Garage über Wohnraum nicht abgedichtet - keinen Anspruch darauf?

Diskutiere Garage über Wohnraum nicht abgedichtet - keinen Anspruch darauf? im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Hallo, wir haben neu gebaut und das Haus so geplant, dass die Garage über dem Kellerraum sitzt. Nun werden bei uns gerade Außenarbeiten gemacht,...

  1. #1 wirbauenmalwieder, 16.11.2017
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    Hallo,

    wir haben neu gebaut und das Haus so geplant, dass die Garage über dem Kellerraum sitzt. Nun werden bei uns gerade Außenarbeiten gemacht, der Wasseranschluss in der Garage wird hierzu verwendet und auf einmal haben wir Nässe an der Küchendecke zum Keller hin. Erst dachten wir, ein Abflussrohr ist evtl. undicht, haben den Heizungsbauer kommen lassen, der feststellte, dass das Wasser ebenaus der Garage kommt, die nicht abgedichtet wurde. Bauleiter kontaktiert (gebaut mit einer Massivbaufirma), wir sollen, um das zu verhindern, die Garage fliesen und am besten auuch noch die Wand, an der der Wasserhahn sitzt. Kann das so sein, dass die Garage zum Wohnraum hin nicht abgedichtet wird? Dass wir im Winter abtauende Autos gar nicht in die Garage fahren können, ohne das vorher selbst abzudichten?

    Danke für Eure Meinung hierzu!!
    Liebe Grüße!!
     
  2. #2 Andybaut, 16.11.2017
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    scheinbar kann das sein :-)
    Es ist halt die Frage wie der Auftrag an die Baufirma war.
    Also alle Unterlagen durchschauen und prüfen ob speziell die Abdichtung nicht enthalten ist.

    Vom planerischen Grundsatz her ist die Garage jedoch abzudichten. Also einen Architekten könntest du für so
    einen nicht vorhandenen Aufbau verklagen.

    Die Massivbaufirma kann das aber als Eigenleistung oder nicht enthalten explizit ausgrenzen. Sollte das nicht ausgegrenzt sein,
    dann sollte es auf jeden Fall als "logischer" Teil der Leistung zu erbringen sein.
     
  3. #3 wirbauenmalwieder, 16.11.2017
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    Danke für die Antwort!!
    Im Bauvertrag steht dazu:
    Herstellen einer ca. 20 cm starken Betonbodenplatte inkl. Bewehrung nach statischer
    Berechnung auf bauseits hergestellter Gründungssohle. Die Oberfläche der Bodenplatte
    ist roh abgezogen.
    Es wird ein Zementestrich d = ca. 6 cm eingebaut. Hierauf kann in Eigenleistung eine
    entsprechende Beschichtung oder Fliesen aufgebracht werden.
    Im Zuge der Außenanlage sollte vor der Garage eine Entwässerungsrinne eingebaut werden. Stützwände, Einzel- und Streifenfundamente,
    sowie Unterfangungen o. dgl. sind nicht enthalten und müssen separat kalkuliert und vergütet werden.

    Das zum Rahmenvertrag, wir haben dann ja noch einen speziellen, auf unseren Bau angepassten Vertrag erhalten. Im Rahmenvertrag ist z.B. ein Holzdach geplant, wir selbst haben ein Flachdach aus Beton, die Garage ist quasi ins Haus integriert. Ich kann keine Klausel finden, die besagt, dass wir die Garage zur Nutzung selbst abdichten müssen. Das sollte ja auch unter dem Estrich geschehen, oder?
     
  4. #4 Andybaut, 16.11.2017
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    also die Leistungsbeschreibung weicht dann aber schon ziemlich vom Ist-Zustand ab, oder?
    Du hast ja einen Keller unter der Deckenplatte der Garage und keine Bodenplatte als Garage.
     
  5. #5 wirbauenmalwieder, 16.11.2017
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    Ja genau! Wie gesagt, im Rahmenvertrag ist diese 08/15 Garage beschrieben, zu unserer individuellen Planung ist zur Garage nur aufgeführt, dass wir ein elektrisch betriebenes Tor haben, aber sonst nichts weiter.
     
  6. #6 Andybaut, 16.11.2017
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    Es wird ein Zementestrich d = ca. 6 cm eingebaut. Hierauf kann in Eigenleistung eine
    entsprechende Beschichtung oder Fliesen aufgebracht werden.

    Also wird die Baufirma auf diese Passage verweisen.
    Heißt: wir bringen den Estrich und abdichten tust du selbst.

    Aus meiner Sicht hätte man auf die Notwendigkeit einer Abdichtung durch die neue Konstellation hinweisen sollen / müssen, da
    ohne diese im Gegensatz zu der einfachen Garage ja keine Dichtigkeit gegeben ist.
    Also Hinweis + Mehrkostenankündigung.
    Bezahlen hättest du es also in jedem Fall selbst müssen, es wäre nur die Frage nach dem Hinweis offen.

    Das müsste im Zweifel dann ein Gericht klären ob du darauf hättest hingewiesen werden müssen oder eben nicht.
     
  7. #7 wirbauenmalwieder, 16.11.2017
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    KANN Beschichtung oder Fliesen aufgebracht werden bedeutet aber MUSS NICHT. Garage ist so aber nicht nutzbar?
    Beschichtung wäre ja aus optischen und praktischen Gründen, um die Garage sauber zu halten!? Beschichtung ist ja nicht gleich ne Dämmschicht / Nässesperre,oder sehe ich das falsch? Und Fliesen... dichten Fliesen eine Garage so ab, dass nichts im Raum darunter landet?
    Unser Anwalt ist gerade Papa geworden und erst am Montag wieder im Büro, daher meine Frage hier...
     
  8. #8 Fred Astair, 16.11.2017
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    Du kannst natürlich wegen der läppischen Abdichtung einen langen Gerichtsstreit vom Zaun brechen, mit ungewissem Ausgang und einer Bauunterbrechung.
    Besser wäre es gewesen, die Baubeschreibung vorher zu lesen und zu verstehen und vor der Unterschrift auf Klarstellung zu bestehen.
     
  9. #9 wirbauenmalwieder, 16.11.2017
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    Wir wohnen ja schon seit 2 Monaten drin und dass eine Garage über Wohnraum nicht abgdichtet ist, darauf wären wir im Leben nicht gekommen. Das Dach wurde ja auch abgedichtet, obwohl wir da evtl. noch ne Dachterrasse setzen wollen.;)
     
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