Garage 12 cm neben der Grenze?

Diskutiere Garage 12 cm neben der Grenze? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, in Hessen müssen genehmigungsfreie Garagen auf die Grundstücksgrenze. Das geht bei uns leider nicht, weil dort Lsteine an der Grenze zum...

  1. kug

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    Hallo,

    in Hessen müssen genehmigungsfreie Garagen auf die Grundstücksgrenze.

    Das geht bei uns leider nicht, weil dort Lsteine an der Grenze zum Nachbarn stehen und der Hof gepflastert ist.
    Wenn wir das Fundament höher machen kommen größere Folgekosten auf uns zu.
    Die Alternative, die Lsteine abschneiden mit allen Konsequenzen.
    Auch nicht gut.

    Meine Frage,
    Was muss ich tun, um 12 cm von der Grenze wegbleiben zu dürfen?
    Vielleicht noch eine Dachrinne dranmachen, die ja sonst beim Nachbarn auf dem Grundstück wäre?

    Was wären die rechtlichen Konsequenzen, wenn ich gegen die Vorgaben verstosse?

    Was wäre bei einer Baugenehmigung einzureichen, wenn ich über die Gemeinde oder das Bauamt einen Antrag stelle?

    Danke für Hilfe!

    Viele Grüße
     
  2. #2 simon84, 18.08.2018
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    Quelle bitte für „müssen“
     
  3. #3 jodler2014, 18.08.2018
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    Wie breit soll die Garage denn werden ..
    Zur Not halt eine Fertiggarage ..die 12cm ….
    Oder das Wohnhaus einfach um 12cm verkürzen ..
     
  4. #4 Canyon99, 18.08.2018
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    Warum erkundigst du dich nicht einfach bei deinem Bauamt? Die sind in der Regel doch immer auskunftsbereit und du hast einigermaßen belastbare Aussagen.... Außerdem kannst du dich gleich erkundigen, ob die Garage wirklich genehmigungsfrei ist. Da habe ich so meine Zweifel. Wir wohnen auch in Hessen und 1983 wurde ans bestehende MFH eine zweite Garage gestellt in Grenzbebauung. Dafür mußte damals ganz normal ein Bauantrag eingereicht werden. Die Unterlagen habe ich alle noch hier im Ordner. Warum sollte das heute anders sein?

    Und die Garage muß nach Abschluß der Bauarbeiten dann auch noch eingemessen werden :D Muss ja alles seine Ordnung haben hier in D.
     
  5. #5 Klaus12345, 18.08.2018
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    Guten Morgen ich würde das mit der Dachrinne und einer WEDI Platte dazwischen machen
     
  6. kug

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    Eine Platte an eine nagelneue Garage nageln.
    Regenrinne ist keine Lösung?
     
  7. kug

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    Eine Platte an eine nagelneue Garage nageln.
    Regenrinne ist keine Lösung?
     
  8. #8 simon84, 18.08.2018
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    Jetzt rück doch auch mal mit der Sprache raus woher du auf

    "in Hessen müssen genehmigungsfreie Garagen auf die Grundstücksgrenze."

    kommst ???

    Verwechselst du Hessen evtl. mit deinem Bebauungsplan ?
     
  9. kug

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    Hatte mir vor einiger Zeit FAS Bauamt mitgeteilt.


    Damals war das für mich noch egal.
    Heute würde mich das viel Geld kosten...
     
  10. #10 simon84, 18.08.2018
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    Was exakt hat dir das Bauamt mitgeteilt.

    Steht dort bereits eine grenzbebauung (Nachbarsgarage) oder wie haben sie das begründet (exakter Wortlaut)
     
  11. kug

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    Da für mich damals Grenzbebauung OK war habe ich nicht weiter nachgefragt.
    Auf der anderen Seite steht ein Einstöckiges Haus mit Flachdach in 3 Meter Entfernung.
     
  12. #12 Dimeto, 19.08.2018
    Zuletzt bearbeitet: 19.08.2018
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    (10) 1 Ohne Abstandsfläche jeweils unmittelbar an oder mit einem Mindestabstand von 1 m zu den Nachbargrenzen sind je Baugrundstück zulässig:
    1. Garagen einschließlich Abstellraum oder -fläche, ...

    Nein. Sinn dieser Regelung ist ja, Schmutzecken zu vermeiden. Wenn dein Nachbar irgendwann auch mal eine Garage auf die Grenze setzen will, würde ja ein 12cm Spalt entstehen, der sich dann zu einem wundervollen Biotop für ungebetene Gäste entwickeln könnte.
    So tun, als ob die Grenze 12cm neben den L-Steinen verläuft.
    Das weiß nur der liebe Gott und der Sachbearbeiter vom Bauamt, der aber nicht wissen muss, dass es diesen Grenzabstand tatsächlich gibt.
    Du musst ja auf jeden Fall dein Bauvorhaben der Gemeinde zur Kenntnis geben und Bauvorlagen einreichen. Stelle eine Grenzbebauung dar und bei der Bauausführung hast Du die Grenze eben falsch ermittelt (Der Ratschlag gilt natürlich nur für eine Abweichung in deine Richtung. Eine Grenzüberbauung wäre äußerst unangenehm und unter allen Umständen zu vermeiden). Sollte irgendwann dein Nachbar tatsächlich auf der Grenze bauen wollen, klebst Du dann auf deine Kosten die Dämmplatte noch dran.
     
