Fundamenterder

Diskutiere Fundamenterder im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Ich gehe davon aus, dass ich diverse Jährchen älter bin als du und erlaube mir daher den väterlichen Ratschlag als Moderatoren-Kollege eines...

  1. #41 Ralf Dühlmeyer, 23.10.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Alter ist eine biologische Entwicklung und keine Auszeichnung!
    Ganz im Gegenteil, gerade dann, wenn man meint, sich auf selbiges berufen zu müssen!

    Und ein MOD ist Julius nicht!

    Sollte einem Moderator doch wohl möglich sein, in einem anderen Forum die Liste derselbigen zu finden!

    FALSCH!
    In der neuen Norm wird nur noch (wenn ichs richtig erinnere -keine Zeit zum Nachlesen) von sollte gesprochen!

    Auch falsch! So wie ich in meinem Haus durchaus meine Kabel selber verleen darf, wenn sich denn ein Eli findet, der das abnimmt, so darf auch der Maurer weiterhin verlegen - nur eben mit Abnahme durch den Eli!

    Ausserdem tust Du ja geradezu, als sei ein Erder Turnen am Hochreck mit verbundenen AUgen! Mein Gott, da wird Eisen verlegt und mit Eisen verbunden. Am Ende kommt Beton drum.
    Jahrzehnte haben die Maurer das gemacht.
    Ich denke,hier war eher pfründesichernde Lobbyarbeit derElis Hintergrund als wirklich fachlich fundiertes!
    Ähnlich wie vor Jahren die Debatte um Bauschaum bei Fensterfugen!

    Ausserdem kenne ich Elis, bei denen es mir lieber wäre, der Maurer-Hilfsschubkarrenschieber erstellt den Erder als diese Elis!
    Wenn MICH ein Eli mit Gesellenbrief fragt, wie er denn am besten eine Treppenhausschaltung verklemmt, dann .......... :yikes!

    Zu 3) hast gar nichts zu sagen?
     
  2. buzz01

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    @Julius:
    Dein PN-Eingang ist voll, mach' doch bitte mal Platz...
     
  3. Dipol

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    Wie das?

    In Fachfragen berufe ich mich niemals auf das Alter sondern auf Normen und die Anerkannten Regeln der Technik oder den Stand der Technik. Und so denn tatsächlich auch bessere Argumente vorgetragen werden, nehme ich die auch an.

    Na dann sind wir ja bei den Verwechslungen quitt, ich bin nicht Heinz Kleiske der (vermutlich unbefugt) für seinen Betrieb Werbung macht und Julius ist kein im Ego gekränkter Moderator.

    In Gesetzen bedeutet "sollte" immer auch ein "muss". DIN- und VDE-Normen geben als private Bestimmungen die Anerkannten Regeln der Technik wieder, aber da tut sich ein weites Feld für Juristen auf. Wenn speziell bei den Erdern Typ A wie Typ B jedes "sollte" -ohne Rücksicht auf die Erdfühligkeit- nicht eingehalten wird, kann man die alle vergessen.

    Ich habe das Urheberrecht genug mit Zitaten strapaziert, du bist am Zug.

    Das ist zwar eine gängige Praxis, wird aber durch ständige Verstöße gegen die NAV nicht normkonformer. Gegen hartnäckige Gerüchte haben es Fakten schwer:

    NAV §13 [Fo06].jpg

    Nach dem Text der NAV § 13 (2) sind sowohl Eigenleistungen wie auch "Nachbarschaftshilfen" von Elektrofachkräften, die nicht bei einem VNB eingetragen sind, eindeutig ausgeschlossen.

    Mein Bedürfnis mich an Verschwörungstheorien zu beteiligen ist unterentwickelt. Das dürfen andere kommentieren.:offtopic:

    Jetzt könnte ich mit dem beruflichen Schwerpunkt Antennentechnik und IT ins gleiche Horn stoßen, nur wäre auch das :offtopic:.

