Fundamenterder

Diskutiere Fundamenterder im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Hallo Community Ich hätte da mal eine Frage und hoffe dass mir hier jemand helfen kann. Thema Neubau , mittlerweile 8 Jahre jung. Voll...

  1. #1 exellent, 09.03.2021
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    Hallo Community

    Ich hätte da mal eine Frage und hoffe dass mir hier jemand helfen kann.

    Thema Neubau , mittlerweile 8 Jahre jung.

    Voll unterkelert , Schotterschicht darauf weisse Wanne .

    Perimeterdämmung seitlich .

    Bei der Errichtung des Hauses galt noch die DIN 18014-2007-09.

    Trotz langer Suche in Netz ; sowie die Befragung einiger Sachkundigen, kann mir Niemand genau eine

    detailierte Antwort darauf geben :-(

    Reicht hier ein Fundamenterder aus oder muss wegen der weissen Wanne zwingend auch ein zusätzlicher

    Ringerder mit installiert sein .

    Egal ob jetzt der Widerstandswert des Erders im oder außerhalb der Norm liegt ???

    Bei der aktuellen Norm aus 2014 Sprich 18014-2014-03 ist ein zusätzlicher zwingend vorgeschrieben ,

    war das das bei der DIN zuvor auch so ???

    Wäre cool wenn Jemand ein Tip hat.
     
  2. #2 Fabian Weber, 09.03.2021
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    @Dipol weiß sowas...
     
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  3. #3 exellent, 10.03.2021
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    Kannste ihn auf diesen Thread mal anhauen ?

    Danke
     
  4. #4 petra345, 10.03.2021
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    Es besteht in der Regel keine Pflicht zur Nachrüstung wenn sich die Vorschriften ändern.

    Außerdem hätte man unter der weißen Wanne einen verzinkten Bandstahl in Normalbeton einbauen können. Dafür ist es jetzt allerdings zu spät.

    Selbst die Mitarbeiter vom EVU haben vor etlichen Jahrzehnten nicht gewußt, daß der Erder im WU-Beton keine Wirkung hat. Das muß auch nicht nachgerüstet werden.

    Es wäre interesant, welches Protokoll beim Einbau angefertigt wurde.
     
  5. #5 exellent, 10.03.2021
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    Leider gar keins . ( Protokoll Fehlanzeige )

    Es gibt auch keine Dokumentation über den Erder welcher vom Rohbauer angelegt wurde.

    Eine Nachrüstpflicht gibt es nicht das ist klar , ABER hätte seinerzeit nicht schon ein Ringerder verbaut werden müssen ?? !!!!

    Ein Sachverständiger hat damals den Erder als Funktionstauglich deklariert , ich finde dass eher bedenklich.

    Den Erder konnte er nur noch Ohmisch prüfen mehr geht ja nicht wenn alles im Beton verschwindet.

    Irgendwie stinkt die Sache .
     
  6. #6 C. Schwarze, 10.03.2021
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    Das ist der Punkt worauf es ankommt.

    Der Rest ist Glaubenssache, Vermutungen und Raten.

    Auch wenn es WU ist, bedeutet das gar nichts.
    Man hat keine Fotos, Betonlieferscheine, nix.
    Man könnte auch locker aus der Hüfte sagen...die Betonsauberkeitsschicht(wenn es eine gäbe?) , wäre 3-5 cm dick aus Normalbeton, darauf die Leisten, dann die 1. Matte, mit der das verzinkte Eisenbank verrödelt ist.

    Sei ehrlich, willste irgendwie ein Preis drücken?
    Niemand stellt sonst nach Jahren solche Frage
     
  7. #7 exellent, 10.03.2021
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    @ C.Schwarze
    Nein ich möchte keinen Preis drücken , aber deine Frage ist durchaus berechtigt .Handwerker wurden immer sofort bezahlt (bin selber einer )
    Lieferscheine habe ich , der Keller ist durchaus WU Lt Lieferschein.
    Aus diesen Bauvorhaben ging ein Rechtsstreit hervor.
    Alle Normen und DIN s wurden mit Füßen getreten.
    Ein Urteil steht noch aus, Recht haben Recht bekommmen , immer schwierig.
    Wie gesagt weisse Wanne , drückendes Grundwasser , nur ein Fundamenterder verbaut , nix weiter.
    Alles ist angeblich GUT und sicher auch laut Gutachter.
    Daher meine Frage, weisse Wanne nach DIN 2007-09 mit oder ohne zusätzlichen Ringerder ????
     
