Gefahr für die eigene Hütte?

Diskutiere Gefahr für die eigene Hütte? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Druckmittel hast Du ja leider praktisch keine, aber Du kannst natürlich fallen lassen, dass Du Deinen Bekannten sonst nicht zu dieser Bank raten...

  1. R.B.

    R.B.

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    Na, wenn er da an den richtigen Banker kommt, geht die Klappe runter und er grinst sich was ab. Glaubst Du tatsächlich, daß eine Bank so etwas auch nur zur Kenntnis nimmt?

    Vielleicht wenn Du mit einem Dutzend Kreditanfragen erstklassiger Kunden, inkl. Depotumschichtungen und ein paar Versicherungsverträgen vor der Tür stehst, aber doch nicht wegen einer Aussage, daß Du die Bank nicht weiterempfehlen würdest.

    Eine Bank rechnet ganz einfach. Habe Kapital "x", wie kann ich daraus Kapital "+y" machen, und wie hoch ist das Risiko. Passen Deine Zahlen in das Schema, dann bist Du dabei, passen sie nicht, dann bleibst Du aussen vor. So einfach ist das Leben.

    Wer mit Banken (oder anderen Kreditgebern) verhandeln möchte, sollte das Thema Emotionen gleich abhaken und sich auf Zahlen konzentrieren. Wer das nicht kann, der sollte sich einen Profi holen der ihn unterstützt. Natürlich kann man solche Verhandlungen auch mit etwas Kaffee und small-talk garnieren, aber man darf das Ziel nicht aus den Augen verlieren.

    Ich weiß das klingt hart, aber Banken sind keine Wohltätigkeitsvereine.

    Gruß
    Ralf
     
  2. #62 Alfred Witzgall, 23.01.2008
    Zuletzt bearbeitet: 23.01.2008
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    Wieso ?...................hat Dich die Bank deswegen schon belästigt ?

    Ich finde es wird viel zuviel Wind um diese Sache gemacht.

    Je größer der Wind wird, desto eher wird es bald die ersten Angebote geben, welche (natürlich gegen Kohle) den Weiterverkauf ausschließen. Die Marketingmaschinen dampfen bestimmt schon.

    Hunderttausende haben eine ganz normale Baufinanzierung laufen. Da kann man mit dieser Angst ja noch ein Schnäpschen draufschlagen und die eigenen Aktionäre befriedigen (haben sowieso im Moment nix zu lachen)

    Einige Tausend Kredite wurden weiterverkauft. Davon kam es in einigen Fällen (die genauen Vorgänge will ja, auch auf hartnäckiges Nachfragen, keiner rausrücken) zu Problemen mit Kreditkündigungen und Zwangsvollstreckungen.

    Ich sag nochmal. Bisher war noch nicht ein Betroffener/Beteiligter bereit, einen Fall mal nachvollziehbar chronologisch aufzudröseln.

    In den wenigen Fällen, die mir bekannt sind, handelte es sich ausschließlich um Verletzung der Vertragspflichten, sprich Zahlungsverzug seitens des Kreditnehmers.

    Bei Zahlungsverzug brauche ich auch bei einem nicht weiterverkauften Kredit nicht lange warten, bis ich Probleme mit dem Kreditgeber bekomme.

    Es gibt genügend Maßnahmen seitens der Kreditnehmer, sich für evtl. Fälle ebenfalls gut zu positionieren, ohne die Zustimmung der Kreditgeber einholen zu müssen. Eine Änderung des Kreditvertrages nachträglich zu versuchen ist nach meiner Meinung zwecklos.
     
  3. tp17

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    Hallo, gibt's schon:
    http://www.focus.de/immobilien/finanzieren/kreditverkauf_aid_234514.html

    Grüße, Torsten
     
  4. #64 Bauwahn, 23.01.2008
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    So kann man also auch daraus noch Kapital schlagen.