    Das würde ebenfalls nur eine weitere :offtopic:-Debatte befeuern.

    Bislang hatte ich nie einen Zweifel, dass das Bauexpertenforum dem hohen Anspruch seines Namens nachkommt. Es wäre zu wünschen, dass das auch künftig so bleibt.
     
  4. #44 karo1170, 23.10.2013
    karo1170

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    Zu deinem Zitat aus der NAV gehoert aber auch das hier dazu:

    "Mit Ausnahme des Abschnitts zwischen Hausanschlusssicherung und Messeinrichtung
    einschließlich der Messeinrichtung gilt Satz 4 nicht für Instandhaltungsarbeiten."

    (Satz 4 entspricht wohl dem blaugedruckten deines Zitates)
     
  5. R.B.

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    Das bedeutet aber nicht, dass der Eli den Erder mit eigenen Händen im Beton versenken muss. Es ist eindeutig von einem "Unternehmen" die Rede, und somit gilt weiterhin, dass solche Arbeiten auch "unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft" ausgeführt werden können. Über die Definition von "Leitung" und "unter Aufsicht" darf man jetzt streiten. Da kommt dann schnell auch die Präsenzpflicht mit in´s Spiel.

    d.h. der Fundamenterder darf jederzeit auch durch Nicht-Elektrofachkräfte des Unternehmens, oder sogar durch fachfremde Personen ausgeführt werden, vorausgesetzt das eingetragene Unternehmen, respektive dessen Elektrofachkraft, hat die Leitung und Aufsicht.

    Unabhängig davon sollte eine EfK in der Lage sein zu beurteilen, wer welche Arbeiten wie auszuführen hat bzw. ausführen kann.

    d.h. ein eingetragener Elektromeisterbetrieb muss nicht befürchten in´s Gefängnis zu wandern, nur weil ein Laie einen Schlitz gefräst hat. Er kriegt aber Probleme, wenn er seiner Aufsichtspflicht nicht nachkommt.

    Gruß
    Ralf
     
  6. #46 Ralf Dühlmeyer, 24.10.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Eben - schliesslich kann den Chef des eingetragenen E-Unternehmens auch keiner hindern, seinen Lehrling oder einen HiWi das machen zu lassen, so lange am Ende einer mit Ahnung dahintersteht (körperlich oder qua Unterschrift).

    Wie sonst sollte die betriebliche Lehrlingsausbildung bei E-Firmen sonst möglich sein (oder hat der §13 das duale Ausbildungssystem,das wir gerade erfolgreich exportieren,gekippt?).
    Dümmer als ein Lehrling Elektro ist ein Lehrling Maurer auch nicht.

    Ausserdem - so lange mir keiner den Sinn hinter dieser Vorschrift (oder besser - deren fundamentalitischer Auslegung) erklärt, bleibt sie für mich Pfründesicherung!
     
  7. R.B.

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    Meinst Du damit den §13 der NAV? oder welche Vorschrift?

    Manche Menschen glauben auch nur, dass es "Vorschriften" gibt, aber wenn man einmal genauer nachbohrt, sieht die Sache oftmals ganz anders aus.
     
  8. #48 Ralf Dühlmeyer, 24.10.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Die Vorschrift, der Maurer dürfen den Erder nicht mal bewundert streicheln, geschweige denn verlegen. :D
     
  9. R.B.

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    Die gibt´s nicht.
     
  10. #50 Ralf Dühlmeyer, 24.10.2013
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    Das sieht der Zweipol aber anders :D
     
  11. Dipol

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    Der Einwand ist berechtigt, die Behauptung von Ralf betraf aber keine Instandhaltungs- sondern Installationsarbeiten.

    Dass nicht nur Meister konzessionierter Betriebe sondern auch die unter ihrer Regie stehenden weisungsgebundenen Erfüllungsgehilfen Hand anlegen dürfen, ist doch selbstverständlich. Sofern durch vor dem Betonieren durchzuführenden Messungen und Dokumentationen feststeht, dass alles nach Norm ausgeführt ist und auch keine Keilverbinder bei maschineller Versichtung eingesetzt werden, muss sich niemand Sorgen machen.

