Fundamentplatte in Eigenleistung ?

Diskutiere Fundamentplatte in Eigenleistung ? im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; 1. Ich bin nur ein Laie aber der Hausverstand ... 2. Wenn das so wäre würde es readymix etc. schon seit dem "angeblichen" Auftreten der...

  1. PeMu

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    Ähm, lohnt es sich darauf zu antworten. Es gibt diese Punkte doch schon erläutert. Ein wenig suchen. Und zur Kenntnis nehmen, dass Sie nach Ansprüchen von vor 100 Jahren mit neuen Sachen bauen. Genau so isses leider. Da hat man auch unbewehrt, schwach bewehrt gebaut, mit den Rissen gelebt. War halt ein Kohlenkeller.
    Da man sich einmal die neue DIN 1045 und die Erläuterungen und die Hintergründe, warum manches so jetzt drin ist reinziehen sollte, um mitzureden.

    Eins noch: das "ein wenig" bewehrte Bauteil entspricht nicht bewehrtem Stahlbeton nach DIN 1045.

    Und warum lassen Sie nicht dann die ganze Bewehrung und die Stahlfasern weg. Einmal konsequent.

    Und wer was Readimix ist wissen Sie auch nicht. Ob die SFB für EFH verkaufen ist doch wurscht. Nur muß man pro forma etwas Umsatz generieren, damit die Entwicklungskosten nicht ganz kampflos abgeschreiben werden müssen. Erkundigen Sie sich da mal.
     
  2. #42 JamesTKirk, 25.05.2006
    JamesTKirk

    JamesTKirk Gast

    Schon alles richtig, aber der SVB ist nicht in der DIN EN 206-1 / DIN 1045-2 geregelt. Ist er nun aaRdT oder nicht ??
    Das Merkblatt ist durch einen Arbeitskreis vom DBV erarbeitet worden, vom DAfStb existiert eine Richtlinie, die aber (Stand April 2006, Liste des DAfStb) noch nicht bauaufsichtlich eingeführt ist.
    Über Stahlfaserbeton existieren mehrere DBV-Merkblätter, auch nicht bauaufsichtlich eingeführt.
     
  3. PeMu

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    Das sehe ich ähnlich. Weil SVB und SFB sind bewußt noch nicht in die Normung aufgenomen worden, da es noch keine allgemein bewährte Bauweise ist. Es sind vor allem in der Anwendung einige Dinge zu klären.
    Weiter gibt es in eineigen Bereichen, z.B. Brandschutz noch Forschungsbedarf. Man ist sich noch nicht ganz klar darüber, wie der Aspekt der Duktilität einzuordnen ist in Bezug auf die Nachweisverfahren der DIN 1045. Vor allem bei den zulässigen nicht linearen Verfahren. Daher stehen da auch einige Einschränkungen in den Papierchen.

    Der Begriff nicht bewährt ist auch so zu sehen: Es ist etwas für die Spezialisten, die damit umzugehen wissen. Es ist noch nicht alles geklärt.
     
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