Fußläufige Wege

Diskutiere Fußläufige Wege im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Achtung ich wieder mit einer Textfestsetzung aus dem Bebauungsplan Landespflegerische Festsetzungen - § 9 (1) Nr. 20, 25 BauGB Maßnahmen zum...

  1. Uli R.

    Uli R.

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    Achtung ich wieder mit einer Textfestsetzung aus dem Bebauungsplan
    Was bitte darf ich denn da unter einem fußläufigen Weg verstehen? Andersrum, gibt's auch handläufige Wege?

    Darf ich es weiter so verstehen, dass ein Weg den man zwar mit den Füßen beläuft, der aber ohne Umwege zum Hauseingang führt zum Hauseingang gehört und ergo richtig gepflastert werden darf?

    Gruß
    Uli
     
  2. Bruno

    Bruno

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    Ich würde es so auslegen und den direkten Hauszugang unter "Hauseingang" und "behindertengerecht" einordnen. An den direkten Zugang zur Haustür sind m.E. erhöhte Anforderungen bez. Verkehrssicherheit zu stellen, weil der quasi öffentlich ist (Briefträger usw.).

    Das Ganze ist im Bakelschen Sinn eher ein Randproblem ;) aber du bist ja in guten Händen.

    Eine Zwischenlösung: Drainagepflaster
    http://www.boecke.de/Produkte/Oeko/Oeko.htm
     
  3. Uli R.

    Uli R.

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    Tach,

    Danke auch.
    Das mit dem behindertengerechten Zugang hab ich mir nämlich auch schon überlegt und zwar weil ich in meinem Leben wegen diverser Knie OP's beriets einige Monate an Krücken ging, wenn ich mir jetzt weiter denke ich hätte dann immer auf die Steine "zielen" müssen ...

    Na klar ist das ein Randproblem, aber die wirklich schwerwiegenden Probleme lass ich mir ja abnehmen, bzw. lege sie fachmännische Hände .. flupp .. schon kann ich mich mit Randproblemen befassen *g
     
  4. #4 bau.de-tu, 14.04.2004
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    Aus meiner Sicht hängt die andere Ausbildung der öffentlichen und 'halböffentlichen' Wege daran, dass man offenes Pflaster nur schwer von Schnee und Eis befreien kann (Fugen setzen sich zu) und damit die Vorgaben der Gemeinde nicht einzuhalten wären.
     
Thema: Fußläufige Wege
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