Gartengerätehaus zusätzlich zu Carport und Werkstatt (15m) an Grundstücksgrenze

Diskutiere Gartengerätehaus zusätzlich zu Carport und Werkstatt (15m) an Grundstücksgrenze im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Moin moin aus Schleswig-Holstein, ich überlege einen zusätzlichen Schuppen an unserem neu gekauften Haus zu bauen. Das Problem ist, dass der...

  1. #1 PatrickW, 07.09.2019
    PatrickW

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    Moin moin aus Schleswig-Holstein,

    ich überlege einen zusätzlichen Schuppen an unserem neu gekauften Haus zu bauen. Das Problem ist, dass der Carport mit angeschlossener Werkstatt und Terrassenüberdachungbereits 9m zu dem Nachbargrundstück ausmacht. Da der Carport direkt in einer Ecke des Grundstücks errichtet wurde, steht er zusätzlich nochmal 6m an der Grenze zu einem anderen Nachbarn.
    Nun möchte ich gerne an der Grenze zu dem ersten Nachbarn einen Geräteschuppen aufstellen. Da ich hier ja bereits durch die bestehende Bebauung die 9m erreicht habe, benötige ich in jedem Fall eine Abstandsflächenbaulast des Nachbarn. Ist bei einem Gartenhaus < 30m³ dann trotzdem auch eine Baugenehmigung notwendig?
    Der Nachbar hat an der Stelle auf seiner Seite selbst bereits einen Geräteschuppen, ist es überhaupt möglich hier noch eine Baulast zu bekommen?
    Alternativ könnte der Schuppen auch in der anderen Ecke des Gartens aufgestellt werden. Hier würde er an beiden Seiten an Straßen grenzen. Ist es zu öffentlichen Straßen einfacher eine Genehmigung zu bekommen?

    Zusätzlich überlege ich ob bei dem vielen Regen hier oben im Norden auch noch eine feste Terrassenüberdachung möglich wäre. Damit wäre dann aber bis auf wenige Meter die komplette Grenze zu dem Nachbarn "bebaut" / überdacht. Gibt es da eine Begrenzung, die eine solche Bebauung untersagt, selbst wenn der Nachbar zustimmt / eine Baulast eintragen lässt?

    Ich hoffe ich konnte mein Anliegen verständlich rüberbringen. Zur Verdeutlichung habe ich auch noch eine Skizze angehängt.

    Schöne Grüße
    Patrick

    Gartenschuppen beantragen.jpg
     
  2. #2 Stadtbaumeister, 09.09.2019
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    Dürfen es noch ein paar Meter mehr sein? Kleiner Scherz, aber der Gesetzgeber hat nicht ohne Grund die Privilegierung von bestimmten baulichen Anlagen (und dazu zählt keine Terrassenüberdachung) auf 9m je Grundstückgrenze bzw. 15m für das Gesamtgrundstück begrenzt. Damit soll nach dem Willen des Gesetzgebers sog. "Einmauerungseffekten" vorgebeugt werden. Dies wäre in Deinem Fall sehr gut ablesbar, was Einmauerung bedeutet. Ich sehe auch mit Zustimmung des Nachbarn eigentlich keine Chance für eine Abweichung von dieser Norm. Letztendlich müsste die Bauaufsichtsbehörde die Nachbarn vor sich selbst schützen.
     
  3. #3 PatrickW, 10.09.2019
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    Ja das mit der Terrassenüberdachung habe ich mir schon gedacht und wäre auch nicht so wichtig...aber wie sieht es mit dem Schuppen aus? Hier würde ich ja nicht mehr Sicht versperren, da der Nachbar an der Stelle selbst schon einen Schuppen hat?
     
  4. #4 simon84, 10.09.2019
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    Wie soll denn der Nachbar eine abstandsfläche auf seinem Grund übernehmen wenn da schon sein eigener Grenze privilegierter Schuppen steht . Das geht nicht

    Ich empfehle umzuplanen
    So ein kleines Grundstück und so viele Werkzeuge ? Keller oder Dach vorhanden?

    Kleines Anlehn Gartenhaus an die Hauswand vielleicht ?
     
  5. #5 Stadtbaumeister, 10.09.2019
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    Das geht natürlich, da privilegierte Anlagen innerhalb der Abstandsflächen liegen dürfen, also auch innerhalb übernommener Abstandsflächen. Im Gesetz heißt es:
    In den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen sind, auch wenn sie nicht an die Grundstücksgrenze oder an das Gebäude angebaut werden, zulässig...

    Sofern also der Nachbar Abstandsflächen übernimmt und damit sein Grundstück belastet, wäre die Errichtung von baulichen Anlagen auch ohne Privilegierung zulässig, sofern kein Bebauungsplan oder eine andere Satzung dies ausschließt und das Maß der zulässigen baulichen Nutzung nicht überschritten wird.
     
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  6. #6 simon84, 10.09.2019
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    danke !
     
  7. #7 PatrickW, 10.09.2019
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    Also wäre es theoretisch doch möglich, wenn ich den Nachbarn überzeugt bekäme... Was sind denn privilegierte Anlagen? Zählt sein Schuppen dazu?

    Wie sieht es denn an den Grenzen zu den beiden Straßen aus? Gelten dort ebenfalls die 3m? Wenn ja: kann man hier eine Ausnahme / Baulast beantragen?
     
  8. #8 simon84, 10.09.2019
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    In welchem Bundesland befindet sich das ganze denn ??

    Bauordnung lesen !!!
     
  9. #9 Stadtbaumeister, 10.09.2019
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    Wenn dein Nachbar so doof ist oder du ihm Geld gibst, theoretisch schon, sofern die anderen genannten Bedingungen zutreffen.
    Bei der Errichtung an der Straßenbegrenzungslinie ist zu prüfen, ob dadurch die Sichtdreiecke des Straßenverkehrs nicht eingeschränkt werden. Auch können mögliche (faktische) Baugrenzen dieser Positionierung entgegenstehen. Im Übrigen gilt das oben Gesagte. Ansonsten dürfen die Abstandsflächen deiner "Hütte" bis zur Straßenmitte reichen.
     
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  10. Dimeto

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    Ein Schuppen schon, wobei unter Schuppen vieles verstanden werden kann. Petterson hat auf seinem Kleinbauernhof einen Tischlerschuppen auf der Grenze zur Kuhwiese. Ob das in Schweden erlaubt ist, weiß ich nicht, in SH jedenfalls ohne weiteres nicht, da er dann kein Abstellraum, sondern eine Werkstatt und damit ein Aufenthaltsraum wäre. Die Terrassenüberdachung, also auch die schon bestehende, ebenfalls nicht. Wenn Du Dich von der Illegalität verabschieden willst, dann lass die Abstandsflächenbaulast für die bestehende Terrassenüberdachung eintragen. Damit gewinnst Du wieder 6m.
     
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