Gefahr für die eigene Hütte?

Diskutiere Gefahr für die eigene Hütte? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Und das bei den aktuellen Preisen für Nahrungsmittel. :fleen

  1. R.B.

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    Und das bei den aktuellen Preisen für Nahrungsmittel. :fleen
     
  2. #162 Hendrik42, 03.05.2008
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    Ich finde es überhaupt verwunderlich, warum die Zinsen deswegen noch nicht gestiegen sind, also mit der Begründung, dass die Chinesen ja jetzt auch alle Häuser bauen wollen und deswegen jetzt das Geld knapp wird (wie die Milch und der Reis) und deswegen leider die Zinsen hoch gehen....

    :-)

    Und hier noch einen, um Alfred die Wände hoch zu treiben:
    http://www.ftd.de/karriere_management/management/:Kredite Heuschreckenangst/347380.html

    Gruß, Hendrik
     
  3. #163 Alfred Witzgall, 03.05.2008
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    Das ist nicht verwunderlich. Die professionellen Angstmacher lenken doch von den wirklichen Problemen ab. Die sind noch damit beschäftigt, die Menschen wegen vermeintlicher Probleme bei Kreditverkäufen in Panik zu versetzen. :irre:motz:yikes:frust:confused::winken

    Das wären aber die richtigen Probleme. Wegen einer Verkaufsklausel in Kreditverträgen werden keine Kriege geführt.

    Ich bin über das Alter hinweg, mich von medialen Marktschreiern in Panik versetzen lassen, jetzt nimmer............wo ich doch meinen eigenen Leck-mich-Tag habe..........uuuuuuund eine neue Signatur :28:
     
  4. #164 Hendrik42, 04.05.2008
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    Was ich ja total irre finde, ist, dass es in den USA im Allgemeinen ganz anders läuft mit Krediten als hier. Es ist nicht nur so, dass man dort 100 bis 110% Kredite bekommt, d.h. also nicht mal Eigenkapital für die Notarkosten und den Umzug braucht, sondern dass man da häufig von einem Kredit auch dadurch zurücktreten kann, dass man der Bank die Haustürschlüssel schickt.

    Man google mal den Begriff "Jingle Mail" (Klimper-Post, weil es bei den Banken im Briefkasten klimpert, wenn Schlüssel zurückgeschickt werden) und dann findet man so interessante Artikel wie diese:

    Kurz, auf Deutsch:
    http://www.wirtschaftsblatt.at/home/meinung/kommentare/312420/index.do

    Detaillierter auf Englisch:
    http://www.portfolio.com/views/blogs/market-movers/2008/01/02/jingle-mail-in-practice

    Und das passiert nicht nur bei "Subprime" Krediten... anders als in Deutschland ist das Restrisiko nicht bei dem Kreditnehmer, sondern bei der Bank. Wenn das eigene Haus nur noch die Hälfte von dem Kredit wert ist, dann packt man einfach seine Sachen...

    Amerika, das Land der unbegrenzten Möglichkeiten....

    Gruß, Hendrik
     
  5. R.B.

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    Haustürschlüssel schicken ist nicht wörtlich gemeint. Der Begriff kommt aus der Immokrise 1990+. Zwischenzeitlich haben aber auch die US Banken dazugelernt. Nur in Kalifornien kann man NACH Verwertung der Immobilie für eventuelle Restschulden nicht mehr belangt werden. In allen anderen Bundesstaaten entscheidet die Bank ob bei Dir noch was zu holen ist. Sollte die Bank der Meinung sein, daß Du noch Knete hast, dann hilft nur untertauchen.

    Das ist nichts anderes als eine inoffizielle Privatinsolvenz. Gibt´s auch bei uns. Was glaubst Du wieviele Banken in Deutschland ihr Geld abschreiben müssen, auch ohne daß der Schuldner durch eine Privatinsolvenz läuft.

    Fazit: Bei genauerem Hinsehen wieder mal nichts Neues. Aber auf den ersten Blick macht sich so eine Überschrift schon gut.

