Garage Firsthöhe

Diskutiere Garage Firsthöhe im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich wohne in Rheinland Pfalz und möchte eine (zusätzliche) Doppelgarage bauen. Ich habe bereits eine Doppelgarage (dies ist beim Hauskauf...

  1. #1 maggi001, 19.04.2021
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    Hallo,

    ich wohne in Rheinland Pfalz und möchte eine (zusätzliche) Doppelgarage bauen.
    Ich habe bereits eine Doppelgarage (dies ist beim Hauskauf bereits gestanden) und möchte direkt im Anschluss noch einmal eine Doppelgarage (7 x 7m) bauen. Da das Grundstück Hanglage hat, wird die neue Garage ca. 1m höher. In Rheinland-Pfalz darf man ja die Garage <50m² auch ohne Baugenehmigung bauen (so wurde auch die erste Garage gebaut). Nun habe ich bei der ersten Garage eine Firsthöhe von 5m gemessen. Erlaubt sind eigentlich nur 4m. Da ich in der neuen Garage eine Zwischendecke einziehen möchte, würde ich auch wieder auf 5m Firsthöhe kommen. Die Garage kommt direkt auf die Grundstücksgrenze. Mit dem Nachbarn habe ich ach schon alles besprochen - ist für ihn kein Problem.
    Nun zur eigentlichen Frage:
    Mein Nachbar meint, wenn er nichts dagegen hat, spricht auch nichts gegen die Firsthöhe von 5m ist das korrekt?
    Bzw. kann man dafür eine "Sondergenehmigung" beantragen?
    Wer kann etwas (außer der Nachbar) gegen die höhere Firsthöhe haben?

    maggi001
     
  2. #2 simon84, 19.04.2021
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    Du brauchst keine Sondergenehmigung sondern eine ganz normale Baugenehmigung da die firsthöhe mehr als 4m ist
     
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  3. Dimeto

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    Damit ist diese zumindest formell illegal.
    Damit ist sie auch materiell illegal.
    Ich glaube allerdings, dass nur Deine Wortwahl unglücklich ausgefallen ist, oder steht der Giebel auf der Grenze? Warum hat sich "eigentlich" in den Satz geschlichen?
    Nein. Die Landesbauordnung spricht gegen die Genehmigungsfreiheit und je nach Dachform und Firstrichtung auch gegen die Abstandsflächenprivilegierung (§8, Absatz 9, Satz 1, Buchstabe c), Halbsatz 2).
     
  4. #4 maggi001, 20.04.2021
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    Danke erstmal.
    Ich bin kompletter Laie in diesen Angelegenheiten. Deshalb Entschuldigung für die schlechte / falsche Wortwahl.

    Zu der ersten Garage:
    Diese wurde (von einer Baufirma) ohne Bau-Antrag /-genehmigung erstellt.
    Was mich wundert. Die Garage ist innen mit Holz verkleidet. Bis auf eine Höhe von 4m. Ab da wurde nicht mehr weiter nach oben verkleidet sondern "eine Decke" eingezogen.
    Warum macht man das? Und ausgerecht bei 4m?
    Der Gibel ist nicht auf der Grundstücksgrenze.

    Bei der (neuen) Garage wäre allerdings der Gibel (Satteldach) auf der Grundstücksgrenze. Des Nachbars Grundstück führt an zwei Seiten an meiner Garage entlang.

    Direkt an der Grundstücksgrenze (auf dem Grundstück vom Nachbar) wird er seine Einfahrt pflastern (z.Zt. ist da nur Schotter - dadurch kommt seine Einfahrt ca. 30cm höher als jetzt) von wo (am Boden) wird die Firsthöhe gemessen?

    maggi001
     
  5. Dimeto

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    Mich auch.
    Das wirst Du wohl die Firma oder den Vorbesitzer fragen müssen.
    Dennoch hätte die Garage nach heutigem Baurecht eine Baugenehmigung benötigt. Wie lange steht sie denn schon? Gibt es eine Gewährleistungsklausel für die Zulässigkeit der Bebauung im Kaufvertrag?
    §8, Absatz 9, Satz 1, Buchstabe c), Halbsatz 2: ... über der Geländeoberfläche ...
    §2, Absatz 6: Geländeoberfläche ist die Fläche, die sich aus den Festsetzungen des Bebauungsplans ergibt oder die von der Bauaufsichtsbehörde festgelegt ist, im Übrigen die natürliche, an das Gebäude angrenzende Geländeoberfläche.
     
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  6. SvenvH

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    Kann man denn nur weil eine Garage nicht Genehmigungspflichtig ist soviele bauen wie man will?
     
  7. Dimeto

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    Ja, wenn sonst keine Vorschriften dagegen sprechen. Das allerdings herauszufinden, ist schon für Experten eine Herausforderung, für Laien IMHO unmöglich.
     
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  8. #8 simon84, 23.04.2021
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    Warum haben eigentlich alle panische Angst vor einem
    Bauantrag ? Das ist ein ganz normaler Vorgang.
    Planen muss man sowieso und eine ordentliche Garage kostet doch auch keine 3,50 Euro ....

    die Verfahrensgebühren sind doch vergleichsweise gering
     
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  9. #9 driver55, 25.04.2021
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    Ohne, bekommen es ja nur die Nachbarn mit....;)
     
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