheitsnachweise für die tatsächlich ausgeführte Gründung der Stütze sowie für die Anschüttung einfordern. Mit Fristsetzung und der Ankündigung, diese bei Nichteinhaltung der Frist auf Kosten des Unternehmers erstellen zu lassen.

    Kuckt auch noch mal genau in die Verträge, wer da im Detail was schuldet, es sind ja anscheinend mehrere Auftragnehmer beteiligt.
     
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  12. #52 BinKeineKI, 14.12.2023
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    Danke für den Tipp!

    Die Anschüttung kam nicht vom Kellerbauer, die haben wir vom Erdbauer machen lassen. Der ist hier im Kreis das größte Bauunternehmen und macht auch viel für die öffentliche Hand, schickt auch an uns entsprechend seitenweise Dokus mit allem drum und dran, den frag ich mal danach, hat er bestimmt gemacht, wenn nicht macht er es sicher sogar für Trinkgeld... Der hat einiges auf unserem Grundstück bewegt...

    Wenn ich dich aber richtig verstehe, meinst du auch einen Standsicherheitsnachweis, den der Kellerbauer vor(?) der Errichtung des Fundaments hätte machen müssen, oder?
     
  13. #53 VollNormal, 14.12.2023
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    Ich meine, es fehlen an dieser Stelle zwei Standsicherheitsnachweise: einmal für den aufgeschütteten Hang, bei dem ich rein auf Grund der Bilder (die natürlich täuschen können) schon Zweifel habe, ob der alleine für sich - ohne Belastung durch das Fundament - standsicher ist. Zum Anderen entsprechen die in der vorgelegten Fundamentstatik getroffenen Annahmen über den Baugrund in keiner Weise den tatsächlichen Verhältnissen, die gesamte Berechnung ist demnach hinfällig.

    Wer diese Nachweise jeweils hätte liefern müssen, kann ich mangels Kenntnis der vertraglichen Vereinbarungen nicht sagen. Ich bin aber der Meinung, derjenige, der das Fundament und die Stütze erstellt hat, hätte das wegen der gravierenden Abweichungen der Berechnung zur realen Situation überhaupt nicht tun dürfen.
     
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Fundament für Stütze nicht fachgerecht ausgeführt

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