    Will eigentlich keiner meine Versicherung kaufen?
    Für 500€ versichere ich den Erwerber dagegen, von mit abgemurkst zu werden.
    Für weitere 500€ unterschreib' ich auch, dass ich Euer Auto nicht stehlen werde.
    (Würd' ich zwar beides wohl sowieso nicht machen, aber das sage ich Euch ja nicht).

    Thomas
     
  5. sebe

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    und die wären?
     
  6. #66 Alfred Witzgall, 23.01.2008
    Zuletzt bearbeitet: 24.01.2008
    Alfred Witzgall

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    So erstaunlich es klingt............es gibt Leute die leben nur von dem was sie wissen und können, ich gehöre dazu.:)

    Wenn ich alles gratis mache, kann ich nächstes Jahr Sozialhilfe beantragen:cry

    Ich bitte um Verständnis :winken


    Aber noch ein Link zu meiner vorherigen Antwort:

    http://www.sparkasse.de/Aktuell/tv-sendung.html
     
  7. R.B.

    R.B.

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    Und man sollte vielleicht noch erwähnen, daß es DIE optimal passende Lösung nicht gibt. Ich hatte ja bereits ein paar Möglichkeiten angedeutet. Jeder Fall ist aber anders gelagert und erfordert eine passende Strategie.

    Gruß
    Ralf
     
  8. #68 Hendrik42, 25.01.2008
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    Pressemitteilung vom Justizministerium:

    http://www.pressrelations.de/new/standard/result_main.cfm?r=310864&sid=&aktion=jour_pm

    Klingt alles superklar und keine Sorge, oder? Aber dann kommt später noch:

    Also erstmal wird die Bude versteigert und dann hab ich ja den Schaden und kann klagen, ja? Nee, irgendwie fühle ich mich noch nicht richtig sicher.

    Gruß, Hendrik
     
  9. #69 Stefan61, 25.01.2008
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    Das zweite Zitat betrifft nicht Grundschulden als solche, von denen oben die Rede war, sondern Vollstreckungsklauseln. Solche Klauseln werden nicht nur im Zusammenhang mit Darlehen abgeschlossen. Vielmehr finden sie sich auch in den meisten Kaufverträgen (Wortlaut etwa: Der Käufer unterwirft sich hinsichtlich des Kaufpreises der sofortigen Vollstreckung in sein gesamtes Vermögen).

    Ich habe dies schon oft unterschrieben und halte es nicht für gefährlich: Erstens könnte man bei unberechtigter Zwangsversteigerung (die Monate bis Jahre dauert!) Vollstreckungsgegenklage erheben. Zweitens - von der Gegenseite betrachtet - fügt niemand einem anderen einen Schaden zu, wenn er weiß, daß er schadensersatzpflichtig ist. Und wenn Sie die zitierte Quelle noch einmal genau lesen, dann sehen Sie, daß neben dem neuen Gläubiger (der hypothetischen Heuschrecke) auch die ursprüngliche Gläubigerbank schadenersatzpflichtig sein kann.

    Also weiterhin Entwarnung.
     
  10. R.B.

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    Ich denke es dürfte schon schwierig genug sein, den Schaden bzw. die Schadenshöhe zu ermitteln. Ist die Hütte erst verkauft, müßte man beispielsweise nachweisen, daß diese "unter Wert" verhökert wurde.

    Und zum Schluß gibt´s betroffene Gesichter, 3,50 € Schadenersatz und jede Partei muß ihre Kosten selbst tragen. Die Heuschrecke beschäftigt genügend Juristen die sowieso bezahlt werden müssen...und der ex. Hausbesitzer hat hoffentlich eine sehr gute Rechtschutzversicherung die so einen Streit auch abdeckt?

    Gruß
    Ralf
     
  11. drulli

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  12. #72 Alfred Witzgall, 01.02.2008
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    immer der gleiche Käse

    erst schreiben.

