Gebührenordnung für Handwerker?

Diskutiere Gebührenordnung für Handwerker? im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Weiterbildung wäre für mich das Erlangen eines Abschlusses/ Titels. Fortbildung ist eher so etwas wie Tagesseminare, Herstellerschulungen usw....

  1. R.B.

    R.B.

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    Ist ein wenig kompliziert, beide basieren auf einer vorhandenen Ausbildung, Ziel der Fortbildung ist es sich im erlernten Beruf an steigende Anforderungen anzupassen, so wäre beispielsweise der Meisterkurs eine Fortbildungsmaßnahme. Diese berufliche Fortbildung wurde und wird gefördert und die Kosten waren auch schon immer problemlos steuerlich ansetzbar. Weiterbildung hingegen zielt als berufliche Weiterbildung auf einen neuen Beruf oder schulische Qualifikation hin (Bsp.: Abitur).
    Bsp.: Wenn Du jetzt Deinen Fachwirt HWK machst, dann wäre das eine Fortbildung. Beginnst Du ein BWL Studium an einer Hochschule, dann wäre das eine Weiterbildung (da neuer Beruf)

    Interessant wird hier, neben der Förderung, auch die steuerliche Absetzbarkeit der Kosten. Das müsste Dir jetzt ein Stb. erklären, ich habe das im letzten Jahr nur so am Rande mitbekommen.
     
  2. #82 saxum66, 11.11.2015
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    Es ist wirklich sehr erstaunlich, in wie vielen (und durchaus auch unterschiedlichen) Themenbereichen du dich auskennst, Kalle. Von daher kann ich mir dich als Kammerpräsident in derTat sehr gut vorstellen.

    Woher nimmst du eigentlich die ganze Zeit für deine Beiträge in diesem Thread?
    Hast du gerade Urlaub oder schreibst du während der Arbeitszeit?
     
  3. #83 Kalle88, 11.11.2015
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