G200 DD oder G200 S4 auf Bodenplatte?

Diskutiere G200 DD oder G200 S4 auf Bodenplatte? im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Hi, wie man sieht kommt hier gleich zwei unterschiedliche Aussagen zustande. Dann nochmal von Anfang. Mein Haus ist in einer Hanglage.Unter der...

  1. #41 Bitumen Mine, 06.02.2014
    Bitumen Mine

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    Hi,

    wie man sieht kommt hier gleich zwei unterschiedliche Aussagen zustande.
    Dann nochmal von Anfang.

    Mein Haus ist in einer Hanglage.Unter der Bodenplatte ist 90 cm Schotterpolster.Im Bodengutachten habe ich drunter Lehmboden und Wasser.
    Meine Bodenplatte ist 16 cm dick.

    Nun wurde wie schon geschrieben,die Bodenplatte vor dem verlegen der Bitumenbahnen,nicht sauber gemacht.Also vom Ytong Steine zuschneiden liegt hier Staub,Kleber und sogar Reste drunter.Unter der ersten Steinreihe ist eine PYE G200 S4 verlegt worden.Lose verlegt.Nicht geschweist und nicht geklebt.Nun wurde wieder mit der PYE G200 S4 die Bahnen verlegt.Auf der Bodenplatte.Hier natürlich auch nur an manche Stellen etwas kleber dran.Unter dem Mauerwerk schaut die Bitumenbahn 10 cm raus.Nun wurden die anderen Bahn von der Bodenplatte nur bis zurBitumenbahn unter dem Mauerwerk geführ.Nicht bis zur Wand.

    Hier ist wenn überhaupt eine Überlappung von 5 cm vorhanden.Natürlich nicht verschweist und nicht verklebt.Man kann also beide Bitumenbahnen anheben.Und da sieht man dann
    das sie nicht gereinigt wurde.Am Haus Eingang hat der gute Herr ja angefangen zu verschweisen.War im wohl zuviel Zeitaufwand.Deshalb hat er dann nur noch an manche Stellen etwas geklebt.Die Bahnen sind also nicht eben auf der Bodenplatte.(Wellen) In der Küche ist eine Stelle ohne Überlappung.

    Und laut meinen Werksvertrag muss die Bodenplatte nach DIN 18195 Teil 4 abgedichtet werden.

    Meine Frage ist nun,auf der Bodenplatte ist die PYE G200 S4 nicht mein Problem.Die Bahnen will nun ein anderes Unternehmen entsorgen.Dann sauber machen und ein Voranstrich
    machen.Bis hier ist alles ok.

    Nun ist aber das Thema aufgekommen,weil gerade so schlampig gearbeitet wurde,die Bitumenbahn PYE G200 S4 auch nicht schon unter dem mauerwerk beschädigt sein könnte.Wenn
    da auch Reste von Ytong Steine waren beim verlegen,ob sie noch Ihre Funktion erfüllt.

    Nun kam auch die Frage auf,ist die PYE G200 S4 überhaupt unter Mauerwerk zulässig.Der Hersteller der Bitumenbahnen hatte dazu auch keine Antwort.Der Hersteller meinte nur,
    Das man hier die G200 DD verwendet.Wie sich die G200 S4 unter Mauerwerk verhält,sie ist etwas druckempflindlich.

    Der Hesteller hat nichts dazu sagen können,ob sie Din gerecht ist(Din 18195-4).

    Gibt es nun bedenken wegen der G200 S4 unter der ersten Steinreihe.

    Ich will keine Probleme bekommen wegen einer defekten Bitumenbahn,da sie die Schärkräfte stand gehalten hat.

    Das Unternehmen was die Bahnen entsorgen will,meinte nur,es wird heute noch fälschlicherweise die G200 S4 unter Mauerwerk genommen.Richtig wäre aber die G200 DD.

    Ob es bei der anderen zu Schäden kommt,ist nicht gesagt.Problem ist eher die Ausführung vom vor Unternehmen.
    Ob nicht schon die Bahnen drunter beschädigt sind.
     
  2. #42 benutzer1, 27.02.2014
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    Also unser GÜ hat normalerweise immer die S4 unter dem Mauerwerk.

    Hätte ich ihm nicht gesagt, dass er die DD nehmen solle, dann wäre es bei uns auch so gewesen...

    Die meisten Rohbauer machen das so!



    Deswegen wird dein Haus bestimmt nicht zusammenfallen!



