Gefälle Dachterrasse unbeschränkt zulässig?

Diskutiere Gefälle Dachterrasse unbeschränkt zulässig? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Tag allerseits, ich bin seit einigen Tagen fleißig am lesen und suchen, aber konnte aus den bisherigen Antworten zu ähnlichen Themen...

  1. Riddi

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    Guten Tag allerseits,

    ich bin seit einigen Tagen fleißig am lesen und suchen, aber konnte aus den bisherigen Antworten zu ähnlichen Themen nicht für meinen Fall schlau werden. Deshalb hoffe ich, dass nichts gegen ein neues Thema spricht.

    Ich habe vor kurzem eine neue Wohnung mit Dachterrasse übernommen. Die Maße betragen 7m breite und 3,2m tiefe/länge.
    Der Aufbau der Terrasse (sofern hilfreich) soll laut mir vorliegendem Plan sein:
    Stahlbetonplatte 20cm/Dampfbremse/Wärmedämmung 16cm/Abdichtung/Feinsplitt/Betonplatten als Bodenbelag 4,5cm. Mehr Unterlagen mit Details über den Aufbau soll es nicht geben. Unterhalb der Terrasse befindet sich auf ca 2m länge die Wohnung unter mir. Erst die letzten 1,2m sind frei schwebend über dem Balkon der Wohnung unter mir.

    Nun stellte sich bei Übernahme für mich das Problem dar, dass die Terrasse ein Gefälle von 4% und man beim draufstehen stetig das Gefühl des Überkippens hatte.
    Die Kiesfangleiste, welche die Betonplatten und das Splitbett umgibt, liegt am Ende der Terrasse bündig mit den Bodenplatten.
    Richtung Hauswand wurde er aber immer mehr nach "bearbeitet", weil er sonst durch das Gefällle anscheinend nicht mehr unter die Balkonbrüstung gepasst hätte. Am Ende des Rahmens sitzt dieser Press an der Brüstung an, ist zur seite hin aber schön ausgedellt, weil er halt entsprechend beigeklopft wurde. Bildlich kann man es sich vorstellen, dass mit Beginn der Terrasse an der Hauswand die Brüstung press an den Bodenplatten aufliegt und am Ende eine bis zu 8cm große Lücke zw. Bodenplatte und Brüstung klafft.

    Der Bauherr ist der Meinung, dass auf diese Fläche ein Gefälle von 2% minimum sein müsse, weil bei 1% das Wasser auf diese Länge nicht mehr abfließt. Alles nach oben wäre nach Bauordnung zulässig.
    Zwischenzeitlich wurde versucht, die Platten von der Hauswand abgehend Richtung Ende der Terrasse abzusenken, indem man Split herausnimmt. Dies war nur bedingt möglich, weil man am schon recht schnell auf der Abdichtung geschabt hat. Dies brachte ein Gewinn von ca 1%.

    Anvisiert war wohl ein Gefälle von 2%. Warum es am Ende 4% wurden und wie diese zustande kommen, darüber hält man sich weiterhin stark bedeckt und verweist immer nur darauf, dass dies kein Mangel sei, da nach Bauordnung ja jedes Gefälle über 2% in Ordnung wäre.
    Nachdem ein weiteres absenken aufgrund der Dämmung nicht mehr möglich ist, wird mir als letzte Alternative vorgeschlagen, man nietet an die Kiesfangleiste ein überstehendes Stahlblech, womit die Platten dann auch am Ende der Terrasse angehoben werden könnten, indem noch mehr Split eingesetzt wird. (ganze 2-3cm soll es damit angehoben werden).

    Mir stellen sich nun als absoluter Laie folgende Fragen:

    - Ist ein Gefälle von über 2% tatsächlich noch zulässig.
    - Ist ein Auffüllen des Splitbettes von 2cm oder mehr überhaupt zulässig. Hemmt eine gewisse Menge irgendwann den Abfluss von Regenwasser?
    - Mir scheint es, weil unter der Hälfte der Terrasse noch eine Wohnung liegt, dass hier logischerweise eine höhere Dämmplatte verwendet wurde als am Ende, wo nichts mehr drunter ist. Wird die Dämmung denn üblicherweise im Gefälle geschnitten und kann man vermuten, dass hier der "Fehler" entstanden ist, dass es 4% anstatt 2% wurden?

