Gartenhaus im Vorgarten (NRW)

Diskutiere Gartenhaus im Vorgarten (NRW) im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, unser Vorgarten ist etwa 4,5-5m breit. Zur einen Seite ist direkt eine Straße (ohne Fußgängerweg), zur anderen das...

  1. #1 MJanssen, 11.07.2021
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    Hallo zusammen,

    unser Vorgarten ist etwa 4,5-5m breit. Zur einen Seite ist direkt eine Straße (ohne Fußgängerweg), zur anderen das Nachbargrundstück.

    Nun hatten wir geplant in diesen Vorgarten eine Gartenhütte in 3x3m zu bauen, mit einer Höhe von etwa 2,50m. Hier sollen Dinge gelagert werden und meine Frau würde die gerne zwischendurch für Fotoshootings (nebenberufliche Fotografin) nutzen.

    Die Hütte würde zur Straße hin einen halben und zum Nachbarn hin 1m Abstand haben sollen.

    Der Nachbar hat schon signalisiert, dass es für ihn ok wäre.

    Wir wohnen in einer Siedlung in NRW ohne Bebauungsplan, stellen uns aber folgende Fragen:

    - ist die Hütte genehmigungsfrei? Für den Zweck gilt die doch zumindest nicht als Aufenthaltsraum?
    - wir haben bereits im Garten eine 3x4m große Hütte. Gibt es eine Obergrenze wie viel Fläche man für sowas nutzen darf?
    - müssen wir zur Straße hin einen bestimmten Abstand einhalten?
    - können wir zum Nachbarn hin, nach der mündlichen Genehmigung, einfach auf 1m an die Grenze bauen oder sollte das lieber schriftlich festgehalten werden?

    Vielen Dank :)
     
  2. larry

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    Du kannst Nebengebäude im Prinzip auf die Grundstücksgrenze setzen, bis zu einer Gesamtaussekantenlänge von15m. Bei 3+3+3+4 m wäre das noch ok, falls Ihr nicht auch noch eine Garage habt. Das wird einfacher als der 1m Abstand. Du musst aber auch die GRZ betrachten, und das Haus wird bei dem kleinen Vorgarten auch optisch dominant. Das ist definitiv nicht Genehmigunsgfrei. Manche Gemeinden dulden da mehr als andere. Ich würde die Nutzung als Photostudio auf keinen Fall nennen,denn dann wird die Akzeptanz als Nebengebäude schon fraglich.
     
  3. #3 MJanssen, 11.07.2021
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    Danke für deine Antwort :)

    die andere Gartenhütte steht nicht an der Grenze, sondern hat einen Abstand von 3m zur Grundstücksgrenze.
    Wir haben auch eine Garage (auf der anderen Seite), die 1m Abstand zur Grenze hat (hier ist ein Grünstreifen der Gemeinde).

    D.h. Die Gartenhütte wäre das einzige Gebäude, dass dann genau auf der Grenze stehen würde.

    Woher kommt man an die GRZ, wenn es keinen Bebauungsplan gibt?

    Welches Kriterium wäre denn erfüllt, dass dadurch eine Genehmigung beantragt werden muss?
     
  4. larry

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    Ich würde bei der Gemeinde nachfragen.
     
