Gebäude breiter als beantragt

Diskutiere Gebäude breiter als beantragt im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich habe einen Umbau beantragt. Und zwar sollen die Außenwände des Obergeschoss inklusive Dach abgerissen und dann neu aufgebaut werden....

  1. #1 Gast102433, 06.12.2021
    Gast102433

    Gast102433 Gast

    Hallo,
    ich habe einen Umbau beantragt. Und zwar sollen die Außenwände des Obergeschoss inklusive Dach abgerissen und dann neu aufgebaut werden.
    Die Abmessungen orientieren sich am Erdgeschoss Grundriss, der nicht verändert wird. Diese Abmessungen stammen aus dem damaligen Bauantrag von 1985.
    Der Bauantrag ist nun raus und jetzt fällt auf, dass das Haus damals circa 20cm breiter gebaut wurde als beantragt.
    Die Dachneigung darf laut B-Plan max. 32° betragen und bei einem 20cm breiteren Giebel würde man somit die beantragte Firsthöhe um 40cm überschreiten.
    Um nun im Rahmen der beantragten Höhen zu bleiben, wollte ich nachfragen, ob es erlaubt ist die beantragte Dachneigung zu unterschreiten. D.h. dass das Dach mit einer Neigung von 29° gebaut wird.
     
  2. BaUT

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    heißt "nicht größer als"
     
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  3. #3 simon84, 06.12.2021
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    Im Bestand immer Aufmaß nehmen, das war halt der Fehler.

    Also eine automatische Heilung/Verjährung von Schwarzbau gibt es nicht, aber es gibt schon die Verhältnismäßigkeit.
    Erstmal muss das gesamte Gebäude mit den tatsächlichen Maßen genehmigt werden, geht sicher auch im Rahmen des Antrags für den Umbau.

    Dein Planersteller und Einreicher sowie das Bauamt sind die Ansprechpartner.

    Eine Abweichung ist für beide Varianten denkbar, wobei dem Bauamt vermutlich die Abweichung an der Dachneigung lieber ist, als die Überschreitung der Firsthöhe um 40cm.
    Für euch ist es warscheinlich umgekehrt, denke mal mehr Höhe ist eucht bei einem Ausbau zum Vollgeschoss / Aufenthaltsraum lieber.

    Also Termin machen mit Architekt und Bauamt und das ganze durchsprechen.

    Eine einfache, allgemeingültige Antwort gibts hier leider nicht !

    @Dimeto @11ant
     
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  4. #4 JohnBirlo, 06.12.2021
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    Gibts im B-Plan denn eine maximale Höhe?

    Wie siehts aus mit der Entfernung zur Grenze, bzw. zu Nachbargebäuden?
     
  5. #5 simon84, 06.12.2021
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    Naja da der Fragesteller sich schon wieder abgemeldet hat können wir das wohl löschen
     
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