    Noch ein Tipp: Nimm' dir einen externen Gutachter dazu!!!
     
  3. #43 Bitumen Mine, 04.03.2014
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    Hi,

    ich will das noch genauer zusammenfassen.Was die Din 18195 angeht.

    Im Baugrunduntersuchung und Baugrundbeurteilung steht folgendes:

    Höhenlage Bauwerk: Das Wohnhaus soll auf Höhe des vorhandenen Gelände gegründet werden( EFH= 305,40m) Annahme

    Variante 1: DST- Gründung
    Polsterhöhe = 0,70m Polsterüberstand = 0,5m

    Empfohlene Abdichtung : Dränage Eine Polsterentwässerung ist erforderlich.Bei einer Polsterdicke über 0,80 m kann auf die Polsterentwässerung verzichtet werden.
    Bei mir wurde sie auf 0,90 m erhöht.

    Bauwerksabdichtung: Es ist eine Anforderung gegen aufsteigende Bodenfeuchtigkeit (Din 18195 Teil 4)zu entsprechen.
    Oberflächenwasser soll geordnet abgeleitet werden.

    So das ist laut Bodengutachten für die Gebäudegründung vorgesehen.

    Nun wurde aber folgendes geändert:

    Das Haus ist nun nicht mehr laut Werkpläne auf EFH = 305,40 sondern auf EFH = 303,80 gegründet worden.

    Nun steht folgendes in den Werkpläne:

    Hinweis zur Ausführung:
    Höhenmässige Lage der Entwässerungsleitungen ist nach Prüfung
    der örtlichen Gegebenheiten durch den Bauleiter verbindlich
    festzulegen. Einspeiseleitungen Elektro, Gas, Wasser, Telefon und
    ggf. Heizungsfern oder Nahwärme über
    druckwasserdichte Hauseinführungen nach Abstimmungen mit den
    jeweiligen Versorgen.
    Abwasserelitungen über druckwasserdichte Wand/
    Bodendurchführungen. Fundamenterder umlaufend einbauen,
    Anschlußfahne im HWR/ HAR. Zur Ausführung der Gründungen/
    Fundamente ist zwingend die Ausführungsplanung des
    Tragwerksplaners maßgeblich und zu beachten.
    Die Empfehlung aus dem Bodengutachten
    (Grundwasserhöchststand, Versickerungsfähigkeit des
    Baugrundes (Durchlässigkeitswert k, etc.) sind zu beachten.
    Wasserundurchlässige Keller aus Beton (gem. WURichtlinie
    DAfStb) Beanspruchungsklasse 1, Nutzungsklasse A Lastfall
    "drückendes Wasser" gem. DIN 18195, Teil 6 Ausführung der
    Betonarbeiten, der Nachbehandlungenund der Bauüberwachung
    nach DIN 10453 ÜK2 Beton mit hohem
    Wassereindringungswiderstand nach DIN 10452
    und DIN EN 2061
    Umlaufend beschichtete Fugenbleche (z.B. Wolf, System
    Pentaflex oder gleichwertig).

    Also taucht nun die Din 18195 Teil 6 auf.

    Nun Habe ich unter dem Mauerwerk eine V60 S4.
    Auf der Bodenplatte auch die V60 S4

    Der wo die Schweisbahnen gelegt hat,war ein Murkser.Unter den Schweisbahnen ist Ytong Reste und Kleber und Staub.Also wurde es nicht vorher gereinigt.
    Sogar die Stützen für die Filigrandecke wurde auf die V60 S4 abgestellt,Die V60 S4 was unter dem Mauerwerk kommt.
    Noch dazu Stand da das Wasser auf der Bodenplatte.ca.0,5 cm

    Die Werkspläne waren nach dem Bodengutachten.Also ist doch die Abdichtung nach der Ausführung im Werkspläne entscheident.

    Erfüllen nun die V60 S4 die Anforderung an die Din 18195 Teil 6.Reicht nun laut der Ausführung in die Werkspläne auch die Din 18195 Teil 4.

    Hier sind die Experten gefragt.
     
  4. Eric

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    Wohl war. Ich verstehe aber bislang nur Bahnhof.

    In den Werkplänen steht Keller als WW nach WU-RiLi. Du redest aber von einer Bodenplatte in 16 cm Dicke mit Außenwänden aus Ytong, die auf einer PYE G200 S4 stehen. Das paßt nicht zusammen!!

