Gaube, Dach als Wohnraum nutzen

Diskutiere Gaube, Dach als Wohnraum nutzen im Dach Forum im Bereich Neubau; Hilfe, wir wollen eine Gaube bauen und das Dach als Wohnraum nutzen. Die Genehmigung ging auch relativ flott. Statik und Wärmeschutznachweis...

  1. #1 Martin1975, 15.06.2024
    Martin1975

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    Hilfe, wir wollen eine Gaube bauen und das Dach als Wohnraum nutzen.

    Die Genehmigung ging auch relativ flott. Statik und Wärmeschutznachweis wären auch fertig, aber beim Brandschutz meint der Statiker, dass ein Blitzableiter nötig wäre bei einem Reihenhaus EG/OG/Dach ?
    Und der zweite Fluchtweg geht nicht durch die Gaube mit einer Leiter in den Garten ?
    Sondern wir müssten ein grösseres Fenster an der Nordseite einbauen und zwar <1m von der Traufe ? Dann wäre das Fenster bei 35° in 70cm Höhe. Stimmt das was der Statiker behauptet ?
    Was wenn er zum Schluss den Brandschutznachweis nicht unterschreibt ?

    Ist hier ein Brandschutzexperte, der mir weiter helfen kann, vielleicht sogar ein Bauleiter in der Nähe Langen/Frankfurt. Denn weder Architekt noch Statiker reissen sich um die Bauleitung :(

    Vielen Dank,

    Martin
     
  2. #2 Fabian Weber, 15.06.2024
    Fabian Weber

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    Na wenn der Statiker den Brandschutznachweis erstellt, dann wird es schon stimmen.

    Eine Pflicht zum Blitzschutz? @Dipol weiß da vielleicht mehr, mir ist eine solche Pflicht unbekannt.
     
  3. #3 Kriminelle, 15.06.2024
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    Ohne Zeichnung nützen solche Begriffe wie Norden, Gaube oder Garten nichts. Das Forum kann das nicht beurteilen.
    Die Brandschutzverordnung und das Thema „2. Rettungsweg“ kann man ja alles nachlesen.. wie groß und wie tief das Fenster unter Dach sein muss, wie breit etc. Das ist also geregelt. Wenn das umgesetzt wird, dann gibt es auch einen Nachweis.
     
  4. #4 Martin1975, 15.06.2024
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    Ach, da stimmt gar nichts, noch nicht mal die Adresse hat irgendjemand richtig eingetragen, nicht mal das Bauamt.
    Der Architekt hat nie vorbei geschaut, meine Zeichnung und den 40 Jahre alten Bauplan nochmal abgezeichnet und dafür 2000 Euro kassiert.
    Bauleitung will keiner machen...
    Der Statiker hat auch nur kurz vorbei geschaut und ein Dachdecker danach hat sich angesehen, wie es über unserer Beton Zwischendecke aussieht
    und den Kopf geschüttelt, dass der Statiker das nicht auch gemacht hatte. Gut wenigstens, dass darüber alles in Ordnung war für die Statik.

    Ich glaub fast, nen Statik oder Brandschutz Kurs kann man in 3 Tagen machen ? Ich bin auch kurz davor. Und früher durfte ein guter Dachdecker oder Zimmermann das alles selber machen und die haben mehr Ahnung und Erfahrung ?
     
  5. 11ant

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    bringt Sie gut beraten ins Eigenheim
  6. #6 Andreas Teich, 15.06.2024
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    Ggf anrufen sofern sich’s im Rahmen hält…
    Hatte auch die Fragen zum 2.Rettungsweg-
    Fenster müssen 90 x 120 cm groß sein, um als solcher genutzt werden zu können- zumindest in NRW,
    vermutlich in anderen Bundesländern ähnlich.
    Einfach in der Landesbauordnung nachlesen oder Bauamt fragen.
    Frag dort nach, wer das Brandschutzgutachten erstellen darf
     
  7. Dipol

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    Blitzschutzsysteme sind baurechtlich nur für bestimmte Gebäude baurechtlich gefordert. Eine LPS-Pflicht besteht beispielsweise für Hochhäuser, die abweichend von früheren Bestimmungen als solche gelten, wenn die Fußbodenhöhe der obersten Wohnebene > 22 m über Grund beträgt.

    Nach allen bisherigen Untersuchungen von Schadensfällen erhöhen Antennen oder PV-Anlage nicht die lokale Einschlaghäufigkeit/Blitzdichte und somit gibt es wegen einem Dachausbau mit Gaube auch keine normative Forderung einer Nachrüstung.

    Mit der Frage in welcher LBO oder Norm das stehen soll, lässt sich recht einfach feststellen ob jemand Märchen verzapft.
     
