Gartenhaus mit großen Grundstück im Aussnebereich geerbt

Diskutiere Gartenhaus mit großen Grundstück im Aussnebereich geerbt im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo , ich würde mich über eine Einschätzung freuen. ich habe ein Grundstück geschenkt bekommen auf dem eine Ferienhuette steht. Strom und Wasser...

  1. #1 Mario Hope, 30.10.2021
    Mario Hope

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    Hallo , ich würde mich über eine Einschätzung freuen. ich habe ein Grundstück geschenkt bekommen auf dem eine Ferienhuette steht. Strom und Wasser laufen aktuell über den Nebenanschluss des Nachbarn des davor liegenden Grundstücks. Ich habe eine Wegerecht( notariell bestätigt). Da das Ganze im Aussenbereich steht, ist es von der Verwandtschaft ohne Genehmigung errichtet worden. Daher habe ich auch nichts bisher in Betrieb genommen. Meine Recherchen haben ergeben, dass ich auf dem Grundstück praktisch nichts bauen oder errichten darf. Außer ein 20 Kubikmeter Schuppen ( Niedersachsen). Merkwürdigerweise gibt es aber einen Eintrag im Grundbuch, dass mir erlaubt das Grundstück zu erschließen. Die Dame im Bauamt fand das auch ungewöhnlich. Meine Frage: Seht ihr hier eine Möglichkeit vielleicht doch zukünftig was zu errichten( Tiny). Lohnt der Weg zum Anwalt?
    Ueber Rückmeldungen wuerde ich mich freuen!
     
  2. Dimeto

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    Viel zu wenige Informationen. Großzügige Ausschnitte aus Liegenschaftskarte, Luftbild, Flächennutzungsplan und Wortlaut des Grundbucheintrags sind Mindestvoraussetzungen.
    Heißt gar nichts, da es sich im Grundbuch zumeist um privatrechtliche Vereinbarungen handelt, aus denen kein Baurecht abgeleitet werden kann.
    Nein.
    Nein.
    Wie hat denn die
    die Fragen beantwortet?
     
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  3. #3 Mario Hope, 30.10.2021
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    Vielen Dank! So habe ich es mir schon gedacht. Die Frau im Bauamt fand es sehr seltsam, da solche Eintragungen eigentlich nur vorgenommen werden, wenn eine Baugenehmigung vorliegt oder ein Eintrag. Meine Großeltern haben in den 80 Jahren das vordere Grundstück verkauft mit Haus und sich das hintere 1500qm große Teil gesichert als Feriengrundstueck. Das ganze ist 1959 gekauft worden, vielleicht durfte damals sogar was drauf gesetzt werden. Die Frage von Bestandsschutz würde sich noch stellen, das Haus ist im Kataster und auf Wanderkarten verzeichnet. Heute ist es Aussenbereich. Also vielleicht lohnt doch eine juristische Beratung. ? Die Gegend ist sehr nett und es wäre schon schön, wenn mehr als ne Decke auf dem Rasen möglich wäre.
     
  4. Dimeto

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  5. #5 Fabian Weber, 30.10.2021
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    Habe ähnlichen Fall im Bekanntenkreis, wo das Bauamt die Renovierung des Bestandsbungalows genehmigt hat, obwohl dieser auch nie eine Baugenehmigung hatte und im Außenbereich steht.
     
  6. #6 simon84, 30.10.2021
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    Musste die Renovierung (verfahrenstechnisch) genehmigt werden oder meinst du ihr habt das vorher abgeklärt dass dann keine rückbauverfügung danach kommt ?
    Wie sah das formal aus ? Was wurde euch da zugesichert und wie ?
     
  7. #7 Fabian Weber, 31.10.2021
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    Es wurde eine Bauvoranfrage gestellt für einen Neubau an gleicher Stelle. Diese wurde negativ beschieden. Dann wurde auf dem Bauamt gefragt, was denn die Möglichkeiten wären.

    Dann wurde mitgeteilt, dass das 60er Jahre Holzhäuschen, für das zwar seinerzeit eine Baugenehmigung beantragt wurde, welche sich aber irgendwie nicht mehr auffinden lies (unklar ob jemals erteilt), bleiben darf und auch renoviert werden darf.

    Genaueres weiß ich jetzt auch nicht.
     
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  8. Alex88

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    jedenfalls besser, als in einem Forum zu fragen
     
  9. #9 Mario Hope, 31.10.2021
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    Vielen Dank , das war sehr aufschlussreich. Es war meine erste Anmeldung in einem Forum. Inhaltlich hat es mir geholfen, von der Art her ein wenig gewoehnungsbeduerftig und flapsig. Aber so ist das wohl in der Anonymität des Internets.
    Ich denke, eine Hängematte zwischen den Bäumen tut es dann auch. Viele Gruesse und vielen Dank nochmal.
     
  10. #10 simon84, 31.10.2021
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    es ist halt eher so wie am Stammtisch
    Finde es auch generell sehr gut dass man verschiedene ungefilterte Meinungen bekommt, entscheiden und bewerten muss man eh selber

    Es wäre auch interessant zu schauen, ob der 20cbm Schuppen ggf wie ein Gartenhaus auch mit einem
    Kleinen Eingang / Vordach, was man zb für Geräte oder holz Aufbewahrung deklarieren könnte zulässig ist

    und wenn es eine Zufahrt gibt sollte doch auch nix gegen einen temporär aufgestellten bzw regelmäßig bewegten Wohnwagen oder Falt Camping Anhänger sprechen
     
  11. #11 bauherr10483, 08.11.2021
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    Welche Richtlinien gibt es für den Außenbereich in NRW? Die untere Naturschutzbehörde im Kreis kann mir da nur einen Flyer geben und da steht nur pauschal drin, dass man kein Haus bauen darf, ausser man ist Landwirt.
     
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