GASTHERME über Badewanne UNZULÄSSIG ? (Behördenprobleme)

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  1. Askary

    Askary

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    Werte Bauherren,

    ich habe ein schwerwiegendes Problem und damit meine ich nicht nur meine Rechtschreibung.

    Ich bin vor kurzem in eine Altbauwohnung (Bj. 1928) eingezogen. Es ist eine wunderschön geschnitte Wohnung, es passt alles ... FAST alles !

    Im Bad befindet sich eine Gastherme der Firma "Sieger" Modell "IP 44 HG 10 WK 20A". Diese Gastherme hängt direkt über der Badewanne. Die Badewanne ist dadurch zu 50 % unbenutztbar. Zudem ist die Therme unten offen, d.h. Kabel und elektrische Teile sind sichtbar und per Hand einfach zugänglich.

    Da ich bei einer großen Wohnungsbaugesellschaft Mieter bin schickten diese mir letzte Woche einen Gas-Wasser-Installateur sowie einen Elektroinstallerteur ins Haus. Ich scheute mich natürlich nicht zu fragen ob die besagte Gastherme so wie sie momentan bei mir hängt lebensgefährlich sei, da ich diese beim duschen mit dem Brausekopf unvermeidlich mitdusche, das heisst wirklich MITDUSCHE. Der Gas-Wasser-Installateur wollte oder konnte mir nicht so richtig Auskunft geben. Als ich ihn nach Abschluss seiner Arbeiten jedoch um 5€ berreicherte wurde er gesprächiger und sagte nur:" So 100%tig richtig ist das nicht, glaube ich ..."

    Nun nahm das Dilema seinen Lauf, ich rief einen befreundeten Elektorinstallteur-MEISTER mit eigener Firma an und schilderte Ihm das Bild von der Therme und ihrer Lage. Er sagte mir schon am Telefon das dass nicht sein kann und er war entsetzt über das Urteil seines Kollegen. Ich bat ihn trotzdem noch am Abend vorbeizuschauen, was er auch sofort tat. Er schaute sich das Ganze an und sagte das die Therme 99,99% unzulässig sei. Unzulässig nicht, das sie lebensgefährlich wäre, sondern das Diese vom Elektriker im Betrieb genommen wurde. Laut VDE 100 dürfen keine elektrischen Teile im Bereich von 60cm an 3 Seiten im Spritzwasserbereich angeschlossen werden. Schon garnicht Geräte mit 220 Volt.

    Um uns zu vergewissen, bevor wir einen Aufstand anzetteln und später wie die dummen dastehen haben wir mehrere Elektro-Meisterbetriebe angerufen und jeder behauptet etwas anderes. Die einen sagen, das kann man machen, sind sich aber zu 100 % nicht Sicher, die anderen sagen AUFGARKEINENFALL !!!

    Um Klarheit zu bekommen telefonierte ich mit dem Bezirksschornsteinfeger, der Handwerkskammer, der staatischen Bauaufsicht und der Innung. Keiner der hier genannten Ämter oder Herrschaften konnte mir eine klare Antwort geben. Ich kriegte nur zu hören:"Ich glaube / Es kann schon sein / Da bin ich mir nicht ganz sicher / Ich verbinde Sie mal weiter " !!!

    Wen kann ich jetzt noch fragen wenn schon die großen Ämter keine Aussagen treffen können. Ich bin kein Handwerker, ich bin Kaufmann, das ist mir eh schon alles zu hoch mit den VDE und Sondergenehmigungen und Teilgenehmigung und weiß der Geier !!!

    Ist die Therme rechtens ???

    Verzweifelte Grüße

    Askary
     
  2. schubi

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  3. #3 ReihenhausMax, 03.03.2010
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    Nach spritzwassergeschützt wie im Link von Schubi gefordert hört sich das nicht an ...
    Die von der Wohnungsbaugesellschaft beauftragten Handwerker werden natürlich
    schön den Mund halten, so lange sie nicht haftbar sind, die wollen ja weiter mit
    denen Geschäfte machen ...
    Ich würde im Zweifelsfall auf eigene Kosten einen Sachverständigen (Handwerksinnung
    nach fragen) kommen lassen und das mit schriftlichem Protokoll so oder so klären.
    Du kannst ja bei der WBG vorher mal anklopfen, daß Du da ernste Bedenken und
    keine klare Auskunft bekommen hast und ob Sie Dir da was schriftlich geben können.
    Wenn sie das nicht in Gang bringt und der Sachverständige das Ding vielleicht gleich
    stilllegt, wirst Du sicherlich nicht auf der Rechnung sitzen bleiben.
    Laß mal ein Kind bei Euch zu Besuch da sein und baden und das langt da rein, wenn
    die Kabel offen liegen ...
     
  4. R.B.

    R.B.

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    Die Bezeichnung der Therme lässt wohl auf IP44 schließen. Das würde ich in den technischen Unterlagen auf jeden Fall mal überprüfen.
    Dann wäre der Betrieb über der Badewanne (Bereich 1) tatsächlich erlaubt, vorausgesetzt sie wurde fachgerecht montiert (Festanschluß IPX4 usw.).