    "Auch wer pünktlich zahlt, kann sein Haus verlieren"

    aber kein Beispiel nennen können.:bounce:

    Und unsere politische Elite :mauer wühlt im Sumpf der Inkompetenz zwischen Aufweichung des Bankgeheimnisses und dem Verzicht auf Vorfälligkeitsentschädigung :confused: und kommt dank hervoragender Lobbyarbeit keinen Schritt weiter.:motz

    Vollstreckungsschutz :boxing unter bestimmten Kriterien :deal würde schlichter und einfacher helfen, oder dort seinen Kredit aufnehmen, wo es diese Einseitigkeit zugunsten der Banken nicht gibt.:p:cool:
     
  13. #73 Hendrik42, 01.02.2008
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    Alfred,

    Fakt ist, es werden auch nicht notleidende Kredite verkauft (u.a. um Kreditpakete "aufzuhübschen"). Das ist legal.
    Fakt ist wohl auch, dass die Sicherungsabrede nicht mit übergeht. Das ist wohl die Gesetzeslücke.
    Fakt ist, dass die Käufer teilweise direkt in die Vollstreckung gehen. Das ist deren Standardvorgehen.

    Daraus folgt, dass man seine Hütte auch auf dem Weg Richtung Zwangsvollstreckung sehen kann, wenn man zahlt. Wenn man dann nicht den richtigen Anwalt hat, der eine Gegenklage richtig ansetzt...

    Wenn ich in der Lage wäre, weiß ich nicht, ob ich damit gleich an die Öffentlichkeit gehen wollen würde, dass muss Verhandlungen nicht zuträglich sein.

    Gruß, Hendrik
     
  14. #74 Alfred Witzgall, 02.02.2008
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    Ich meinte den Spiegel Bericht

    die Überschrift war, dass auch Kunden, welche ihren Kredit regelmäßig bedienen, ihr Haus verlieren könnten.

    um dann ein Beispiel anzuführen:

    Zitat:"Der Grund: Die örtliche Stadtsparkasse hatte ihr im Rückstand befindliches Darlehen an die Großbank Credit Suisse weitergereicht."Unterstreichung von mir.

    Ich habe es hier schon mehrmals betont. Weder hier noch in anderen Foren konnte ein einziges Beispiel genannt werden, wo ein ordentlich bedienter Kredit, von einem Aufkäufer gekündigt und die Zwangsversteigerung betrieben wurde.

    Es müsste doch bei dem riesigen Wirbel um das Thema mindestens einen oder mehrere Fälle geben.:bounce::mauer

    Ich hatte eine Anfrage von einer Medienanstalt, ob ich in einer Sendung mit einem "Betroffenen" auftreten würde. Da ich zur Bedingung :dealmachte, dass in den vorgetragenen Fällen keine Vertragsverletzung seitens des Kreditnehmers vorliegen dürfe, war ENDE. Man hatte nichts.:motz

    Die Medien wollen nur noch Nachrichten mit Show-Charakter. Vielleicht gibt es demnächst ein Dschungel-Camp, wo der Gewinner seine Kreditschulden, in Form von Maden, selber auffressen kann.:eek:


    Es ist also immer noch Fakt, dass ich auf den ersten Fall des braven Kreditrückzahlers, welcher von brutalen Profitgangstern finanziell gemeuchelt wurde, immer noch warte.:sleeping
     
  15. R.B.

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    So viele große und auch noch rote Buchstaben, da werde selbst ich am frühen Morgen wach.

    Richtig ist, mir sind bisher auch noch keine Fälle untergekommen wo ordnungsgemäß bediente Kredite fällig gestellt wurden. Ich hatte oben schon geschrieben, "eine Bank wird grundlos keine Kuh schlachten die noch Milich gibt".
    Das muß aber nicht heissen, daß es so etwas nicht gibt. Die Fälle die durch die Presse gehen sind so schlecht recherchiert, daß selbst einem Laien wie mir auffällt, daß hier etwas nicht stimmt. Manchmal habe ich den Eindruck, "Hauptsache eine Kamera und ich komme in´s Fernsehen."...Fakten spielen dabei keine Rolle mehr.

