Garagentorantrieb zu klein dimensioniert?

Diskutiere Garagentorantrieb zu klein dimensioniert? im Elektro 2 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo, wir bauen mit einem Generalunternehmer ein EFH mit Doppelgarage. Die Garage hat ein Hörmann Sektionaltor mit 5,5mx2,25m (also knapp...

  1. #1 AudiV10, 25.11.2016
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    Hallo,

    wir bauen mit einem Generalunternehmer ein EFH mit Doppelgarage. Die Garage hat ein Hörmann Sektionaltor mit 5,5mx2,25m (also knapp 12,4m² Torfläche). Beim bemustern des Tors hatte ich den Torbauer direkt darauf angesprochen, welcher Antrieb eingebaut wird. Daraufhin sagte er mir, dass ein Hörmann Supramatic Antrieb verbaut wird. In unserem Bauvertrag ist der Antrieb leider nicht genau spezifiziert (dort steht nur "mit elektrischem Antrieb").

    Nun wurde das Tor verbaut, jedoch mit Hörmann "Promatic" Antrieb. Das scheint die kleinere/günstigere Variante zu sein. Jedoch schreibt Hörmann, dass dieser Antrieb nur bis 5m Torbreite und bis maximal 11,25m² Torfläche ausgelegt sei.
    Da unser Tor jedoch breiter und insgesamt größer ist, würde der Antrieb ja (meiner laienhaften Meinung nach) außerhalb des spezifizierten Arbeitsbereichs betrieben. Ich könnte mir vorstellen, dass der Antrieb durch die höhere Belastung ggf. früher den Dienst quittiert und es hierdurch zu Problemen kommen könnte.

    Kann ich den Einbau eines Antriebs vom GU verlangen, der für diese Torgröße ausgelegt ist? Oder muss ich das so hinnehmen, da in meinem Bauvertrag keine genaue Typbeschreibung des Antriebs genannt wird?
     
  2. #2 Lonesome Liftboy, 26.11.2016
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    Dein GU muss einen zum Torgewicht passenden Antrieb montieren. Ein zu gering bemessener Motor ist ein Mangel. Schreib deinem GU eine Mängelanzeige und gib ihm eine Frist auf (in 2 Wochen) einen passenden Motor zu montieren. Da ein genauer Typ des Antriebs nicht im Vertrag niedergeschrieben ist, hat der GU die Pflicht die Mindestanforderung zu erfüllen. Da sind die Herstellerregeln zugrunde zu legen.
     
  3. #3 Karlheinz, 26.11.2016
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    Ich würde da eine Nummer kleiner einsteigen: Der GU soll Dir eine Bestätigung von Hörmann beschaffen, dass ihnen die Abmessungen des Garagentors bekannt sind und sie trotzdem die Herstellergarantie auf den Torantrieb geben. Wenn das klappt, ist alles gut. Wenn nicht, kann man weitersehen. Aber immer schön die für Dich geltenden Fristen für Mängelrügen beachten ...
     
  4. #4 Lonesome Liftboy, 27.11.2016
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    Das ist ein schlechter Weg. Entweder du erkennst einen Mangel und zeigst ihn an oder man lässt es.

    Den Unternehmer aufzufordern, einen erkannten Mangel mit einem Persilschein zu kaschieren, führt nicht zum Erfolg.
     
  5. #5 Andybaut, 27.11.2016
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    ich sag´s nicht gerne, aber

    da hast du wohl Pech gehabt. Im Vertrag steht "mit elektrischem Antrieb".
    Dein Vertragspartner ist der GU und nicht der Hersteller.

    Der GU geht nun das Risiko ein, dass der Antrieb während deiner Gewährleistungszeit (5Jahre ?) kaputt geht.
    Tut er das nicht, hat der GU Geld gespart. Tut er es doch, muss er ihn tauschen.

    Das alte leidige Thema beim Bauen mit einem GU.
    Alles was nicht bis ins letzte detailliert angegeben wurde, wird vom GU eine günstigere Alternative gesucht.

    Deine einzige Chance wäre es, nachzuweisen, dass durch den kleineren Antrieb eine Gefahr ausgeht.
    Z.B. Brand durch Überlastung. Dann dürfte er den kleineren nicht einbauen.

    Aber der Grund weshalb Hörmann den stärkeren Antrieb einbaut ist vermutlich "nur" das Wissen um
    die längere Haltbarkeit. Der kleine hält so vielleicht 7 Jahre und der größere 15Jahre (Zahlen aus der Luft gegriffen).
    Dem GU kann das aber herzlich egal sein. Er ist nach 5 Jahren raus.
     
  6. #6 Karlheinz, 27.11.2016
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    Ich bin mir nicht sicher, ob hier überhaupt ein Mangel vorliegt - daher auch meine Empfehlung, es etwas tiefer zu hängen. Der Hersteller schreibt (ich habe eine Bedienungsanleitung von 2004 im Internet gefunden): "Für leichtgängige Schwing- und Sectionaltore bis 10 m2 Torfläche.". Das passt ja nun auf eine Menge Garagentore, auch Billigware mit Billigfedern, die dann u.U. auch noch schlecht eingebaut und vielleicht auch noch deutlich schwerer sind als das Tor des TE. Bei einem korrekt eingebauten Marken-Garagentor (es ist ja wohl von Hörmann) kann ich mir durchaus vorstellen, dass die 25% Überschreitung der Torfläche kein Problem sind, zumal sich das Drehmoment des Torantriebs anpassen lässt. Ich kann's mir vorstellen, weiß es aber nicht - daher die Empfehlung, den Hersteller zu fragen (vielleicht hat der GU das ja auch gemacht, bevor er sich für diesen Torantrieb entschieden hat).

    Im übrigen: Es gibt beim Hausbau bestimmt schlimmere Probleme als einen funktionierenden, aber u.U. etwas unterdimensionierten Garagentorantrieb - der "Schaden" ist ja doch überschaubar (neuen Torantrieb, der auch nicht die Welt kostet, etwas früher einbauen als es bei einem "richtig" dimensionierten Torantrieb erforderlich wäre). Wenn mit dem Haus ansonsten alles in Ordnung ist (der GU also vernünftig gearbeitet hat), würde ich persönlich mir schon überlegen, ob ich den GU "zwingen" würde, den Antrieb auszutauschen.
     
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