    Das Bodengutachten paßt auch nicht mehr, wenn die Bodenplatte 1,60 m tiefer ( warum eigentlich ? ) gegründet wurde.

    Also nochmal von vorne und mit einfachen Worten. Dann gibt´s auch brauchbare Antworten, z.B.:

    Ich habe ein EFH mit Keller (?) bauen lassen. Das eingeholte Bodengutachten hat ergeben: Der Bemessungswasserstand des Grundwassers liegt bei ...... m.ü. NN. Außerdem ist bindiger Boden vorhanden und damit mit aufstauendem Sickerwasser zu rechnen.

    Bodengutachter hat daher empfohlen: ....

    Mit dem BU habe ich die Bauausführung wie folgt vertraglich vereinbart: ....

    Ausgeführt wurde vom BU:

    Probleme sehe ich: wo denn nun im Keller oder wie oder was?
     
  5. #45 Bitumen Mine, 05.03.2014
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    @ Eric

    Also nochmal von vorne.
    Ich Baue ein Einfamilienhaus ohne Keller.Also nur eine Bodenplatte die 16 cm haben muss.Ist auch nicht der Fall.Von der Breite aus gesehen ist die Bodenplatte
    ganz links 13 cm.Ganz rechts 16 cm.

    Das Bodengutachten wurde am 22.05 gemacht und dann am 13.08 wo Baubeginn war,wurden die Werkpläne nach Statikeingang gemacht.Und da ist das Haus dann
    tiefer.Das hat uns der Bauleiter so erklärt,das es so für uns billiger ist.

    In Werkspläne steht zu der Höhe genau das:

    EFH = RFB = +0,00
    = 303.80 üNN
    FFB = 0.175 = 303.975 üNN

    Der Bauleiter meint ich habe die V60 S4 drin.
    Ich hab ein Bild wo man genau lesen kann das G200 S4 drauf steht.Wieso er das als V60 S4 darstellen will,weiss ich nicht.
    Dann lasse ich es halt so stehen.
    Es sind die V60 S4

    Fehlt noch was
     
  6. #46 Kater432, 05.03.2014
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    Der TE ist ein ganz anderer gewesen der von einem Keller gesprochen hat. Hier schreibt jetzt noch Bitumen Mine, der keinen Keller hat.
    Da hat wohl jemand etwas durcheinander gebracht :-p

    Gruss
     
  7. Eric

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    Derzeit läßt sich nur sagen:

    Der GU hatte das Haus nach den Vorgaben im Vertrag und unter strikter Einhaltung der aRdT zu bauen.

    Der Werkplan ( scheint eher eine Baubeschreibung zu sein ! ) war offenbar ein Vordruck, der zum tatsächlich erstellten EFH nicht paßt. Denn das Haus hat keinen Keller. Es kommt ( leider ) im häufiger vor, dass unpssende Schubladenvordrucke als Baubeschreibung verwandt werden.

    Die Dicke der Bodenplatte und der Umstand, dass die Dicke auch noch unterschiedlich ist, erscheint - auch vor dem Hintergrund des anstehenden Lastfalls " aufstauendes Sickerwasser " sowie der Tiefergründung höchst bedenklich. Die Bauweise ( Gründung, Schotterschicht, Bemessungswasserstand aus aufstauendem Sickerwasser, Bodenplattendicke ) sollte unbedingt von einem Statiker und einem Bodengutachter des eigenen Vertrauens, also nicht solchen des GU, vor Ort überprüft werden.

    Die Abdichtung der Bodenplatte ist mangelhaft, wenn unter der lose, aber mit Überlappung von 10 cm zu verlegenden und an den Überlappungen zu verschweißenden Abdichtungsbahn Ytongbrocken liegen sollten, weil dann die Gefahr der Durchstanzung besteht. Sinn und Zweck der Abdichtung auf der Bodenplatte ist es, die Dampfdiffusion durch die Bodenplatte und die Einbaufeuchte des Beton am Durchtritt in den Bodenaufbau des EG zu hintern ( Durchfeuchtungsgefahr für Wärme- und Trittschalldämmung, Estrich und Bodenbelag! ). Der GU muß nach der Sachverhaltsschilderung zunächst unter Fristsetzung zur Nachbesserung = Erneuerung der Abdichtung der Bodenplatte aufgefordert werden. Erst nach fruchtlosem Fristablauf darf ein Ersatzunternehmer mit der Ersatzvornahme beginnen! Ohne Fristsetzung geht der Kostenerstatungsanspruch gegen den GU verloren. Außerdem muß bei einer Ersatzvornahme der Beweis ( Dokumentation bis zum Umfallen ! ) gesichert werden.