  5. Dimeto

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    Lang, breit, eine Seite, andere Seite, auf der Grenze, neben der Grenze, Straße, Nachbar. Viele Wörter und der Leser weiß immer noch nicht, wie es aussieht. Ein Lageplan mit Grenzabständen erspart viel Leseaufwand und Nachfragen.
    Nein.
    Doch. Regelmäßige Fotoshootings machen sie zum Aufenthaltsraum.
    Ja. Das Maß für diese Grenze wird durch die Eigenart der näheren Umgebung bestimmt.
    Vielleicht. Auch hier ist die nähere Umgebung maßgebend. Außerdem darf die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt werden, Stichwort Sichtdreiecke.
    Wenn Du das Fotostudio streichst und dem Nachbarn nicht die Ausfahrt erschwerst, hat er kein Mitspracherecht. Vorbildlich, dass Du ihn informierst, Pflicht ist es nicht.
    Schaden kann es nicht. Es verhindert im Streitfall Erinnerungslücken und hilft bei vielleicht notwendiger Diskussion mit der Behörde.
    Ich denke, die soll in 0,5m bzw 1m Abstand stehen? Ist aber egal. Vereinfacht gesagt ist Alles unter 3m Grenzabstand Grenzbebauung.
    Durch grobe Flächenermittlung der Nachbargrundstücke und -bebauung anhand von Liegenschaftskarte und Luftbild (www.tim-online.nrw.de).
     
    Fred Astair gefällt das.
  6. #6 MJanssen, 12.07.2021
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    Sorry, du hast absolut recht! Hier mal ein Bild. Das rote soll die Gartenhütte werden. Der Nachbar hat die Auffahrt auf der anderen Seite und andere Sichtbehinderungen gibt es eigentlich nicht, sonst hätten wir vermutlich auch das Haus gar nicht so stehen lassen können ;)

    upload_2021-7-12_6-10-38.png

    In der Siedlung stehen nur knapp 25 Häuser. Unser Grundstück ist mit seinen 859qm das Kleinste.

    D.h. wenn wir die Hütte nicht für Fotoshootings nutzen würden, wäre sie genehmigungsfrei und es liegt nur an dieser Nutzung?

    Das war nur auf die Aussage von @larry bezogen, dass wir die Hütte lieber direkt auf die Grenze bauen sollten. Für uns spricht halt dagegen, dass wir die Hütte ja auch ab und zu streichen müssen und wir dazu nicht immer auf das Grundstück des Nachbarn wollen.
     
  7. Dimeto

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    Ja, es sei denn, die Dinge, die dort gelagert werden sollen, unterliegen besonderen Gesetzen. Es kommt natürlich auf die Einrichtung und die regelmäßige Nutzung an. Ein Fotoshooting kann ja auch in einer Garage oder im Badezimmer oder in der Abstellkammer stattfinden, ohne dass diese Räume zu Aufenthaltsräumen werden. Und dann kommt es noch darauf an, wen das stört. Worst Case: Ein Nachbar hasst Dich und versucht Euch zu schaden. Er beobachtet, dass Deine Frau zweimal die Woche die Hütte zum Fotografieren benutzt. Er führt ein Tagebuch und fotografiert vielleicht seinerseits. Die Dokumentation übergibt es seinem Kumpel bei der Bauaufsicht und schon bekommst Du Besuch. Sehr unwahrscheinlich, dass jemand das macht und sehr unwahrscheinlich, dass dann auch noch die Behörde tätig wird, es sei denn, jeden Abend wäre die Straße durch Kundenfahrzeuge zugeparkt. Nur erwähnen, dass die Hütte auch als Hobbyraum oder gar gewerblich genutzt wird, solltest Du nur gegenüber handverlesenen Personen.
     
  8. #8 MJanssen, 12.07.2021
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    Also wenn, würden wir das natürlich alles nur offiziell machen. So Geheimnistuereien liegen uns nicht so, und irgendwann fällt man nachher auf die Schn... ;) Deswegen haben wir ja auch direkt schon mit dem Nachbarn gesprochen. Wir müssten dann nur überlegen, ob wir die Hütte dann wirklich für Shootings benutzen würden, wenn NUR deswegen eine Baugenehmigung erforderlich wäre. Das verstehe ich so richtig, oder? (Sorry wegen der dummen nachfrage nochmal).

    Für eine reine 3x3 Lagerhütte mit Grenzbebauung (obwohl wir auch zur Straße nur ca. einen halben Meter Platz lassen und zum Nachbarn eben den einen Meter) bräuchten wir gar nichts und könnten die einfach hinsetzen?
     
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