    Die Krux ist doch, dass massenhaft Zähleranmeldungen ohne Sichtung und nachvollziehbare Dokumentation nachträglich gefälligkeitshalber "blind" erfolgen.

    Jeder bei einem VNB konzessionierte Betrieb hat sich vertraglich zu einem VDE-Abo verpflichtet und "sollte" nicht nur, sondern muss eines haben. Wenn es sich noch 1/4 der Betriebe leisten können oder wollen, wäre ich über die Quote erstaunt. Ich werde bei nächster Gelegenheit beim VDE/DKE versuchen die Relation von Auswahl-Abos zu konzessionierten Betrieben zu erfahren.

    6 Jahre nach Inkrafttreten der DIN 18014:2007 sollte eigentlich auch der letzte Gebirgs-Eli ohne Auswahlabo aus der Sekundärliteratur mitbekommen haben, dass Ringerder und dessen Anschlussbauteile dauerhaft korrosionsbeständig sein müssen und vom Erdreich berührte Anschlussfahnen aus feuerverzinktem Stahl wenigstens einen Kunststoffmantel haben müssen. Wie die Praxis aussieht kann man auf den Baustellen und auch aus Forenbeiträgen entnehmen.

    Eine in der Wand hochgeführte Anschlussfahne gemäß den Beispielbildern der Norm hat Seltenheitscharakter. Im Normalfall treten wie bei Tagiwara nicht dauerhaft korrosionsbeständige Anschlussfahnen innen ohne Kunststoffmantel aus dem Boden aus und im Erdreich kann man "nackte" nur feuerverzinkte Anschlussfahnen auch noch antreffen.
     
  12. #52 Ralf Dühlmeyer, 24.10.2013
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    Nicht nur Zweipol, sondern auch Zweimeinung????
     
  13. R.B.

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    Das ist aber ein anderes Thema und hat mit "Vorschriften" nichts zu tun. Wenn sich konzessionierte Betriebe zu sowas hergeben, obwohl NICHT erlaubt, dann ist das ein Problem der Durchsetzung bzw. Überwachung von Vorschriften, Gesetzen, Verordnungen etc.

    Daraus lässt sich kein Bezug zur eigentlichen Fragestellung, bzw. Deiner Argumentation, dass nur der konzessionierte Eli diese Arbeiten ausführen darf, herstellen.

    Wenn ein Eli seine Aufsichtspflicht wahrgenommen und dies so abgesegnet hat, dann wäre es auch nicht anders geworden wenn er es selbst ausgeführt hätte.

    Das Problem ist also nicht, dass ein Sub-Unternehmen oder wer auch immer den Erder ausgeführt hat, sondern dass der Eli als "Fachmann" hier seiner Pflicht nicht nachgekommen ist. Sei es aus Unwissenheit, Faulheit, oder schlichtweg aus Dummheit. Das hat nichts aber auch gar nichts mit der/den ausführenden Person(en) zu tun.

    So, und wenn wir jetzt noch darüber diskutieren wollen, warum viele Betriebe so einen Mist verzapfen, auch darauf habe ich eine Antwort.
     
  14. Dipol

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    Was die Normauslegung des § 3 NAV angeht sicherlich nicht und ebenso nicht ab wann Anlässe für schlaflose Nächte gegeben sind.

    Jeder noch so normentreue Fachmann kommt aber bei Forenberatungen in einen Konflikt. Die meisten Kollegen dürften weniger Skrupel bei der Beratung von Laien haben als ich und wer häufiger als ich bei Antenneninstallationen warnt

    oder
    darf mich dann auch dafür tadeln, dass ich als Berater speziell bei Blitzschutz, Erdung und Potenzialausgleich trotzdem versuche die schlimmsten Normwidrigkeiten von Laien oder Profis zu verhindern.
     
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