Gartenhaus über 40qm³ auf nicht überbaubarer Fläche ertsellt

Diskutiere Gartenhaus über 40qm³ auf nicht überbaubarer Fläche ertsellt im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir habe ein Problem. Durch schlechte Beratung ist bei mir folgende Lage entstanden. Ich habe ein Gartenhaus mit den Maßen 5 x 7...

  1. #1 Baukalle, 24.08.2018
    Baukalle

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    Hallo zusammen,

    wir habe ein Problem. Durch schlechte Beratung ist bei mir folgende Lage entstanden. Ich habe ein Gartenhaus mit den Maßen 5 x 7 Meter ( geschlossener Raum ) gebaut. Das Gartenhaus hat eine überdachten Sitzbereich nach vorne von 4,5 Meter ( Verlängerung des Satteldachs ), seitlicher L und R Dachüberstand 1,1 Meter, nach hinten 0,4 Meter. Dadurch ergibt sich eine überdachte Fläche von ca. 10 x 10 Meter über die Ecken des Dachs gemessen. Ich habe zuerst gebaut und wollte dann den Bauantrag einreichen. Nur leider kam mir der Landkreis ( auch noch während meiner Abwesenheit/ Urlaub ) zuvor. Sie kamen im "Rahmen einer Dorfbegehung" auf mein Grundstück und haben einen sofortigen Baustopp verhängt, weil der Vorgang genehmigungspflichtig ist ( das war mir auch klar ) aber kein Bauantrag vorliegt. Daraufhin wurde ich angeschrieben und musste von einem Architekten eine Zeichnung von dem Objekt machen und eine Stellungnahme zum Vorgang schreiben. Dies hatte ich ( vom Architekten ) veranlasst. Der Vorgang ist seitdem bei der Gemeinde und beim Landkreis aktenkundig. Hinzukommt, dass der B-Plan aussagt, dass in dem Bereich eine nicht überbaubare Fläche eingezeichnet ist. Nun sind bereits über 3 Jahre vergangen seitdem der Baustopp verhängt wurde und ich der Aufforderung des Schreiben nachgekommen bin. Seit dem ist still ruht der See. Frage: Wie soll ich mich verhalten? Ist ein Rückbau unumgänglich? Soll ich eine Entscheidung erzwingen? Ist der LK nicht auch in der Pflicht sich zu melden? Was habe ich für Möglichkeiten? Gibt es Verjährungsfristen für Schwarzbauten?

    Wir sind wirklich sehr verzweifelt

    Bem.: Das Objekt steht in Niedersachsen.

    Danke für Eure Mühe
     
  2. #2 Andybaut, 24.08.2018
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    Hallo,

    Nein, gibt es nicht.

    Du hast geliefert und was war die Antwort des LK´s?
     
  3. #3 simon84, 24.08.2018
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    Wenn es eine nicht überbaubare Fläche ist dann ist es doch ganz klar.

    Der LK antwortet warscheinlich deshalb nicht weil sie nur mit Rückbau antworten können ....
     
  4. #4 Fabian Weber, 24.08.2018
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    Warum sollte der Landkreis antworten, wenn doch klar ist, dass das Haus abgerissen werden muss.
     
  5. #5 simon84, 24.08.2018
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    Vielleicht kann es auch an eine Stelle versetzt werden, wo es zulässig ist.

    Jedenfalls tut dir das Landratsamt einen Gefallen indem es dir nicht die Pistole auf die Brust setzt mit dem Rückbau (Frist), fordere dein Glück nicht heraus.

    Wenn du die Entscheidung allgemein anfechten willst (nicht bebaubaren Bereich in frage stellen) dann brauchst du dringend einen spezialisierten Fachanwalt.

    Ausgang wie immer unklar, aber bei der beschriebenen Lage eher unwahrscheinlich da Erfolg zu haben .

    Und wenn du klagen wolltest hättest du es vermutlich schon getan.

    Mal ganz abgesehen davon dass vermutlich jegliche Widerspruch Fristen schon lang abgelaufen sind
     
  6. #6 Fritz531, 24.08.2018
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    Um die Abrissverfügung zuzustellen.
    Ich würde mal gar nichts machen. Vielleicht wird es auch stillschweigend geduldet.
     
  7. #7 Baukalle, 26.08.2018
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    Hallo Andybaut
    Wie gesagt es kam bislang weder etwas von der Gemeinde noch vom LK.
     
  8. #8 Baukalle, 26.08.2018
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    Erstmal Danke für die zahlreichen Antworten.
    So ungefähr habe ich mir das Feedback auch vorgestellt.
    ich halte euch bei amtlichen Entscheidungen auf dem Laufendem.
     
  9. #9 plattypus, 26.08.2018
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    Bei uns am Ort hat es gerade Abrißverfügungen für Schwarzbauten gegeben, die in den 1930ern errichtet wurden. Also Fristen gibt es da wirklich keine.
     
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