Fundamenterder notwendig? Anbau Garage mit Bodenplatte und Frostschürzen an bestehendes Haus

Diskutiere Fundamenterder notwendig? Anbau Garage mit Bodenplatte und Frostschürzen an bestehendes Haus im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Liebes Forum, an ein bestehendes EFH soll eine Garage in Holzständerbauweise angebaut werden. Als Fundament für die Garage wird eine bewehrte...

  1. #1 21cdb, 04.07.2019
    Zuletzt bearbeitet: 05.07.2019
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    Liebes Forum,

    an ein bestehendes EFH soll eine Garage in Holzständerbauweise angebaut werden. Als Fundament für die Garage wird eine bewehrte Bodenplatte aus C20/25 Beton inkl. Frostschürzen (unbewehrt) gebaut (2cm Abstand zur bestehenden Bodenplatte des EFH).

    Unser Eli sagt, es reicht aus entsprechend ausreichend dimensionierten Kabel für die Erdung und Potentialausgleich (10 - 16 mm2) vom Hauswirtschaftsraum des EFH in die Garage zu führen. Ist er damit noch auf dem aktuellen Stand der Technik bzw. hält er sich damit an die Vorschriften? Müsste nicht ein Fundamenterder in der Planung vorgesehen werden?

    Bei dem Fundament der Garage bilden die Frostschürzen ein U, da hausseitig bereits eine bestehende Frostschürze die Aufgabe übernimmt und es nicht notwendig wäre, hier ebenfalls einen Graben herzustellen und diesen mit Beton zu befüllen (siehe Skizze anbei. Pink = vorgesehene Frostschürzen / grün = nicht vorgesehen Frostschürze).

    Wie sollte in diesem speziellen Fall (U-Form) ein Fundamenterder aussehen:

    1. Soll ggf. doch der Mehraufwand in Kauf genommen werden und eine vierte Frostschürze (grün) erreichtet werden, so dass es zu einem geschlossenen Ring kommt? In diesem Fall würde V2A, 5cm vom Beton umschlossen ausreichen? (Hierzu habe ich zahlreiche Beispiele gefunden und die Ausführung ist einfach. Mehrkosten enstehen durch den zusätzlichen Beton für die im prinzip überflüssige Frostschürze zum Haus).

    2. Kann Alternativ V4A durchgehend verwendet werden und im Bereich (grün) weiterhin auf das betonieren der Frostschürze verzichtet werden und der Fundamenterder hier statt ummantelt von Beton in ca. 80 cm Tiefe durch das Erdreich geführt werden und wieder in die betonierten Frostschürzen eintreten (Kostenintensiver durch V4A)

    3. Wäre es auch denkbar, V2A Erdungsband (Rundstahl) zu nehmen und dieses im Bereich der fehlenden Frostschürze (grün) durch die bewehrte Beton-Bodenplatte (Randbereich, allseitig min 5 cm Beton umfassend) zu führen und im Bereich der Frostschürzen wieder auf die ca. 80 cm Tiefe abzusenken. Die Übergänge aus Frostschürze in Bodenplatte wären so gestaltet, dass das Material zu jeder Zeit mit min 5 cm Beton bedeckt ist. Dann hätten wir auch einen geschlossenen Ring, der auf 3/4 in den Frostschürzen läuft und diese auf 1/4 verlässt um einen Umweg durch die Bodenplatte zu nehmen (Kostengünstig, jedoch so in keinem Literaturbeispiel bisher so abgebildet. Daher die Frage ob konform? Wir würden diese Variante ansonsten bevorzugt bauftragen)

    Hier noch einge Angaben zum Vorhaben:
    - Es gibt zwei Bodenplatten. Einmal Haus, einmal Garage + Nebenräume
    - Hausanschluß Elt sitzt im Haus
    - Garage hat eine Eltversorgung über das Haupthaus.
    - Hauptgebäude hat eine sachgerechte Erdung Fundamenterder (zusätzlcher Potentialausgleicher meines Wissens nicht vorhanden)
    - Haupthaus und Garage werden im PE durch einen ausreichenden Querschnitt mit einander verbunden.
    - Garage könnte mit einem Funktionspotentialausgleicher an Bewehrung Bodenplatte ausgestattet werden (wenn nötig).
    - in der Garage soll lediglich Licht, 3-4 Steckdosen sowie der Garagentormotor betrieben werden.