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  13. #13 Kriminelle, 19.08.2018
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    Ich kann den Sätzen schlecht folgen. Es sind Gedankensprünge drin, die wir nicht kennen.

    Wenn man etwas für sich falsch interpretiert, kann es sein, dass man für sich auf Probleme stößt, obwohl sie tatsächlich nicht existieren.
    Deshalb ist ein genauer Wortlaut und nicht ein in eigener Sprache umgesetzter Wortlaut bei der Fragestellung wichtig, wenn man aussagefähige Antworten haben möchte.

    Grundsätzlich gilt ja: Grenzbebauung kann man, muss man aber nicht.
    Außer, es ist im BePlan vorgegeben.
    Und auch da kann man bedingt einige cm abweichen.
     
  14. #14 Fred Astair, 19.08.2018
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    Falsch.
    Dimeto hat doch bereits richtig zitiert:
    In Hessen gilt eben auf die Grenze oder ein Meter oder mehr davon entfernt.
    Ob die 12 cm aber von der Behörde erkannt werden?
    Der Nachbar wirds auf jeden Fall merken. Mit dem sollte man sich verständigen.
     
  15. kug

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    Der Nachbar ist nicht begeistert von der Vorstellung, dass dort eine Wand stehen wird.
    Sofern er kann wird er dagegen vorgehen, sind seine Worte.

    12 cm, die das Leben verändern...
     
  16. #16 simon84, 19.08.2018
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    Es geht doch nur um das Fundament ?
    Wenn die Grenzseite der Garage eben mit UK+Holzverkleidung noch um 12cm wächst ist alles in Butter?

    Oder denk ich mir das zu einfach :)

    Oder eben die Dachrinne auf der Grenzseite (falls das technisch sinnvoll ist).

    Meine Frage war übrigens bewusst so gestellt, denn die initiale Aussage war schon sehr schwammig.
    Es ist schon etwas anderes ob gefordert wird, dass angebaut wird, weil bereits eine Grenzbebauung steht also wenn es um den 1 Meter Schmutzabstand geht :)
     
  17. #17 Fabian Weber, 19.08.2018
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    Hätte jetzt auch die Garage 12cm "gedämmt" oder so.
     
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    Nochmal zur Klärung.
    Unser Haus steht bereits seit Jahren. Das Nachbarhaus seit 40 Jahren.
    Am Nachbarhaus sind nur 3 Meter zur Grenze frei und mehrere Fenster vorhanden, die die sich nicht zubauen werden.
    Auf unserer Seite sind es fast 4.50 Meter zur Grenze.
    Daher tun die 12 cm keinem weh.
    Ausser der Rechtsprechung...
     
  19. #19 Andybaut, 20.08.2018
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    Hallo,

    Dimeto hat´s schon geschrieben.
    Es geht hier nicht nur um dich und deinen Nachbarn, sondern auch um eure Nachfahren.
    Das Bauamt denkt da in längeren Zeiträumen.
    Daher will man solche Dreckecken vermeiden.
    Der Nachbar stellt vielleicht in 20 Jahren eine Gartenhütte hin und schon haben wir die Dreckecke und das Rattennest inclusive.

    Also entweder die 12cm irgendwie schließen oder direkt an die Grenze.
     
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  20. Dimeto

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    Du meine Güte bist Du uncool. Wenn Du so großen Respekt vor der Rechtsprechung hast, musst Du eben tiefer in die Tasche greifen und ein ordentliches Fundament auf die Grenze setzen oder einen Meter Abstand halten (Platz hast Du ja offenbar).
    Wenn aber die Situation so wie von Dir beschrieben ist und andere Bundesländer auf derartige Vorschriften gänzlich verzichten, geht es hier doch nicht um Gefahrenabwehr oder unzumutbare Nachbarbeeinträchtigungen. Da sollte man doch mit ein bischen Kreativität eine praktikable Lösung finden können.
    Wenn Du nicht erwartest, dass der Nachbar zu deinen Lebzeiten dort bauen wird, plane mit einem Verblender, zu dessen Anbringung Dir leider die Zeit fehlt (sollte natürlich nicht unfertig aussehen). Dann schaust Du wie weit der Nachbar gehen will, Dich ohne vernünftigen Grund zur "Fertigstellung" zu zwingen. Bei zu viel Widerstand kommt der Verblender eben noch davor.
    Eine weitere Alternative wäre der Carport, den Du doch sowieso bauen wolltest aber nicht durftest. Dann hat der Nachbar auch keine Wand und dein Auto eine gute Belüftung.
     
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