  8. #8 jodler2014, 10.03.2021
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    Nach der Neufassung 2014 war erst danach ein Ringerder zwingend zu errichten .
    Eine bekanntes Unternehmen veröffentlich dazu immer die neuesten Änderungen .
    Sollte ein Gutachter eigentlich wissen ...
     
  9. #9 petra345, 11.03.2021
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    Gegen Gutachter hilft nur ein anderer Gutachter. Der wird immer abgelehnt. Deshalb beauftragt das Gericht einen weiteren Gutachter. Der eigene Gutachter muß die Fragen formulieren, die dieser Gerichtsgutachter beantworten soll. Alles andere wird nicht beantwortet und nicht in das Verfahren eingeführt.
    Wenn Zweifel an der Wirksamkeit des Erders bestehen, kann man das messen und darüber ein Protokoll anfertigen. Eine Aussage, wie "geeignet" ist unbedeutend.

    Wenn ein Auto keine Reifen und Räder hat, spielt das keine Rolle, wenn nicht danach gefragt wird.

    Ansonsten gilt bei Gutachtern: Manchmal sind sie das Papier wert, das sie beschreiben.
     
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  10. #10 Hercule, 11.03.2021
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    Den Erdungswiderstand kannst du doch von jedem Elektriker nochmal nachmessen lassen.
    Wenn mich nicht alles täuscht sollte er <10 Ohm sein aber die aktuellen Grenzwerte wird dir der Elektriker bestimmt auch sagen können.
    Bei meiner Firmenbude (XPS Perimeterdämmung - Fundament und Ringerder) war er < 1 Ohm.
     
  11. #11 Dipol, 11.03.2021
    Zuletzt bearbeitet: 11.03.2021
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    Wenn du dein Thema im Bereich Elektro 1 gestellt hättest, wäre dir der gepinnte Thread zur DIN 18014:2014-03 aufgefallen, in dem auch die Norm von 2007-09 gestreift wird.

    Bei einer weißen Wanne aus WU-Beton schon damals. Das kann jeder Profi in der Norm ganz einfach in Kapitel 6 nachlesen.
    Ohne Wu-Beton kann auch bei nicht erdfühliger Bodenplatte und beidseitig isolierten Frostschürze noch ein Fundamenterder in der Sohle normkonform sein., wie schon in Bild 13 der bei dir maßgeblichen DIN 18014:2007-09 dargestellt.


    DIN 18014_2014-03_[Fo59].jpg

    Beide Normen schreiben keine Messung von Erdausbreitungswiderständen vor, die Messung nach Wenner-Methode taucht erstmals im Entwurf 2021-01 auf. gleichwohl müssen die Abschaltbedingungen stimmen.

    Beide Normen differieren in einigen Punkten, aber nicht hinsichtlich der Frage ob ein Ringerder nötig ist.

    EDIT: Normzitat nachgereicht
     
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  12. #12 exellent, 12.03.2021
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    Wenn ich das als Laie mal so interpretieren darf , dann hat sich bei meiner Konstellation , der gerichtlich bestellte Gutachter seinerzeit doch wohl verhauen ,

    wenn der Fundamenterder nach seinen Dafürhalten absolut in Ordnung ist .

    Oder sehe ich dass falsch ?
     