    Ja ich weiß, das klingt verrückt, aber ich mache die Normen nicht.

    Details siehe VDE 0100-701.55

    Was mir noch auffällt, der Typ WK ist doch raumluftabhängig. Also ganz genau schauen, was der Hersteller hier freigegeben hat. Ist der Aufstellraum ausreichend belüftet? Oder wurde auf raumluftunabhängig umgebaut?

    Ob so eine Installation über der Wanne sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt. Ich würde so etwas nicht unterstützen.

    Gruß
    Ralf
     
  5. Askary

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    Im Link von Schubi steht doch aber schon eindeutig :

    "...der Einbau ist in Nassräumen prinzipiell möglich; dabei sind jedoch die Sicherheitsbereiche und Mindestabstände nach der VDE-Vorschrift VDE 0100 zu beachten..."

    Das heisst für mich persönlich, ob die Therme dort angebracht werden darf oder nicht, der Elektriker darf sie nicht in Betrieb nehmen weil er die VDE garnicht erfüllen kann !!!
    Der Therme mag beim duschen nichts passieren, sie darf dort auch hängen, sie darf aber laut VDE nicht betrieben bzw.angeschlossen werden.

    Ich vergleiche das ein bisschen wie mit den ganzen Tuning-Teilen beim Auto. Kaufen kann ich mir den dicksten Auspuff und die breitesten Räder, deswegen darf ich sie aber nicht gleich laut STVO nutzen. Ist irgendwie suspekt aber wahr.



    Davon habe ich leider keine Ahnung, aber mein Elektro-Meister hat bei der Besichtigung das selbe vermutet, da der Raum sehr klein ist.

    Mittlerweile habe ich bei der Wohnungsbaugesellschaft angerufen und sie haben mir auf Anfrage über das Abnahmeprotokoll gleich angeboten die Therme umzusetzen WOHIN ICH WILL. Alles sehr komisch. Nun kontaktiert die Vermieterin erstmal Ihre Handwerker um das selbst zu überprüfen.

    Ich halte dich bzw. auch alle anderen die mir geantwortet haben auf dem laufenden.

    Fotos der Therme :

    [​IMG][​IMG]

    Danke für eure Hilfe, jede Antwort hilft weiter ...

    Askary
     
  6. #6 ThomasMD, 03.03.2010
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    Das sieht nach einer größeren Baustelle aus, wenn die Therme umverlegt wird.:yikes

    Habe solche ,mit Verlaub, idiotischen Platzierungen über der Wanne auch schon häufig angetroffen, musste mir gottlob aber keine Gedanken über die Zulässigkeit machen.
    Leider kann man keine Abgasleitung sehen und ob in der Tür ein Lüftungsauschnitt sitzt, ist auch nicht erkennbar.
     
  7. R.B.

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    In dem allg. link steht

    Ich kenne diese Therme ja nicht so gut, aber könnte es sein, dass die untere Abdeckung fehlt? Für IP44 erscheint mir das ein bischen dubios.

    Und wenn ich das richtig gesehen habe, dann steckt da innen ein Sicherheitsventil das im Ernstfall in die Badewanne darunter abbläst. Das ist so sicherlich nicht im Sinne des Erfinders. Ich stelle mir gerade vor was passiert wenn jemand in der Wanne steht und das SV löst aus. Da sind Verbrühungen vorprogrammiert.
    Auch dazu würde ich mal die Montageanleitung des Herstellers studieren. Der wird das so sicherlich nicht freigegeben haben.

    Gruß
    Ralf
     
  8. #8 Shai Hulud, 03.03.2010
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    Die Therme darf sicherlich wegen der fehlenden unteren Verkleidung auch unabhängig von der Badewanne so nicht betrieben werden.
     
  9. Askary

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    Es wird immer kurioser. Der "Gas-Wasser-Installateur" der Wohnungsbaugesellschaft hat den Spritzwasserschutz ( Abdeckung) bemängelt und aufgeschrieben, jedoch gibt es laut Hersteller der Firma keine Abdeckung. Bei meiner Nachbarin hängt die selbe Therme auch unten offen !!!
     
  10. #10 Dieter70, 03.03.2010
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    Kenne keine Therme welche unten verschlossen ist.

    Gibt es eine Fehlerstromschutzschalter für die Therme (nicht vorgeschrieben!)?
     
  11. Askary

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    Hallo Dieter70,

    du bist doch Elektriker, was sagst du dazu. Darfst du die Gastherme anschließen bzw in Betrieb nehmen ohne die VDE zu verletzen, welche du einhalten musst ? Würdest du das Ding abnehmen ? Zum Schalter kann ich dir leider nichts sagen, bei mir kam das Wasser immer aus der Wand. :D
     
  12. #12 Dieter70, 03.03.2010
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    Wasser wird auch selten "geschaltet"

    Meinte einen FI-Schalter.
     