    Gruß
    Ralf
     
  6. Rene'

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    Hallo!


    Gerade habe ich im Radio gehört das der Bundestag angeblich ein Gesetz verabschiedet hat der den Verkauf von "gesunden" Immobilienkrediten verbietet.

    Verkauft werden dürfen angeblich nur Kredite bei denen der Kreditnehmer mit den Raten im Rückstand ist. Der Verkauf muss von der Bank im Vorfeld aber mitgeteilt werden.

    Weiss jemand mehr?!

    Danke und Gruß,
    Rene'
     
  7. R.B.

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  8. Quelle

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  9. #169 feivelmaus67, 25.09.2008
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    Hallo

    das Gesetzt ist wirksam seit 19.08.2008 und die Grundbuchämter dürfen keine Eintragungen vornehmen für eine Grundschuld, die dagegen verstoßende Eintragungen enthält (Es gibt wohl immer noch Banken, die mit alten Vordrucken arbeiten...aufpassen!!!)

    Gruß
    Micha
     
  10. mazepan

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    Ich habe meine Finanzierung bei der Sparkasse Schwarzwald-Baar und die haben mir schriftlich garantiert, das bediente Kredite nicht verkauft werden!

    Dieser Aufkleber ist auch auf sämtlichen Kreditverträgen.

    Das kam sogar von der Bank selber.
     
  11. #171 Alfred Witzgall, 26.09.2008
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    immerhin eine kleine Beruhigungspille für die Aufgeregten

    Die Politik will lediglich ihre Ruhe haben, also ändern sie auch nur, was aktuell scheinbar auf den Nägeln brennt.

    Wenn ich mir den Aufsichtsrat von der KfW so anschaue............:yikes. Es ist nur wegen der Aufsichtsratsvergütung, die Kompetenz kann es ja wohl nicht sein, oder ?


    Ich kündige euch nach wie vor, basierend auf den Großteil der abgeschlossenen Kreditverträge locker über 50 % aller Kredite, wenn ich als Bank nur wollte.

    Die Banken konnten dies schon immer,............. machen davon aber kaum Gebrauch.

    Mal eine kleine Kerze anzünden, eine Flasche Rotwein auf und Fernseher, Radio und Computer aus. Vielleicht fällt euch dann ein, ob es auch noch etwas anderes, als ständig an den Haaren herbeigezogene Pseudoprobleme gibt:think
     
  12. asmexx

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    Habe von einer DB-Filiale in Frankfurt folgenden Passus anstatt der normal im Vertrag stehenden generellen Abtretungserlaubnis angeboten bekommen:

    IX. Hinweis auf Abtretbarkeit der Darlehensforderungen und Übertragbarkeit des Vertragsverhältnisses
    (1) Die Bank darf nur in den unter a) bis c) genannten Fällen Forderungen aus diesem Darlehensvertrag ohne Zustimmung des Darlehensnehmers abtreten oder das Vertragsverhältnis auf einen Dritten übertragen. Darüber hinaus wird die Bank keine Forderungen aus dem Darlehensvertrag oder das Vertragsverhältnis mit dem Darlehensnehmer auf einen Dritten übertragen.
    (a) Herausgabe von Hypothekenpfandbriefen: Die Bank ist berechtigt, die Forderungen gegen den Darlehensnehmer aus diesem Darlehensvertrag und die unter Abschnitt IV.
    dieses Darlehensvertrages genannten Sicherheiten, insbesondere die dort genannten Grundschulden, als Deckungsstock zur Herausgabe von Hypothekenpfandbriefen zu nutzen.
    Soweit die Bank nicht selbst Pfandbriefbank ist, ist sie berechtigt, ihre Forderungen aus diesem Darlehensvertrag auf die Deutsche Bank AG oder auf eine andere Pfandbriefbank (nachstehend „Pfandbriefbank“) zu übertragen und die unter Abschnitt IV. dieses Darlehensvertrages genannten Sicherheiten, insbesondere die Grundschulden, treuhänderisch für die Pfandbriefbank zu halten. In diesem Fall wird die Pfandbriefbank die Darlehensforderungen und die Grundschulden als Deckungsstock zur Herausgabe von Hypothekenpfandbriefen nutzen.
    (b) Abtretung gekündigter Darlehen: Die Bank ist auch berechtigt, die Forderungen gegen den Darlehensnehmer aus diesem Darlehensvertrag an einen Dritten abzutreten, wenn sie den Darlehensvertrag rechtswirksam gemäß Nr. 11 der Darlehensbedingungen für die db Baufinanzierung gekündigt hat.
    (c) Übertragung des Darlehensverhältnisses nach dem Umwandlungsgesetz: Die Bank ist nach den gesetzlichen Vorschriften des Umwandlungsgesetzes berechtigt, das Vertragsverhältnis insgesamt auf eine andere Gesellschaft im Wege der Umwandlung (z.B. Ausgliederung, Abspaltung, Verschmelzung) zu übertragen.
    (2) Im Falle der Nutzung der Darlehensforderungen und der Grundschulden als Deckungsstock zur Herausgabe von Hypothekenpfandbriefen ist die Bank berechtigt, alle hierfür erforderlichen Informationen solchen Dritten zur Verfügung zu stellen, die aufgrund rechtlicher oder technischer Gründe bei der Herausgabe von Hypothekenpfandbriefen einzubinden sind und die aufgrund vertraglicher, gesetzlicher oder beruflicher/berufsständischer Gründe verpflichtet sind, diese Informationen vertraulich zu behandeln. Bei diesen Dritten kann es sich z.B. um Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte/Notare, Rating-Agenturen oder Prüfer des Deckungsstocks handeln. Die Bank wird insoweit vom Bankgeheimnis befreit.

    Die Punkte b und c leuchten mir noch ein, aber was meint ihr zu Punkt a bzw. 2.?
     
  13. alfi

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    Andernfalls wären Pfandbriefe überhaupt nicht emissionsfähig. Die müssen gedeckt sein und das schon seit über hundert Jahren.

    So ist es den Pfandbriefeigentümern möglich, in die Sicherheiten hinein zu vollstrecken wenn die Bank ausfällt und die Zahlungen von Schuldnern ausfallen. Sonst würde der Insolvenzverwalter bei der Bankenpleite die Grundschuldsicherheiten unter seine Verwaltung nehmen können. Dies will man bei Pfandbriefen ausschließen.

    Gäbe es die nicht, dann wären grundschuldbesicherte Darlehen viel teurer.
     
  14. asmexx

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    Merci für die schnelle Antwort...

    Aber mir geht es darum, ob ich diese Klausel im Kreditvertrag so akzeptieren kann? Oder ob es hier auch ein böses Erwachen geben kann...Thema "Forderungsverkauf" usw.
     
  15. alfi

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    Wenn du sie nicht akzeptierst, kannst du nirgendwo (wäre mir jedenfalls unbekannt) einen billigen Kredit bekommen, weil die Ver(Pfand-)briefung notwendig ist, um günstige Bedingungen zu erreichen.

    Die Forderungen sind mit Herausgabe des Pfandbriefes abgetreten. Wenn das Darlehen bedient wird, kann auch nicht vollstreckt werden. Wichtig ist nur, dass man die Zahlungen an den richtigen leistet. Wenn also die Bank pleite ist, darf man der Bank keinen cent mehr überweisen, sondern stattdessen dem Eigentümer/Verwalter der Urkunde.
     
  16. #176 Alfred Witzgall, 29.04.2009
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    Akzeptiere die Klausel

    die dürfte eines deiner kleinsten Probleme beim "Bauen" darstellen.

    Ist doch jetzt schon 1000 mal erklärt, dass nicht viel passieren kann. Auch die Suche nach nur einem einzigen Fall, wo eine Bank "Mißbrauch" getrieben hat, war bisher ohne Antwort.

