GEG2020 noch erlaubt?

Diskutiere GEG2020 noch erlaubt? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Im Bauleistungsbeschreibung vom GU steht: ..."Ausführung in massiver Bauweise gemäß Gebäudeenergiegesetz GEG 2020" ... sowie unter...

  1. #1 Asterixx, 19.03.2023
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    Im Bauleistungsbeschreibung vom GU steht:
    ..."Ausführung in massiver Bauweise gemäß Gebäudeenergiegesetz GEG 2020" ...

    sowie unter Ingenieursleistungen:
    ... "Fachunternehmer-Bescheinigung und Sachverständigennachweis gemäß GEG 2020" ...

    Das Haus hat Energieeffizienz-Standard 55.

    Ist das GEG 2020 noch zulässig? Der GU meint ja. Aber wenn ich im Internet recherchiere, finde ich nur, dass ab 01.01.2023 die GEG 2023 gilt. Bei Übergangsfristen finde ich auch nichts besonderes.

    Ist das noch zulässig? Kann ich das unterschreiben?
     
  2. #2 WilderSueden, 19.03.2023
    WilderSueden

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    Wenn ihr noch keine Baugenehmigung habt, gilt das neue GEG. Wenn ihr aber ohnehin auf Effizienzhaus 55 plant, dürfte das egal sein
     
  3. #3 Gast 85175, 19.03.2023
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Jein, das was im GEG 2020 mal "KFW 55" war, ist im GEG 2023 der Mindeststandard. Es gibt da noch ein paar Detailänderungen bei manchen Berechnungsformalitäten, aber so grob kann man sagen, ein KFW55 nach GEG 2020 sollte auch als Mindeststandard nach GEG 2023 durchgehen.

    Dass die GEG 2020 noch gilt oder sowas ist trotzdem vollkommener Quatsch. Für mich persönlich ist es ja ein Alarmzeichen wenn ein Bauträger mit dem alten Käse daherkommt. Wozu man da mit der alten Rechtslage hantieren muss, verstehe ich nicht, die kommen eh nicht darum herum das zu aktualisieren, die hatten jetzt ein dreiviertel Jahr Zeit dazu, usw... Das ist entweder Schlamperei und Desinteresse oder neunmalkluge böse Absicht... Aber da kannst dich natürlich trotzdem in besten Händen fühlen, weil wenn schon so blödes Zeug im Vertrag steht, da kann der Rest ja auch nicht schlecht sein, oder so irgendwie halt...

    Versteh mich richtig, das KFW55 nach alter Rechtslage ist wohl technisch auch heute noch OK und daher auch immer noch "zulässig". Aber wenn der Kunde daher kommt und die veraltete Klausel im Vertrag bemängelt, dann sollte es eigentlich kein Problem sein das zu aktualisieren. Und wenn das dann doch ein Problem ist, dann geht bei mir halt wieder ein Alarmlämplein an... Also wenn die auf dem alten Käse beharren, dann ist das zumindest erklärungsbedürftig.
     
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