Gedankenfehler mit Sondertilgung?

Diskutiere Gedankenfehler mit Sondertilgung? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Geht man von einer Finanzierung für ein privates EFH aus, dann dürfte sich die steuerliche Betrachtung in Grenzen halten. Deswegen hatte ich...

  1. R.B.

    R.B.

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    Geht man von einer Finanzierung für ein privates EFH aus, dann dürfte sich die steuerliche Betrachtung in Grenzen halten. Deswegen hatte ich diesen Punkt auch nicht angesprochen, denn der Zinsertrag auf die "angesparte SoTi" dürfte moderat ausfallen, und die Absetzbarkeit von Kosten fällt auch nicht in´s Gewicht.

    Gruß
    Ralf
     
  2. #22 JaquesTati, 02.12.2010
    JaquesTati

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    Bei dem Punkt möchte ich Ihnen gerne widersprechen. Ein mögliches Ziel sollte es sein, beim Finanzamt die Zinsaufwendungen (teilweise) geltend machen zu können. Klar, wenn man dort vorstellig wird und sagt, wir sind ein Paar und möchten gemeinsam ein EFH zu Selbstwohnzwecken errichten, ist das Kind schon in den Brunnen gefallen. Aber es bestehen legale Möglichkeiten, das alles etwas "dehnbarer und anders" zu formulieren, allerdings stellt der Gesetzgeber recht hohe Anforderungen daran und ist sich auch nicht zu schade, nach einigen Jahren mal einen Hausbesuch zwecks Überprüfung der Angaben abzustatten. Kurz und gut, eine solche Konstellation ist nicht allgemeingültig und erfordert eine Menge Geduld und Beharrlichkeit gegenüber dem Finanzamt. Aber wenn man es erfolgreich durchgestanden hat, können die Zinsaufwendungen als Ausgaben bei der Steuerklärung geltend gemacht werden und das lohnt sich allemal.
     
  3. R.B.

    R.B.

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    Damit habe ich kein Problem. Ich nehme für mich nicht in Anspruch, alles zu wissen, und lerne jeden Tag etwas dazu.

    Bei einem Privatmann der ein EFH baut und dieses später selbst bewohnt, sind die Kreditzinsen steuerlich nicht absetzbar. Das ist eben so.

    Man könnte nun über eine Konstellation in Verbindung mit Vermietung nachdenken, aber dann wird´s kompliziert, zumal wenn er einen Teil des Gebäudes selbst bewohnt. Auch die Vermietung unter Familienangehörigen oder Verwandten ist ein heißes Eisen, abgesehen von der Gewinnerzielungsabsicht und den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, die mit den Kosten verrechnet werden müssen.

    Bei anderen Konstellation, beispielsweise in Verbindung mit Einkünften aus Selbständiger Tätigkeit, oder Gewerbebetrieb (auch nebenberuflich), schaut das FA sowieso ganz genau hin.

    Sollte sich später herausstellen, dass die Grundlagen für eine Absetzbarkeit nicht gegeben sind (waren), dann geht´s erst richtig zur Sache, und die Nachforderungen werden dann sicher dafür sorgen, dass man bis zum Ende der Laufzeit des Kredits keinen Euro mehr übrig hat um irgendwelche SoTi zu tätigen.

    Ich denke aber dem TE ging es weniger um steuerliche Konstrukte, als vielmehr um eine generelle Frage, und deswegen sollten wir Sonderfälle außen vor lassen.

    Gruß
    Ralf
     
  4. #24 Gast217, 02.12.2010
    Gast217

    Gast217 Gast

    Dagegen die Rendite der Sondertilgung steuerfrei.