    Wollt ihr jetzt mit eigenen Juristen :eek: eigene Klauseln entwerfen, da werft das Geld lieber gleich zum Fenster raus.

    Wir kritisieren viel an den Banken. In diesem Punkt wird ihnen mit viel heisser Luft und "vorauseilender Empörung" schlichtweg falsches unsterstellt.

    Ist ja fast wie mit der Vogelgrippe. Deutschland kurz vor der eigenen Entrückung, aber an jedem 2. Gartenzaun ein Zigarettenautomat.
     
  17. alfi

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    Es gibt aber eine sehr gefährliche Sache bei Abzahlung des Kredits. Die Grundschuld erlischt nicht von alleine. Ganz unabhängig davon, wer die Grundschuld besitzt. So kann der absurde Fall auftreten, dass die Grundschuld irgendwann eingefordert wird wenn keine Papiere mehr vorliegen z.B. in 30 Jahren. Aber ohne Grundschuld kein kostengünstiger Kredit! Die kreditnehmerfreundlichen Hypothekendarlehen sind in Deutschland leider ausgestorben. Die erlöschen wenn die Hypothek abbezahlt ist.
     
  18. #178 Alfred Witzgall, 29.04.2009
    Alfred Witzgall

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    eine Bitte lieber Namenskollege

    schreib hier keinen Sch...?.

    Eine Grundschuld wird zur Eigentümergrundschuld, wenn sie nicht mehr valutiert.

    Industriemechaniker ist doch ein schöner Job, warum beschäftigst du dich nicht damit?
     
  19. asmexx

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    Die o. g. Klausel ist bei Konditionsaufschlag von 0,08% möglich, ansonsten steht folgende Klausl standardmäßig drin:

    Hinweis auf Abtretbarkeit der Darlehensforderungen und Übertragbarkeit des Vertragsverhältnisses
    (1) Die Bank darf ohne Zustimmung des Darlehensnehmers die Forderungen aus diesem Darlehensvertrag und die unter Abschnitt IV. dieses Vertrages genannten Sicherheiten,
    insbesondere die Grundschulden, an einen Dritten abtreten oder für den Dritten treuhänderisch halten oder das Vertragsverhältnis – einschließlich der unter Abschnitt IV. genannten
    Sicherheiten auf
    einen Dritten übertragen, soweit nicht der Darlehensnehmer der Übertragung zustimmen muss.
    (2) Im Falle der Abtretung der Forderungen aus diesem Darlehensvertrag oder der Übertragung des Vertragsverhältnisses ist die Bank berechtigt, alle hierfür erforderlichen Informationen
    solchen Dritten zur Verfügung zu stellen, die aufgrund rechtlicher oder technischer Gründe bei derartigen Rechtsgeschäften einzubinden sind und die aufgrund vertraglicher, gesetzlicher
    oder beruflicher/berufsständischer Gründe verpflichtet sind, diese Informationen vertraulich zu behandeln. Bei diesen Dritten kann es sich z.B. um Wirtschaftsprüfer,
    Rechtsanwälte/Notare, RatingAgenturen
    oder Treuhänder handeln. Die Bank wird insoweit vom Bankgeheimnis befreit.

    Bin mir eben nicht sicher, was ich nun tun soll...
     
  20. alfi

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    Aber sie steht weiterhin im Grundbuch wenn sie nicht gelöscht wird. Der Schuldner bzw. Ex-Schuldner wäre dann in der Beweispflicht. Ich weiß ja nicht wie du darauf kommst, dass eine Grundschuld nicht frei von der eigentlichen Schuld ggü. der Bank vollstreckbar ist. Wäre dem nicht so (wie bei der Hypothek), dann wäre die Grundschuld vollkommen unproblematisch. :mega_lol:

    Sie hat auch einen ganz anderen historischen Hintergrund als die Hypothek; sie diente der Absicherung einer Vielzahl von noch unbestimmten Schulden ggü. einer Bank. Z.B. im Handels- oder Industriebereich.
     
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