  13. Rene'

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    Hi!

    Wenn ich Bild 2 recht interpretiere dann ist vorne rechts der Ablauf des Sicherheitsventiles zu sehen.

    Das wird lustig wenn man in der Wanne sitzt und auf Grund einer Fehlfunktion der Therme das überhitzte Wasser dort austritt. Entweder gibt's dann hartgekochte Eier oder Tafelspitz. ;)

    Gruß,
    Rene'

    PS: Gibt es nicht die Möglichkeit in eine andere Wohnung einzuziehen? Auch wenn der Vermieter sich bereit erklärt die Therme umzuhängen denke ich das das Verhältnis zwischen Mieter/Vermieter in Zukunft gelinde gesagt "gestört" sein wird.
     
  14. #14 Dieter70, 03.03.2010
    Dieter70

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    Ich glaube nicht das dies bei einer Gesellschaft eine grosse Rolle spielt. Eher im gegenteil, erfahrungsgemäss bekommen nur die, die aufmucken zu ihrem Ziel.
     
  15. Julius

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    Jetzt mal langsam mit den jungen Pferden!

    Also:
    Wenn die Therme in Schutzart IPx4 ausgeführt ist (und das ist offenbar der Fall), darf sie sehr wohl dort montiert werden. Das ist völlig VDE-gerecht, eine übliche und weitverbreitete Montageart und auch nicht sonderlich unfallträchtig.

    Das Herumeiern bzw. die krassen Falschauskünfte der bisher damit befassten Fachleute kann ich nicht nachvollziehen...
    Deine persönliche Falschinterpretation der VDE-Bestimmungen mag man Dir als besorgtem Nichtfachmann nachsehen, aber die Aussage des angeblichen Meisters mit dem falschen Zitat der VDE 0100 ist z.B. haarsträubend.

    Das freie Abblasen des Sicherheitsventils interessiert den VDE nicht. Das ist Sache der Wassermänner. Aber auch das ist vielfach übliche Praxis und zumindest mir sind keine spektakulären Verletzungen durch solche Konstruktionen bekannt.

    Ob es im Sinne der Nutzung der Badewanne sonderlich sinnvoll ist, jenen Montageort zu wählen, ist ne ganz andere Frage und auch sehr von der örtlichen räumlichen Situation des jeweiligen Einzelfalls abhängig.

    Ob die Stromversorgung der Therme mittels eines (ggf. hochempfindlichen) Fehlerstromschutzschalters geschützt werden muß, ist von der Netzform, regionalen VNB-Bestimmungen und dem Errichtungszeitpunkt abhängig. Sehr sinnvoll ist es allemal!
     
  16. Askary

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    Ich weiß um ehrlich zu sein nicht mehr weiter und habe auch keine Ahnung, wie ich das Durcheinander der Fachleute werten soll. Währest du so freundlich dir die Zeit zu nehmen, mir diese VDE-Reglung so zu erklären, dass ich als Leihe sagen kann, ich habe es verstanden ?! Ich muss mich der Wohnungsbaugesellschaft ja irgendwie erklären bzw. möchte ich nicht später großkotzig dastehen, mein vermeintliches "Recht" geltend machen und später bin ich der, der einen großen Aufstand macht zu unrecht.

    Vielen Dank im voraus.

    Askary
     
  17. Jonny

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    zur VDE 0100/701,
    hier, Seite 17 Wassererwärmer im bereich 1.

    Sicherlich ist die Therme dort unpraktisch und vielleicht spricht auch Wassertechnisch etwas dagegen, aber elektrisch ist es normkonform.

    Grüsse
    Jonny
     
  18. R.B.

    R.B.

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    Hast Du meine Beiträge nicht gelesen?

    JA, man dürfte die Therme so, bezogen auf den Montageort, in Betrieb nehmen. Hatte ich doch oben ausführlich erklärt.

    Fraglich ist jedoch, ob die Therme tatsächlich IP44 hat weil eben die Abdeckung fehlt. Dazu müsste man sich das jetzt genauer anschauen. Sollte die Therme IPx4 nicht mehr efüllen weil die Abdeckung fehlt, dann dürfte sie nicht in Betrieb gehen.

    Fraglich ist auch, ob an das SV nicht eine Leitung angeschlossen werden müsste. Soweit mir bekannnt, wäre die Montage eines SV das in´s Freie abbläst, nicht zulässig.

    Gruß
    Ralf
     
  19. fuchsi

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    Also ehrlich gesagt, würde ich lieber statt einer halb benutzbarer Wanne, eine Dusche neben der Gastherme auf der 50% benutzbaren Fläche installieren.
     
  20. #20 Budenzauber, 05.03.2010
    Budenzauber

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    Fuchsi,
    er ist Mieter und installiert da mal gar nichts. Wenn es in den übrigen Wohnungen so (üblich) ist, wird vermutlich auch die WBG nichts ändern wollen, bzw. ein hausinterner Umzug nichts bringen.

    Gruß Budenzauber
     
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