Gebäudeklassen

Diskutiere Gebäudeklassen im Hilfestellung für Neulinge Forum im Bereich Sonstiges; Hallo Leute Habe folgende Situation: 2 VG (j G 2 Wohneinheiten); gestaffelte DG 1 + DG 2 (vesetzte Dachflächen) wo sich die Wohnung 5 befindet....

  1. #1 AlexBau, 15.06.2017
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    Hallo Leute
    Habe folgende Situation: 2 VG (j G 2 Wohneinheiten); gestaffelte DG 1 + DG 2 (vesetzte Dachflächen) wo sich die Wohnung 5 befindet.
    Wobei in DG2 ein Studio entstehen soll das über eine Raumspartreppe von DG1 zu erreichen ist, auserdem gibt es ein 7,5 m² große Deckeöffnung.
    Bis OK FFH DG1 6,5 m über Gelände, DG2 selbsverständlich über 7,0 m. Wäre statt Aufenhaltraum im DG2 ein Speicher hätte ich G.Klasse 3.
    Kennt jemand eine Möglichkeit, doch bei G.Klasse 3 statt 4 zu bleiben? Es ist ja schlißlich eine Wohneinheit.
     

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  2. arch

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    Wenn ich die LBO (habe bei BW geschaut, bei dir bitte selbst schauen) richtig interpretiere, gilt 7,0 m für den FFB im obersten Geschoss, und als Geschoss gilt ein Stockwerk, in welchem Aufentahltsräume möglich sind, und im Dach gilt ein Raum nur als Aufenthaltsraum, wenn mehr als die hälfte seiner Fläche mit mindest 1,5m lichter Höhe über 2,2m hoch ist. Zusammengefasst: Wenn mehr als die Hälfte deines Raumes unter 2,2m lichte höhe hat, wärst du in BW Gebäudeklasse 3. Mauschelein zum umgehen der Gebäudeklasse kenne ich keine, und würde ich auch nicht empfehlen. Anderstherum ist es möglich, ein Haus so zu planen, dass es nur GK 3 hat, zB. Dach tiefer nehmen, oder eine Zusätzliche Dämm- oder Akustikebene unter die Sparren planen, so dass die lichte Höhe etwas weniger wird. Aber: Es scheint, dass du die Wohnungen zum Verkaufen/Vermieten bauen willst: also wäre es gut, soviel wie möglich Wohnfläche nach DIN raus zu holen. Was genau ist deine Befürchtung bei Gebäudeklasse 4?

    Quelle : LBO BW 2014 bei AKBW

    "(4) Gebäude werden in folgende Gebäudeklassen eingeteilt:
    1. Gebäudeklasse 1:
    freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei
    Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m² und freistehende land- oder
    forstwirtschaftlich genutzte Gebäude,
    2. Gebäudeklasse 2:
    Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und ni
    cht mehr als zwei Nutzungseinheiten von
    insgesamt nicht mehr als 400 m²,
    3. Gebäudeklasse 3:
    sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m,
    4. Gebäudeklasse 4:
    Gebäude mit einer Höhe bis zu 13 m und Nutzungs
    einheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m²,
    5. Gebäudeklasse 5:
    sonstige Gebäude einschließlich unterirdischer Gebäude.
    Höhe im Sinne des Satzes 1 ist das Maß der Fußbodenoberkante des höchstgelegenen
    Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist, über der Geländeoberfläche im Mittel.
    Grundflächen im Sinne dieses Gesetzes sind die Brutto-Grundflächen; bei der Berechnung der
    Brutto-Grundflächen nach Satz 1 bleiben Flächen in Kellergeschossen außer Betracht.

    "§ 34 Aufenthaltsräume
    (1) Die lichte Höhe von Aufenthaltsräumen muss mindestens betragen:
    1. 2,2 m über mindestens der Hälfte ihrer Grundfläche, wenn die Aufenthaltsräume ganz
    oder überwiegend im Dachraum
    liegen; dabei bleiben Raumteile mit einer lichten Höhe
    bis 1,5 m außer Betracht, "
     
  3. #3 simon84, 16.06.2017
    simon84

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    Brandschutz ist dann warscheinlich F60 . Wird dann in erster Linie bei den Wänden, Balken und Pfosten (Holz) im Dachgeschoss schwieriger.
     
  4. arch

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    Also ich sehe im Schnitt viel Beton und gemauerte Wände, die wohl F60 erfüllen dürften, Anforderungen an das Dach gibts in keiner Gebäudeklasse. Im Schnitt sehe ich einen schön abgeschlossenen, an der Außenwand liegenden Treppenraum. Das einzige Hindernis könnte der Aufzug sein. Allerdings haben die Wohnungstüren Vermutlich T30 RS Anforderung. Aber so wirklich große Probleme sehe ich bis jetzt keine.
    Jedenfalls noch nicht, wie gesagt, würde gerne wissen wo das Problem liegt, um selbst daraus zu lernen.

    Übersichtliche Tabellen, hier diesmal von Bayern:

    https://www.vkb-extranet.de/isi/con...nloadPdf&Materialnummer=308717&Action=deliver
     
  5. #5 simon84, 16.06.2017
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    Ich meine die tragenden Wände im DG1.
    Wenn das Beton, Ziegel, KS oder so ist, vermutlich kein Problem, das ist ja sehr schnell sogar F90 erfüllt.

    So gut sind meine Augen nicht bei dem kleinen Bild.

    Wenn Holz muss man halt schauen. Evtl mit 2 Lagen Fermacell einpacken. Aber auch kein Beinbruch.

    Interessant wäre zu wissen warum denn Gebäudeklasse 4 ein Problem ist.

    Bei 4 brauchst du z.B. in Bayern halt dann auch noch die Prüfstatik....
     
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