    Marion :)
     
  5. Seev

    Seev

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    Wie Ralf schon schrieb, können die Bedingungen zur Einbringung einer Sondertilgung vetrtraglich sehr verschieden geregelt sein oder werden! Also Vorsicht! Meist ist die Höhe in % des Gesamtdarlehensbetrages vereinbart, jedoch die Zeitpunkte und Aufteilung der Beträge kann sehr locker bis sehr restriktiv geregelt sein.

    mein Verhandlungs- / Vertragsziel mit der Bank:
    10% SoTi p.a., keine kalendarisch fest vereinbarte Zeitpunkte; möglichst in (fast) beliebigen Teilbeträgen übers Jahr tilgbar, Mindestbetrag von z.B. 2500 € SoTi pro Teilbetrag wäre akzeptabel.

    So hab ich das bspw. abgeschlossen, dazu eine Bandbreite der Regeltilgung zwischen 1 und 6 % p.a., 2x während der Zinsbindung kostenlos änderbar, die Festlegung der "Starttilgungsrate" zum vereinbarten Zeitpunkt vor Tilgunsgbeginn. Ich habe der Bank nun eine Starttilgung von 2% p.a. mitgeteilt.

    Gruss Seev
     
  6. R.B.

    R.B.

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    Gefällt mir. Genau das meine ich mit "flexibel", wobei ich eine Änderung der Regeltilgung als nicht so wichtig betrachte. Im Ernstfall kann man mit der Bank sowieso über eine Anpassung der Tilgung, bis zur Aussetzung, verhandeln. Das war schon immer so, wurde nur nicht so an die große Glocke gehängt, weil es eher einen negativen Beigeschmack hatte.

    Grundsätzlich hat die Bank nur ein Interesse daran, dass die vereinbarte Laufzeit nicht unterschritten wird, weil sie die Darlehen ja auch refinanziert. Ob das Darlehen bis dahin zu 10% oder 50% getilgt ist, ist der Bank ziemlich egal. Ganz im Gegenteil, je geringer die Restschuld, um so geringer auch das Risiko für die Bank.

    Auch wenn manche Banken bei der Kreditvergabe etwas lockerer sind, so sollte man als Kreditnehmer niemals vergessen, dass es sich um Fremdkapital handelt.
    d.h. das Geld muss früher oder später zurückgezahlt werden.

    Ein Kredit ist kein Geschenk, sondern eine Verpflichtung !

    Leider scheinen das manche schnell zu vergessen. Das eigene Haus wird, obwohl es einem gar nicht gehört, zur Selbstverständlichkeit.

    Deswegen sollte man, gerade zu Zeiten mit niedrigen Zinsen, darüber nachdenken, wie man sich möglichst schnell entschulden kann. Wenn eine Bank Risikominimierung betreibt, warum dann nicht auch der Kreditnehmer?
    Genau betrachtet hat er doch viel mehr zu verlieren als die Bank, und seine Lobby ist viel schwächer, denn er ist nicht "systemrelevant".

    Man sollte also das Instrument "SoTi" nutzen sobald sich die Möglichkeit bietet, und falls man an seiner eigenen Disziplin nur den geringsten Zweifel hat, gleich eine adäquate Anfangstilgung wählen.

    Jeder Euro der getilgt wird, spart über die Laufzeit bares Geld in Form von Zinsen die man NICHT zahlen muss.

    Gruß
    Ralf
     
  7. Seev

    Seev

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    Eben deswegen war mir auch die mögliche Erhöhung der Regeltilgung wichtig, denn darüber kann man m.W. "im Ernstfall" nicht mehr verhandeln. Ich starte vorerst nicht mit 6%. Meiner Bank ist aber schon klar, daß im (für mich positiven) Ernstfall das 10-jährige Darlehen die Zinsbindungsfrist nicht erreichen würde, wenn ich alle Register der Tilgung ziehen würde.
    Aber es kommt ja eh alles anders als man denkt, ... z.B. Bauverzögerungen ohne Ende (das weißt Du ja aus meinen E-Mails) ... von daher bin ich froh, daß ich in beide Richtungen flexibel bin.

    Gruß
    Seev
     
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