    Die vorhandene Horrizontlalabdichtung an den aufgehenden Außenwänden widerspricht der DIN 18 195 ( siehe " Stoffe " im Teil 2 der DIN ) , wobei dahinstehen kann, ob hier angesichts der vom Bodengutchten abweichenden Tiefergründung der Lastfall nach DIN 18 195 Teil 4 oder 6 ( vom Bodengutachter prüfen lassen! Es ist jetzt auch Schichtenwasser denkbar! ) vorliegt. Der Verstoß gegen die DIN 18 195 ergibt sich aus dem Umstand, dass ein nicht zugelassene Abdichtungsstoff verbaut wurde. Ob dieser Murks auch an anderen Baustellen vorkommt, ist irrelvant. Die DIN 18 195 ist nach einhelliger Meinung aRdT. Der Verstoß gegen die DIN 18 195 führt zum Mangel. Entgegen landläufiger Meinung kommt es nicht darauf an, ob es bereits zu einem Schaden gekommen ist und in absehbarere Zukunft kommen wird. Die sich aus dem Verstoß ergebende Schadensneigung über die Gesamtstandzeit des Objekt von mindestens 50 Jahren reicht nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung aus.

    Die verbaute Horrizontalabdichtung hat den Nachteil, dass der Bitum unter der Last des Gebäudes herausgedrückt und Risse entstehen können. Der GU hat wegen des Verstoßes gegen die aRdT zu beweisen, dass und warum diese Gefahr im konkreten Fall nicht besteht. Dazu hat er eine Berechnung vorzulegen. Im eigenen Interesse sollte aber ein Sachverständiger des eigenen Vertrauens nach Mangelanzeige diesen Punkt überprüfen. Denn es ist nicht auszuschließen, dass der GU sich herauszureden versucht.

    Wenn es so gewesen sein sollte, dass vertraglich vereinbart wurde, dass auf 305,40 m.ü. NN gegründet werden soll, aber tatsächlich ohne vorherige Zustimmung des Bauherrn auf 303,80 m.ü. NN gegründet worden ist, dann ist auch diese Abweichung bereits ein Mangel und erst Recht ergibt sich dies dann für alle sich hieraus ergebenden nachteiligen Folgen. Was hinsichtlich der Gründungshöhe vereinbart worden ist, geht allerdings immer noch nicht genau aus der Sachverhaltsschilderung hervor.

    Fazit: Deine Fragen sind berechtigt. Sie müssen aber von einem versierten Fachmann vor Ort geklärt werden. Der wird dann auch die erforderliche (!) Dokumentation aller Mängel vor Ort durchführen.
     
  8. Eric

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    @Kater432

    Bitumen Mine hat die " Werkplanung " zitiert und dort steht:

    Also halt Dich raus, wenn du nicht lesen kanst.
     
  9. #49 Bitumen Mine, 05.03.2014
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    @Eric
    Was machen Sie beruflich.Das was ich von Ihnen gelesen habe,zeigt mir das einer von der Sache Ahnung hat.

    Also die neue Gründung wurde am 18.07 im Plangesprech mit dem Bauleiter geändert.Ich war da mit meiner Frau und der Bauleiter hat da auf ein Schmierzettel die neue Höhe
    EFH = 303,80 festgelegt.Wer den Befehl dazu gegeben hat,weiss ich nicht.Auf dem Schmierzettel haben wir auch unterschrieben.Da meine Frau und ich keine Architekten oder Statiker
    sind,und der Bauleiter meinte,so wäre es am Preiswertesten un am besten gelöst.

    Als Leihe haben wir weder Ahnung von Statik noch von der Gründung.Er hat nur die Skizze gemacht und uns aber nicht gesagt,das wir nun einen Halben Keller haben.
    Unsere Terrasse ist ja nun unterhalb des vorhandenen Gelände.

    Vieleicht deshalb die Info mit dem Keller.Weil unser Erdgeschoss ja als halber Keller anzusehen ist.

    Leider sind die Bilder zu gross um sie hochzuladen.
     