    Erstaunlich ist nur, daß Einige daraus schon wieder ein Geschäft machen. Da wird dem Kunden für einen Zinsaufschlag eine Absicherung angeboten, die er an sich schon hat. Betrachtet man den lächerlichen Aufschlag, dann sieht man, daß die Banken hier kein echtes Risiko absichern. Sonst wäre der Aufschlag deutlich höher.

    Man sollte als Kreditnehmer vielleicht daran denken, daß man ein langfristiges Geschäftsverhältnis mit der Bank eingeht. Wer meint die Sache mit der Unterschrift unter den Vertrag "abhaken" zu können, der irrt sich.
    Je enger die Zusammenarbeit, um so besser ist der Informationsaustausch und um so geringer das Risiko, daß man plötzlich vor einer Überraschung steht.

    Gruß
    Ralf
     
  16. #76 C. Schwarze, 02.02.2008
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    morgen,

    den Satz kann man aber auch leicht uminterpretieren:

    Je enger die Zusammenarbeit mit der Bank ist, desto einfacher haben sie es dir (privat/geschäft) den Geldhahn zuzudrehen.

    Möchte nicht wissen wieviele Banken verschiedene Mittelstandsfirmen sang und klanglos ausgeschlachtet haben.
     
  17. R.B.

    R.B.

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    Bei einem Unternehmen sieht die Sache ähnlich aus, doch ich würde da nie nur mit einer Bank zusammenarbeiten. Abgesehen davon wollte ich zum Ausdruck bringen, daß man sich um seine Finanzen kümmern muß. Wer das nicht kann, sollte einen Profi damit beauftragen. Gerade bei einer Firma ist eine ständige Kontrolle der Finanzen überlebenswichtig.

    Oben ging es aber um den typischen privaten Häuslebauer der eine Immobilie finanziert hat und dessen Kredit verhökert wurde. So etwas kommt nicht "überraschend" und es gibt Anzeichen die man erkennen und deuten muß. Dann kann man sich auch auf so eine Situation vorbereiten.

    Gruß
    Ralf
     
  18. #78 Hendrik42, 03.02.2008
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    Frau Z. hat sich auch auf abgeordnetenwatch nochmal geäussert:
    http://www.abgeordnetenwatch.de/brigitte_zypries-650-5639--f87433.html#frage87433

    Ne Frechheit finde ich, dass die Sparkassen sagen, in ihren Verträgen würde ja garnicht drinstehen, dass sie verkaufen dürfen. -- Dabei ist geklärt, dass eben auch ohne eine solche Klausel verkauft werden darf.

    Der Fernsehbeitrag vom WDR wurde letzte Woche oder so wiederholt. Entsprechende Klagen der Sparkassen (u.a.) dagegen scheinen also nicht auf festen Füßen zu stehen.

    Gruß, Hendrik
     
  19. #79 Alfred Witzgall, 03.02.2008
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    also viel Lärm um nichts

    Warum aber den Kerninhalt von der Aussage der Ministerin nicht posten.

    Der lautet für mich:

    Der dadurch erweckte Eindruck der Erwerber einer Grundschuld könne unabhängig von Existenz und Höhe der zugrunde liegenden Forderung in das gesicherte Immobilienvermögen in Höhe des Grundschuldbetrages vollstrecken, ist allerdings nicht richtig. Bei Krediten, die korrekt bedient werden, besteht auf der Grundlage des geltenden Rechts kein Anlass zur Besorgnis. Eine immer wieder behauptete Gesetzeslücke besteht in Wirklichkeit nicht.

    Manchmal hab ich den Eindruck, manche(r):boxing möchte überhaupt nicht beruhigt :sleepingwerden.
     
  20. R.B.

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    Aber wenn wir uns gleich einig gewesen wären, hätten wir nie 80 Beiträge dazu geschafft..:motz

    Gruß
    Ralf
    -----
    der seine Kredite weiterhin in guten Händen sieht.
     
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