    Mir geht es darum, den gängigen Stand der Technik und die Norm einzuhalten. Das Bauvorhaben der Garage würde ich dementsprechend anpassen. Über Antworten freue ich mich.
     

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  2. #2 Dipol, 05.07.2019
    Zuletzt bearbeitet: 05.07.2019
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    Zuerst mal ein Willkommen im Forum!

    Viel Text für einen vergleichsweise einfachen Sachverhalt, Versuch einer Komprimierung:
    • Gebäude: EFH (Baujahr?) mit einem erdfühligen (?) Fundamenterder nach Normen vor Gültigkeit der DIN 18014:2007-09(?), die übliche undokumentierte Blackbox mit fraglicher Betongüte und Ausführungsqualität in den Fundamenten bzw. der Bodenplatte.
    • Garage: Neuer Anbau mit 2 cm Trennfuge in Holzstständerbauweise mit bewehrter Bodenplatte und unbewehrten dreiseitigen Streifenfundament/Frostschürzen, beide erdfühlig(?).

    1. In DIN 18014:2014-03 gibt es keine Ausnahmeregelungen, weshalb sie nach meiner Normauslegung auch bei nachträglich angebauten Garagen mit und ohne Außenwänden gilt.
    2. Bei Einhaltung von 5 cm Betondeckung genügt feuerverzinkter und sogar blanker Stahl.
    3. V2A ist im Beton zulässig, aber bei 5 cm Betondeckung kropfunnötig und wenn die Deckung nicht einzuhalten ist, V4A erforderlich.
    4. Im Erdreich ist V2A schlechter als normkonform feuerverzinkter Stahl, welcher bereits nach Normenoldie DIN VDE 0151:1986-06 in Kombination mit bestehenden Fundamenterdern nur über Trennfunkenstrecken angeschlossen werden durfte.
    5. Wenn die Bodenplatte erdfühlig ist, genügt in der Bewehrung ein in den Randbereichen verlegter Rund- oder Bandstahl, der alle 2 m mit der Bewehrung verschraubt werden muss und somit ein normkonform geschlossener Fundamenterder ist. Die Blitzschutzormenreihe IEC 62305 verlangt nur alle 5 m eine Verschraubung.
    6. Bei erhöhten Erdübergangswiderständen sind in Bodenplatten Funktionspotenzialausgleichsleiter WIE Fundamenterder zu verlegen UND dann auch ein in sich geschlossener Ringerder in min. 0,8 m Tiefe aus V4A unter oder außerhalb von Frostschürzen bzw. Bodenplatten.
    7. Ringerder sind nach national gültiger DIN 18014 komplett erdfühlig und frosttief zu verlegen, die Blitzschutznorm IEC 62305 ist auch hier großzügiger, verlangt nur 0,5 m Frosttiefe und lässt eine nicht erdfühlige Ringschlussstrecke von 20 % der Länge zu.
    8. Wenn ein Ringerder erforderlich ist, könnte dieser bautechnisch auch bei nur dreiseitigen Frostschürzen über einen wieder zu verfüllenden Graben geschlossen werden.
    9. Bei einem Carport-Anbau an ein Wohnhaus mit einem Fundamenterder wäre ein einfacherer Ringschluss eines nötigen Ringerders über eine nicht erdfühlige Bodenplatte zwar normabweichend, aber m. E. verantwortbar.
    10. 10 mm² Kupferdraht hält nach IEC 62305-1, Tabelle D.3 sogar LEMP-Blitzströme von 150 kA (10/350 µs) aus (Schmelzpunkt liegt bei ca. 180 kA). DIN 18014:2014-03 verlangt aber nach 6.3 und 6.4 für Anschlussfahnen folgende Mindestabmessungen:
    - Rundstahl mit min. 10 mm Durchmesser
    - Bandstahl mit min. 30 mm x 3,5 mm
    - Kupferseile (blank oder verzinnt), mehrdrähtig mit min. 50 mm²
    - Kupferkabel NYY mit min. 50 mm² (nur bei Anschluss an Fundamenterder!)​
     
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