    Ich weiß, dass hier keine rechtsverbindliche Aussagen getroffen werden können und darum geht es mir auch nicht. Mir geht es eher um Grundlegendes ob das so wie es mir vorgetragen wurde, alles stimmig ist. Gerade im Bezug auf Benutzbarkeit kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Gefälle von 4% als absolut normal angesehen wird.

    Ich habe bereits vorgeschlagen einen Gutachter kommen zu lassen, welcher sich die Sache anschaut. Die Kosten hierfür wollte ich auch übernehmen, sofern das Gutachten ergibt, dass alles im Rahmen ist. Sofern sich doch ein Mangel herausstellt, wollte ich die Kostenübernahme zugesichert haben. Hierauf hat man leider sehr empfindlich reagiert und wurde etwas persönlich. Meine Skepsis ist daher entsprechend groß geworden. Zudem betrifft es, wenn ein Fehler in der Dämmung besteht, auch das Gemeinschaftseigentum, weshalb ich hier alleine gar keine Entscheidung treffen kann. Die andere Besitzer, welche noch nicht im Haus wohnen, konnte ich bisher leider nicht greifen.

    Über jeden kleinen Ratschlag bin ich dankbar.

    Grüße
     
  2. #2 Andybaut, 20.12.2016
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    ich wüsste von keiner Vorschrift, die ein Gefälle über 2% nicht erlaubt.
    Das Splittbett aufzufüllen halte ich für unproblematisch, lediglich bei zuviel Splitt könnten
    die Platten ein wenig Stabilität verlieren. Aber für so eine Fläche eher ein theoretisches Problem.
    Man kann Gefälledämmung verwenden oder einen Gefälleestrich als Unterbau. Beides möglich.
     
  3. Riddi

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    Hallo Andybaut,
    danke für die Einschätzung.
    Also wären 4% zwar baurechtlich absolut in Ordnung, es schränkt halt nur die Nutzbarkeit im Sinne des Wohlbefindens ein? Macht es für Sie denn Sinn, bei diesen Maßen ein Gefälle von 4% anzulegen und wären 1% wirklich zu wenig gewesen?
    Ein Gefälleestrich wurde meines wissens nicht genutzt.
     
  4. #4 Fred Astair, 20.12.2016
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    Da ein Mindestgefälle von 2% aaRT ist, ist 1% genau was? Zu wenig.
     
  5. Riddi

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    Dass 1 weniger als 2 ist, gehe ich konform ;) Was aaRT bedeutet, sagt mir aber als Laie halt nichts.

    In meinem Fall wurde mir gesagt es müssen 2% sein. In vielen anderen Beiträgen hier im Forum wird immer wieder gesagt, dass 1-2% bei einer Terrasse "normal" wären.
    Deshalb fragte ich sind bei meinen Maßen 2% wirklich Pflicht, oder könnten es auch weniger sein?
     
  6. #6 Fred Astair, 20.12.2016
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    Sorry für die Abkürzung. Es sind allgemein anerkannte Regeln der Technik, die für zu entwässernde Fläche ein Mindestgefälle von 2% als notwendig erachten. Auch das kann u.U. zu wenig sein. Hängt vom Material und von der Örtlichkeit ab.
     
  7. #7 Andybaut, 20.12.2016
    Andybaut

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    Pflicht zur Einhaltung eines Mindestgefälles gibt es nicht.
    Bei 2% gibt es keine Pfützenbildung und man wird das Gefälle wenn möglich einhalten.
    Wenn sich niemand an etwaig stehendem Wasser auf den Platten stört, kann man die
    auch eben verlegen.
     
  8. Riddi

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    Danke! Das macht es etwas verständlicher. :)
     
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