  13. Dipol

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    Es gibt nur drei Möglichkeiten:
    • Entweder du irrst dich hinsichtlich WU-Beton oder
    • der Gutachter/SV kannte die damals noch recht neue DIN 18014:2007-09 nicht oder
    • er war nicht neutral und hat wider besseres Wissen gehandelt.
    Der Normentext lässt jedenfalls keinerlei Interpretationsspielraum zu und ein Sachverständiger muss den aktuellen Normenstand kennen. 2007-09 wurde erstmals vorgeschrieben, dass VOR dem Betonieren durch eine konzessionierte Elektrofachkraft die Durchgangswiderstände zu messen und die Anlage mit einem Plan und/oder Fotos (heute ohne "oder") zu dokumentieren ist. Wenn das unterlassen und auch vom SV nicht beanstandet wurde, hätte er erheblichen Ärger bekommen können.

    Nach so langer Zeit kann man keinen der Baubeteiligten mehr haftbar machen. Außer Rohbauer und SV hätte man auch Architekt/Bauleiter und den Elektriker in Mithaftung nehmen können, der in der Zähleranmeldung die Erdungsanlage vermutlich "blind" für normkonform erklärt hat.

    Wenn es ein solches Protokoll mit einem Plan und/oder Detailbildern geben sollte, gleiche ich die bei Bedarf auf sonstige Normabweichungen ab. Zur Kontrolle der Ausführung wären auch eigene Bilder der Bewehrung hilfreich.
     
  14. #14 Hercule, 12.03.2021
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    Aber der Erdungswiderstand muss doch vom Elektriker gemessen und im Prüfprotokol dokumentiert werden oder ? .
     
  15. #15 exellent, 12.03.2021
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    Den Elektriker kann ich nicht mehr haftbar machen , den scheiss Laden gibt es ( zum Glück ) nicht mehr.
    Den Prozess (heute war Urteilssprechung am Landgericht ) werde ich verlieren. War nicht zugegen.
    Wärhrend des Ortstermins und auch schriftlich wurde auf die Beschaffenheit des Fundamentes ( WU ) darauf hingewiesen.
    Die Symphatie des Gutachters war auf Seite des Elektrikers.Das möchte ich einfach mal behaupten.
    Also wenn wirklich die Norm von 2007 schon einen zusätzlichen Ringerder erforderte , dann hab ich einfach die Arschkarte gezogen oder die Gegenpartei hat halt
    den besseren Anwalt für Bau und Architektenrecht gehabt.
    Den Planer und Rohbauer hab ich im anderen Prozess , der noch läuft ,und wegen Corona scon 9 mal verschoben wurde , noch am Pranger.
    Ich könnt kotzen , so ein Scheiss , echt man ...
     
  16. #16 Dipol, 12.03.2021
    Zuletzt bearbeitet: 12.03.2021
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    NEIN!

    Das steht doch schon da und mehr als das was schon in der Folie 2 aufgeführt ist, wird in DiN 18014 nicht gefordert.

    @exellent: Nicht verzeifeln sondern posten ob es ein Abnahmeprotokoll gibt.

    Es hätte sich angeboten vor Klageerhebung mit DIN 18014:2007-09 zu googlen und auch gelohnt rechtzeitig 70,90 € in den Kauf der Norm zu investieren.
     
  17. #17 Fabian Weber, 12.03.2021
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    Was hat Dich denn der Prozess gekostet, wenn man fragen darf? Den Tiefenerder hättest Du ja so um die 2.000€ bekommen.
     
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  18. #18 exellent, 13.03.2021
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    2000 hat der Gutachter schon allein gekostet.
    @ Dipol
    Es gibt kein Abnahmeprotokoll und auch keine Doku einfach NICHTS.
     
  19. #19 Fabian Weber, 13.03.2021
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    Na dann komm doch mal mit den anderen Problemen, nicht dass Du noch mehr Geld versenkst.
     
  20. #20 Hercule, 13.03.2021
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    Das bedeutet der Elektriker kann seinen Sicherungskasten bauen, alles freischalten usw ohne jemals den Erdungswiderstand gemessen zu haben ?
    Wird ein Elektriker das in der Praxis auch so machen ?
    Ich habe von meinem Elektriker für meine Firmenbude einen Prüfbefund für alles bekommen. Das war vermutlich ein Firmeninternes Formular mit allen möglichen Messwerten, u.a. auch dem Erdungswiderstand. Der Befund ging dann auch zur Baubehörde.
     
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