Gebäudehöhe nach NN???

Diskutiere Gebäudehöhe nach NN??? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hatte gerade mit meinem Architekten eine Diskussion wegen der Angabe zur Gebäudehöhe im Plan. Im Bebauungsplan steht: "Die Höhe des...

  1. #1 ecobauer, 04.07.2010
    ecobauer

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    Hatte gerade mit meinem Architekten eine Diskussion wegen der Angabe zur Gebäudehöhe im Plan.
    Im Bebauungsplan steht: "Die Höhe des Erdgeschossfussbodens wird im gesamten Geltungsbereich auf 0,50m über fertiger Straße, gemessen in Straßenfrontmitte, .........begrenzt."
    Der Architekt meinte jetzt, er brauche als Referenzmaß die Höhe über NN.
    Für ein EFH???????????????????
     
  2. #2 Baufuchs, 04.07.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Nach Bauprüfverordnung müssen in den Plänen die Höhenangaben zum Gelände und der baulichen Anlagen in Höhe üner NN angegeben werden.

    Natürlich auch bei einem EFH.

    aus §3 BauPrüfVo:

    12.die geplanten baulichen Anlagen unter Angabe der Außenmaße, der Dachform, der Wand- und Firsthöhen, der Höhenlage der Eckpunkte der baulichen Anlage über NN an der Geländeoberfläche, der Höhenlage des Erdgeschossfußbodens über NN, der Grenzabstände, der Tiefe und Breite der Abstandflächen, der Abstände zu anderen baulichen Anlagen,
     
  3. #3 ecobauer, 04.07.2010
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    Gilt die BauPrüfVO auch für genehmigunsfreie Bauvorhaben, bzw. in diesem Fall, ein nur anzeigepflichtiges Bauvorhaben??
    Und wo bekommt man die dann her??
    Der Sinn erschließt sich mir dennoch nicht. Hatten da mal wieder ein paar Beamte nichts besseres zu tun????
     
  4. #4 greentux, 04.07.2010
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    Lage- und Höhenplan erstellen lassen. Vorher fängt so ein Archi fast gar nicht an :)
     
  5. #5 Wieland, 05.07.2010
    Wieland

    Wieland Gast

    Die Höhe über NN (Mittlerer Hochwasserstand der "symbolische" Amsterdammer Pegel).

    Ist für Höhenangaben bei Bauwerken, genauso wichtig wie beim fliegen.

    In der Rhein Main, Region zeigt der Höhenmesser eines Flugzeug am Boden, bereits
    100 m über Null an.

    Von daher macht es auch Sinn zu Wissen, auf welchem Höhenniveau sich OKFF. befindet.

    OK. Strasse sagt hier wenig aus.

    Grüsse
     
  6. Terra

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    Du bekommst die Höhe entweder von einem in der Nähe liegenden NivP oder, und das macht man eher, von einem Kanaldeckel. Die Höhen haben die Gemeinden. Der NivP das Land bzw. die Katasterämter.

    Die Beamten täten gut daran das Gesetz mal zu überarbeiten. Es gibt nämlich keine NN Höhen mehr, sondern NHN.

    Macht bei uns in NRW mal eben zw. 55mm und -20mm aus.
     
  7. KlausK

    KlausK Gast

    Hallo,
    bei uns gab es den Zettel kostenlos vom Tiefbauamt, als ich mich telefonisch nach unsererer Hausnummer erkundigt habe.
     

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  8. #8 ecobauer, 05.07.2010
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    Ob ich den jetzt auch benutzen kann???:mega_lol:

    Scherz beiseite!!

    Den offiziellen Kanalplan mit den Höhenangaben habe ich. Könnte ich also von einem Kanaldeckel die Höhe herleiten!?

    Und die nächste Frage stellt sich dann auch gleich: Früher war es üblich, dass die örtlichen Bauämter die Einmessung vor Baubeginn gemacht haben - natürlich gegen Gebühr. Soweit ich weiß, machen die das heute nicht mehr.
    Wer ist da heute gefordert und wer führt solches durch??
    Könnte u.U. doch auch der Bauunternehmer vornehmen, oder?
     
  9. #9 Baufuchs, 05.07.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Der Unternehmer könnte zwar, wird es aber, wenn er vernünftig ist nicht tun.

    Begründung:

    Selbst wenn Grenzsteine vorhanden sind, kann der BU nicht feststellen, ob diese korrekt sitzen. Mißt er auf Basis falsch sitzender Grenzsteine ein und werden dadurch z.B. Grenzabstände unterschritten, hat er den schwarzen Peter.

    Sinnvoll:

    Öffentl. bestellten Vermesser beauftragen.
     
  10. Terra

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    Gebäudeeinmessungen sind Hoheitliche Vermessungen. Diese Arbeiten dürfen nur von Öffentlich bestellten Vermessungs-Ingenieuren ÖbVI oder den staatlichen Vermessungsbehörden vorgenommen werden.
     