  10. #50 Bitumen Mine, 05.03.2014
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    Wenn wir also das auf dem Schmierzettel unterschrieben haben,muss es ja jetzt aber nicht mehr wie im Bodengutachten nach DIN 18195 Teil 4,
    sondern nach Din 18195 Teil 6 abgedichtet werden.

    Der Gute Herr wo die Werkspläne gemacht hat,muss sich ja was dabei gedacht haben,wieso er das zur Ausführung in die Werkspläne eingetragen hat.
     
  11. Eric

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    Und die Bodenplatte sowie die Ytong-Außenwände auch. Das alles dann bei bindigem Boden, Hanglage und ( mindestens ) aufstauendem Sickerwasser. Der GU hat mit der Tieferlegung des Gebäuudes um 1,60 m = halber Keller den Boden angeschnitten. Insofern ist Schichtenwasser, das in die ehemalige Baugrube fließt, nicht auszuschließen -> Badewannenefekt der Baugrube. Schichtenwasser ist nach der Fachliteratur ( z.B. Lufsky, Bauwerksabdichtung ) wie Grundwasser zu behandeln!

    Du hast ein viel größeres Problem als die Abdichtung auf der Bodenplatte und unter der ersten Ytong-Steinreihe. Die Gründung und die Bauwerksabdichtung sind nicht regelkonform und damit mangelhaft!!

    Das Ganze ist so chaotisch, dass ich dringend empfehle, sofort einen versierten Sachverständigen zu beauftragen, der versuchen sollte, zu retten, was noch zu retten ist. Ich empfehle Mark Carden. Es ist allerdings ziemlich weit bis Winnenden bei Stuttgart. Mußt ihn halt fragen, ob er den Fall übernimmt.

    Dazu brauchst Du Dir keine Gedanken zu machen. Du bist Laie und die Verantwortlichkeit für den geschuldeten Erfolg, d.h. ein nach den aRdT abgedichtetes und dauerhaft funktionsfähiges EFH, bleibt beim GU. Da konnte er Dich unterschreiben lassen, was er wollte = ständige Rechtsprechung des BGH, z.B. in BauR 2006, 2040.

    Wahrscheinlich war die Baugrube im Zeitpunkt der Unterzeichnung des Schmierzettels bereits zu tief ausgehoben und der BL meinte, Dich mit der Unterschrift aufs Kreuz legen zu können nach dem Motto: Er hat´s so gewollt und bekommen. Kann er vergessen (s.o. ).
     
  12. #52 Bitumen Mine, 06.03.2014
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    Bevor vieleicht was falsch ist,nochmal zu der Gründung.

    In dem Lageplan der Gemeinde steht das das Gebäude auf EFH 305,40 gegründet werden darf.Das Bodengutachten hat diese EFH 305,40 als Maßstab genommen und zwei Varianten der Herstellung angegeben.Einmal mit einem Schotterpolster von mindestens 80 cm.Bei mir sind anscheinend laut Bauleiter 90 cm.Die zweite Variante ist mit Streifenfundament.

    Das Haus steht an ein einem Hang.Oben ist die Straße(Wohngebiet) über mein Grundstück.Die Straße ist direkt an meinem Grundstück.Nur ein Randstein trennt mein Grundstück
    zur Straße vom Wohngebiet.Hier gibt der Bauleiter laut Querschnitt(Schmierzettel) EFH = 304,66 an.
    50 cm weiter in meinem Grundstück beginnt meine Terrasse.Von der Straße Hang abwärts.Die Terasse liegt also fast auf das Schotterpolster auf.Wenn die Terrasse nicht wäre,
    dann würde das vorhandene Gelände auf einer Höhe von EFH = 304,49 auf meine Aussenwand treffen.Also wo das Wohnzimmer und die Küche ist.
    Ab einer Höhe EFH = 303,80 ist das Schotterpolster mit dem vorhandenem Gelände bündig.
    Ab EFH = 303,80 ist das Haus oberhalb vom Gelände.

    In dem Bereich wo das Haus unterhalb vom Gelände ist,ist um das Haus ein Graben.ca 80 cm breit.
    Das Gelände berührt also das Haus an den Stellen wo es unterhalb von dem Gelände ist nicht die Bodenplatte und nicht die Aussenwand.Hier ist ja ein 80 cm Graben.

    Wir können also in unser Eingang ohne Treppe oder Erhöhung hineingehen.Hier sind wir ja mit der Bodenplatte oberhalb vom Gelände.
    Genau 10,99 Meter Hang aufwärts,beginnt unsere Terasse.Die ungefähr 80-100 cm unterhalb von der Straße ist von dem Wohngebiet.Das meine ich als halben Keller.

