Gefällestrich korrekt erstellt?

Diskutiere Gefällestrich korrekt erstellt? im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Normalerweise gehört die Schweißbahn doch wohl auf und nicht unter den Gefälleestrich ... normal ja, aber da kommt doch jetzt der schöne...

  1. #21 Skeptiker, 21.05.2014
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    normal ja, aber da kommt doch jetzt der schöne Steinteppich drauf! -> siehe # 7!
     
  2. #22 gunther1948, 21.05.2014
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    hallo
    wenn das eine fertiggarage mit der 10 cm deckendicke ist. naja.

    gruss auas de pfalz
     
  3. #23 braun1000, 21.05.2014
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    Macht mir nicht viel Hoffnung

    das hört sich ja alles nicht so gut an.
    Die Garage ist eine Garage komplett aus Stahlbeton, Wände und Decke. Ich hoffe, dass sie hält, zumal der Bauträger keinen Einwand gegen den Estrich hatte. Die Decke ist mit Schweißbahnen belegt, darüber der Estrich. Niemand hat uns gesagt, dass das evtl. anders hätte erstellt werden sollen. Zumal im Haus auch der Boden abgeschweißt ist und dann Fußbodenheizung, Dämmung und Estrich drauf kamen. Daher haben wir uns nichts dabei gedacht, dass der Gefälleestrich außen auch auf die Schweißbahnen kam.
    Da wir nicht vor Ort sind, haben wir gerade nur die Meldung der Steinteppichfirma bekommen, dass alles fertig ist. Der Steinteppich wurde auch über der Fuge aufgebracht, mit dem Hinweis, dass diese Stelle vermutlich bald reißen wird und wir am besten ein Blech darüber anbringen, damit es nicht sieht. Aus seiner Sicht vielleicht auch ok, da er den Estrich ja nicht gemacht hat. Wie entwässert ein Gefälleestrich denn sonst? Ist er nicht dicht, so dass das Wasser über das Gefälle abläuft? Wenn er Wasser durchlässt und es auf der waagerechten Schweißbahn unter dem Estrich stehen bleibt, hätte ich ja keinen Gefälleestrich gebraucht.
    Ich wechsele gerade von skeptisch zu mutlos. Mal sehen, wie lange der Steinteppich hält und ob erst im Winter die Klinker und der Estrich abplatzen oder schon vorher. Ich meine, dass der Estrichleger uns doch irgendwas dazu hätte sagen müssen, zumal er die Skizze mit der Entwässerungsrinne hatte und damit unsere Vorstellung nachvollziehen konnte.
     
  4. H.PF

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    Die Steintypen sind echt der Knaller... Und du auch, hast du denen nicht gesagt, das die den Job heute nicht erledigen können?

    Man kann doch nicht auf sowas den Teppich legen, was für Deppen... Wer hat die beauftragt? Du oder der GU?

    Gefälleestrich gehört oben drauf abgedichtet. Alles Andere ist Murks der nicht lange hält... Blech drüber machen... Ich fass es echt nicht!
     
  5. Julius

    Julius

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    Nein!
    DU hast die ganzen Fehler gemacht.
    Indem Du selbst die Planung übernommen und Dich damit offenkundig heillos übernommen hast.

    Das hätte umgehend gestoppt werden müssen (und können!), nachdem Du hier die entsprechenden Hinweise bekommen hast.
    Jetzt zahlst Du eben doppelt und dreifach...
     
  6. Eric

    Eric

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    Nö Julius, das ist nicht richtig. Der Steinestrichleger bekommt keinen Cent, weil er seine Leistung mangelhaft ausgeführt hat:

    Es ist die richtige Prüfreihenfolge einhalten:

    1. Frage: Ist die ausgeführte Leistung mangelhaft?

    2. Wenn ja: Kann der Unternehmer sich nach § 4 Abs. 3 VOB/B direkt oder analog enthaften, d.h. hat er den Bauherren klar, eindeutig und ohne jeden Zweifel über die mangelhafte Ausführung belehrt, hat der Bauherr die Belehrung verstanden und wollte er trotz Belehrung gleichwohl die mangehafte Ausführung haben = das damit einhergehende Risiko übernehmen? Anschlußfrage: Kann der Unternehmer dies im Streitfall auch beweisen? Der Unternehmer scheitert idR spätestens an der Anschlußfrage!

    Es gilt der Grundsatz: Der Bauherr darf " planen " und wünschen, was er will. Es ist Aufgabe des fachkundigen Unternehmers, den Bauherren zu belehren, wenn dessen " Planung " und Wünsche nicht funktionieren. Das ist der Grundgedanke des § 4 Abs. 3 VOB/B.

    zu 1:

    Der Steinteppich ist als Belag nicht dauerhaft funktionsfähig, weil eine Verbundabdichtung auf dem Gefälleestrich und auf der umlaufende, 6 cm hohe Steinreihe fehlt, dort außerdem eine wasserführende Fuge ist, auch durch die Mörtelfugen Niederschlagswasser in den Estrich eindringt, hierdurch der Gefällestrich durchfeuchtet wird, durch den im Sommer entstehenden Wasserdampfdruck der Steinteppich abhebt und im Winter der durchnässte Estrich nebst den Mörtelfugen unter Frosteinwirkung zerstört wird ( = funktionaler Mangel ).

    zu 2.:

    Von einer Belehrung des TE durch den Unternehmer kann nach dem Beitrag #23 nicht ausgegangen werden. Der TE gehört zu der Spezies Bauherren, die " bis zum Umfallen " belehrt werden müssen. Sieht man ja daran, dass er auch die hiesigen Beiträge nicht verstanden hat.