  11. Terra

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  12. #12 greentux, 05.07.2010
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    Zumal ich mich auch in diesem Fall mal wieder wundere, wie der Vermesser davon lebt... So lange man nicht 5 neue Grenzsteine braucht, sind die Kosten überschaubar. Lage-/Höhenplan + Schnurgerüst haben wir bisher gemacht.
     
  13. #13 Baufuchs, 05.07.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Terra

    Einmessung vor Baubeginn ? (Darum geht es hier)

    Nur die spätere Gebäudeeinmessung zur Übernahme ins Liegenschaftskataster ist den öff. bestellten/dem Katasteramt vorbehalten.
     
  14. #14 MoRüBe, 05.07.2010
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    MoRüBe Gast

    Also bei uns...

    ... machen das die ÖbVIs gerne mit. Dadurch wird die spätere Gebäudeeinmessung günstiger, da die nicht noch mal Katasterpläne einsehen müssen. Wenn man so will, kontrollieren die eigentlich nur noch, ob der Maurer auf Grundstück geblieben ist:D
     
  15. Terra

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    Ach, er meint die Absteckung!? Zu schnell gelesen. Naja, die Fachausdrücke kennen ja auch nicht alle.

    Klar kann das der Bauunternehmer, aber er trägt dann das Risiko. Der Vermesser ist dagegen versichert. Der Bauunternehmer auch??? Das weiß ich nicht.
     
  16. #16 Manfred Abt, 05.07.2010
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    Ein wenig muss ich den Optimismus aber denn doch dämpfen.

    Die Höhen der Kanalsohlen bleiben in der Regel konstant, allerdings muss man dann wirklich den richtigen Punkt im Schachtbauwerk erwischen. Und hoffen, dass auch der gleiche Punkt eingemessen wurde. Und hoffen, dass die Einmessung im gleichen System erfolgte. Und hoffen, dass nicht nur eine Planungshöhe drinsteht.

    Die Höhen der Kanaldeckel können durchaus Änderungen unterworfen sein. Erneuerung der Deckel, Aufbringen einer neuen Verschleißschicht der Straße mit Deckelkorrektur etc.
     
  17. #17 ecobauer, 05.07.2010
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    Na ja, das ist ein neuerschlossenes Baugebiet und die Straße, an der das Häuschen entstehen soll, ist schon fertig ausgebaut, da diese zu einer Schule führt.
    Und zu jedem Kanalschacht ist ein NN-Maß angegeben. Von denen sind immerhin sechs Stück vorhanden!
    Da kann ich mir doch einen aussuchen??:lock
     
  18. #18 robinson, 05.07.2010
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    Für unser Grundstück hat der Vermesser den Kanaldeckel auf der Baustraße als Fixpunkt 100,00 angenommen und von diesem Punkt aus alle anderen Höhen +/- abgeleitet... die Höhe über NN war da völlig unbedeutend.

    Auch unsere Fertighausfirma (und deren Architekt) fanden das so ausreichend. Hauptsache man kennt die relativen Höhenunterscheide auf dem Grundstück und im Bezug zur Straße und zum Kanal; ob das ganze dann 200 oder 300m über NN ist, müsste doch egal sein.

    Es sei denn, Du willst in Holland bauen und Dein Grundstück liegt 20m unter NN; dann würde ich mir das mit der Bebauung noch mal überlegen oder auf alle Fälle schon mal einen Pool im Garten anlegen, der sich in 20 Jahren automatisch mit Meerwasser gefüllt hat :e_smiley_brille02:

    Gruß
    Jochen
     
  19. #19 Manfred Abt, 06.07.2010
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    Klar, nur kann hier niemand die Qualität der Daten auf dem Kanalplan bewerten. Und als in diesem Bereich Tätiger weiss ich nunmal, dass die Deckelhöhen auf einem Kanalplan nicht unbedingt wirklich stimmen müssen.
    Quellen könnten z.B. sein:
    - Entwurfshöhen vor Vorliegen der Straßenplanung
    - Planungshöhen in den Ausführungsplänen
    - gemessene Höhen nach Herstellung vorläufige Baustraße, vor Höhenkorrektur beim Endausbau
    - gemessene Höhen nach Fertigstellung Endausbau
    - und das ganze dann entweder nach NN-Höhen oder nach NHN-Höhen.

    Machs doch einfach von sechs Deckeln, und bestimme die Differenz untereinander. Oder nimm den Mittelwert.

    @Robinson: beim freistehenden EFH mag das "Architektennull" ausreichend sein, beim Reihenhaus wirds kritisch. Und zur Prüfung, ob eine Entwässerung im freien Gefälle möglich ist (Kanalhöhen sind immer in NN/NHN angegeben) braucht man die absoluten Höhen sowieso.
     
  20. #20 ecobauer, 06.07.2010
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    Hallo Manfred,
    der Kanalplan mit den Maßangaben stammt vom Bauamt, vom Bauamtsleiter wurden sogar noch die Liegepunkte der Kanalanschlüsse im Grundstück eingezeichnet.
    Da denke ich doch mal, dass die Unterlagen zuverlässig sind?!
     
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