    Die 305,40 ist also sogar höher als die Straße von dem Wohngebiet.Mein Grundstück liegt am höchsten Punkt auf EFH 304,66
    Laut Gemeinde dürfte mein Haus also auf ein EFH 305,40 gegründet werden.Was das Bodengutachten auch als Richtlinie genommen hat für die Abdichtung.

    Wenn es als auf 305,40 liegen würde,ist laut Bodengutachten eine Abdichtung nach DIN 18195 Teil 4 möglich.

    Nun liegt das Haus tiefer.Und in den Werksplänen steht ja nun das was ich schon hier schon gepostet habe.
    DIN 18195 Teil 6 und einige andere Sachen was für mich nicht verständlich ist.

    Wie gesagt ist nun die Vorgaben im Bodengutachten nicht mehr die selbe wie in den Werksplänen.

    Meine Sorge war bis jetzt immer nur die V60 S4 unter meinem Mauerwerk.Die auf der Bodenplatte hätte ja wieder entfernt werden können.
    Aber unter dem Mauerwerk etwas schwer das zu machen.
     
  13. Eric

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    Kanst Du Fotos und Pläne ( Ist-Soll ) vom Haus einstellen? Wie Du es erklärst, ist es schwer zu verstehen.

    Offenbar sollte das vorhandene Gelände aufgefüllt werden und der GU hat es abgegraben.

    Was steht zur Gündungshöhe in der Baugenehmigung?
     
  14. #54 Bitumen Mine, 06.03.2014
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    Hi,

    leider bringt er mir hier immer die Fehlermeldung das mein Bild zu gross ist.
    In der Baugenehmigung steht 303,80 üNN.
    Das Bodengutachten ist aber vom 21.05.2013 und die die Baugenehmigung sind fast 2 Monate später.Am 18.07.2013 war das Plangesprech und dort hat er uns das mit dem Schmierzettel gemacht.Und Werkspläne nach Statikeingang haben wir also am 13.08.2013 bekommen.Am 11.08.2013 war Baubeginn.
     
  15. #55 Bitumen Mine, 06.03.2014
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    Hi Eric,

    kannst du mir eine PN mit Ihrer Email schicken.
    Dann schicke ich es Ihnen per Email.
    Werkspläne,und Fotos
    Wie gesagt bekomme ich kein Foto hochgeladen

    Die Fehlermeldung kommt beim Foto hochladen.

    Grafik Einfahrt PKW nicht möglich.jpg Dimensionen sind zu groß
     
  16. #56 Bitumen Mine, 06.03.2014
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    Gebäude Gründung

    Ich werde noch ein paar bilder hochladen.
     

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  17. #57 Bitumen Mine, 06.03.2014
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    Und hier die Skizze auf dem Schmierzettel.

    Ein Bild ist noch vor der Herstellung der Terasse.
    Das andere Foto ist vom Hauseingang hoch fotografiert.Also wo die Bodenplatte oberhalb vom Gelände ist.Und oben wo es unterhalb ist.
     

    Anhänge:

  18. Eric

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    Ich unterstelle ( prüfen! ), dass die Angabe im Lageplan zur Bauzeichnung 305,40 m Ü. NN keine von der Gemeinde geforderte zwingende Festsetzung war. Anderenfalls wäre der Bau bereits öffentlich rechtlich nicht zulässig.

    Was soll jetzt mit dem angeschnitten und völlig ungesicherten Hang und dem von dort zu erwartenden Schichtenwasser geschehen? Eine Ringdrainage wurde ja offenbar nicht erstellt.

    Der GU hat den Hang in der Mitte des Hauses angeschnitten, d.h. im Prinzip zur Straße hin abgetragen und hangabwärts aufgefüllt.

    Kannst Du noch das Bodengutachten in seinen wesentlichen Empfehlungen zur Gündung und zu der Wasserbelastung einstellen?
     
  19. #59 Bitumen Mine, 06.03.2014
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    Bodengutachten

    Und hier noch das Bodengutachten.

    Was hat der Bauleiter hier für Gründung bei mir gemacht.

    Nach was muss hier nun abgedichtet werden.
     

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  20. #60 Bitumen Mine, 07.03.2014
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Thema: G200 DD oder G200 S4 auf Bodenplatte?
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