    Fred Astair, Fabian Weber und SIL gefällt das.
  8. #8 SIL, 15.06.2024
    Zuletzt bearbeitet: 15.06.2024
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    Würde der TE sich ausführlicher äußern, könnte unter Umständen zu der vorliegenden Thematik auch konkrete Aussagen getroffen werden, möglich wäre eine Forderung nach Blitzschutz ( äusserer ) aufgrund zum Beispiel Metalldeckung / Verwahrung oder bei ggf Auswahl 'nicht harter Bedachung' wie Reetdeckung Schilf etc , bei kurzen Überfliegen des Textes es handelt sich um ein Reihenhaus , auch dies kann zu Auflagen führen bei Ausbau / Umnutzung des bisherigen Bestandes , hier würde ich aber eher Richtung Schutzziel Nachbargebäude tendieren.
    Dann mach , viel Erfolg.
     
  9. Dipol

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    Obwohl ich in jüngeren Jahren auch als freier Wohungsungternehmer agierte, ist meine Kenntnis der aktuellen heimatlichen LBO vom BW beschränkt und bei dem Flickenteppich von LBOs kenne ich auch keine, die wegen einem Blechdach ein LPS fordert.

    IN welchen Bundesland ist das denn gefordert?
     
  10. #10 Jo Bauherr, 16.06.2024
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    Blitzschutz konnte man zu meiner Zeit im Risiko-Management bewerten lassen: Risiko-Analyse erstellt nach internationaler Norm IEC 62305-2:2010-12 und DIN EN 62305-2 (VDE 0185-305-2):2013-02.
    I.d.R. kam da fast immer 'keine Erfordernis besonderer Maßnahmen' im Ergebnis heraus!

    .. das Prüfergebnis kann allerdings aktuell - z.B. mit komplett PV auf dem Dach und vlt. dann auch mit noch Windrädern - natürlich ganz anders aussehen ...
    So eine pauschale Aussage: "Das muss sein." - würde ich niemals akzeptieren!
     
  11. SIL

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    Wie ich bemerkte liegt das an der Nutzung und Ausbildung, aktuell ist mir beim EFH oder Reihenhaus keine Forderung bekannt , außer exponierte Lagen oder Lagerhallen , Kindergarten, weiche Deckung etc das ist aussen vor.
    Die Forderung beim TE kann ich so ad hoc nicht nachvollziehen, da fehlen einige Angaben.
    Anbei gab es nicht schon einmal diese Diskussion über exemplarisch Prefa mit notwendigen Querschnitt 0,7 mm als ableitfähig , ich sehe hier auch keine Risikoanalyse...die auch wieder sehr vom Ersteller abhängig ist
    Das Thema ist sicher zu komplex, wenn selbst Architekten hier grundsätzlich keine Obligo sehen.
     
  12. SIL

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    Dort wurde immer sehr auf inneren Schutz abgezielt , möge Dipol uns erhellen :hammer:
     
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  13. #13 Dipol, 16.06.2024
    Zuletzt bearbeitet: 16.06.2024
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    Wer mit der breit gefächerten Auswahl an Parametern zu spielen vesteht, erzielt fast immer jedes gewünschte Ergebnis. Daher haben sich auch die Blitzschutzkoryphäen Messerer und Schüngel dagegen exponiert, dass behördlich geforderte LPS durch die Risikoanalyse ausgehebelt werden.
    Auch zu Zeiten, als die Risikoanalyse noch vergleichsweise einfach mit einem Excel-Sheet zu handhaben war, gehörte ich als Blitzschutzfachkraft nicht zu den Fans der IEC 62305-2. Obwohl die Risikoanalyse inzwischen derart komplex ist, dass sie ohne das Tool von DEHN nicht mehr anwendbar ist, können die Risiken noch immer - insbesondere mit Feuerlöschern - signifikant reduziert werden.

    Trotz zunehmender Unwetter hat die Blitzdichte seit 2007 wellenförmig rapide abgenommen und früher publizierte Spitzenwerte von 2,66 Mio Direkteinschlägen in 2007 haben sich - höflich ausgedückt - nachträglich stark relativiert. Lt. Buschfunknachricht aus dem zuständigen Normengremium sind für Deutschland erhebliche Liberalisierungen geplant.

    Selbst aus dem klassischen Gummiparagrafen 46 der MBO, der nach Lust und Laune auf jedes Objekt angewendet werden kann, vermag ich nicht abzuleiten, dass ein vorher nicht gefordetes LPS wegen einer Gaube nötig wäre.
     
  14. #14 Martin1975, 16.06.2024
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    Vielen Dank, inzwischen hat mir der Architekt Recht gegeben. Die Gaube dient als 2. Fluchtweg und mit dem Fenster auf der anderen Seite hätte ich sogar
    noch einen 3. Fluchtweg. Und mit Blitzableiter das gleiche, ist keine Pflicht.

    Es ging um die Hessische Bauordnung und die kenn ich inzwischen fast auswendig.
     
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