    Wenn der Unternehmer feststellt, dass der Bauherr seine Belehrung nicht versteht ( solls geben ), darf er nicht ausführen.

    Ganz schlecht: Danach hätte der Unternehmer die Belehrung über die zu erwartende Durchfeuchtung des Estrichs und die damit einhergehende Zerstörung aller Bauteilschichten oberhalb der Abdichtung der Garage komplett versäumt.

    Wir sind nicht mehr weit davon entfernt, dass auch in D. die Hersteller von Mikrowellen einen Aufkleber anbringen müssen, dass die Katze dort in keinem Fall getrocknet werden darf.
     
  7. Lebski

    Lebski Gast

    Wir sind nicht mehr weit davon entfernt, dass man in Deutschland nicht mehr bauen kann.
     
  8. Eric

    Eric

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    Nicht ganz: Bist doch ein " alter Hase " im BEF. Der kapitale Fehler wäre Dir mit Sicherheit nicht unterlaufen.

    Probleme haben nur die Unternehmer, die die Schnittstellen der Bautechnik zum Recht nicht kennen. Dieses Thema handeln wir hier aber immer recht ordentlich ab.
     
  9. Julius

    Julius

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    Lieber Eric,
    und wie wird der TE in die Lage kommen, dies durchzusetzen???
    Mit einem Rechtsstreit.
    Und wen braucht er, um den zu führen?
    Macht jener das für Gotteslohn oder auch nur Erfolgsprovision?
    Nein? Nichtmal Du?
    Schade...

    Also ist es de facto schon so, wie ich sage: Der TE muß zahlen. An wen auch immer!


    Die Realität dürfte leider ganz anders aussehen.
    Den Estrich wird er wohl schon bezahlt haben. Und der Steinteppichaufalleuntergründe-Kleber wird seinen Werklohn beizutreiben versuchen.
    Das bereitet dem TE sicherlich noch viel Spaß...
     
  10. Lebski

    Lebski Gast

    Dem Estrichleger wirst du wohl keine Vorwürfe machen können, Julius. Der kann ja nicht die Ausführungsplanung für spätere Gewerke machen.

    Problematisch sehe ich das heutige Anspruchsdenken: Keine Planung, sollen die Gewerke machen. Und wer koordiniert die Schnitstellen? Wie immer, keiner.

    Heutige Situation im Handwerk: Keine Planung vorhanden. Macht dies der Unternehmer (Meister o.ä.) selbst, wird er zu teuer, will zu viel wissen usw. Dann bekommt eben der den Auftrag, der die Planung weg lässt. Das muss dann nur noch bis zur Rechnungszahlung halten, danach ist es egal. Sieht es die ersten 4 Wochen gut aus und hällt, ist das Geld auf dem Konto. Während dessen machen die ordentlichen Betriebe zu, weil die geschützden Verbraucher lieber Geiz ist Geil machen, und die öffentliche Hand auch nicht mehr zahlt.

    Mein Mitleid mit diesen Vorgehen hält sich in Grenzen.
     
  11. #31 gunther1948, 27.05.2014
    gunther1948

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    hallo
    doch, wie kann der das zusätzliche gewicht auf eine fertiggarage knallen wo noch nicht mal klar ist ob die für die verkehrslasten als dachterrasse ausgelegt ist?

    gruss aus de pfalz
     
  12. Lebski

    Lebski Gast

    Deshalb weiterhin nicht.
     
  13. #33 OLger MD, 28.05.2014
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    DAS hört sich nicht gut an. Wäre es nicht besser, wenn Du sagen könntest: "Ja das hält. Der komplette Dachauf und die zusätzliche Nutzlast für die Garagendecke ist in der Statik berücksichtigt. Habe gerade in meiner Kopie noch 'mal nachgesehen."


    Frage:
    Wo und wie ist das Geländer verankert?
    Geht der Pfosten (Foto Esrich1) durch die Randsteine durch und ist auf dem Beton verankert?

    Soll das Geländer ggf. noch mit einem Windschutz versehen werden, gegen die Briesen der dänischen Südsee - dann sind die zusätzlichen Windlasten bei der Verankerung hoffentlich mit berücksichtigt.

    Im Foto Estrich 1 ist am oberen Rand eine horizontaler Holm erkennbar. Wird von Kindern gerne genutzt als Kletterhilfe zum hochklettern am Geländer. Keine gute Lösung!

    Gruß
    Holger
     
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Gefällestrich korrekt erstellt?

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