Gehnemigungsfreies Bauvorhaben im Bauantrag

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  1. klimcu

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    Hallo,
    Ich habe ein kleines Problem mit meiner Bauaufsichtsbehörde. (Bayern)
    Zur Problematik, ich habe einen Bauantrag gestellt indem mein Haus 1FH zum 2FH umgebaut werden soll.
    Im Bauantrag wurde wurde alles eingezeichnet auch normal gehnemigungsfreie Bauten wie zb. Pflaster und Zaun Abriss des alten zaunes usw.
    Wir haben mit dem Zaun angefangen bis die Baugenehmigung kommt da ich dachte das diese ja sowieso genehmigungsfrei ist.
    Leider ist das Bauamt anderer Meinung und sagt da alles zusammen abgeben wurde, sind jetzt auch die gehnemigungsfreie Sachen genehmigungspflichtig.

    Einzigste möglichkeit wäre den Bauantrag zurücknehmen und wenn Zaun und Pflaster fertig sind nochmals überarbeitet abgeben.

    Gibt es da was zum Nachlesen, ich kann mir kaum vorstellen das es so ist.

    Danke euch vielmals.
     
  2. #2 simon84, 03.06.2020
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    Klar ist das so, einen Bauantrag reichst du doch ein, damit es von Amts wegen geprüft wird.
    Natürlich wird dann der gesamte Antrag geprüft und nicht nur irgendwelche Teile, wie sollte das denn auch definiert sein, bzw. wie sollen die denn genau wissen was sie jetzt auf dem Antrag anschauen müssen und was nicht?
    Es könnte doch auch sein, dass du einen Antrag einreichst, weil verfahrenstechnisch (Bauordnung) etwas zwar verfahrensfrei ist, aber andere Satzungen, Regelungen, Bebauungsplan etc. dagegen spricht.

    Ganz abgesehen davon sollte man beachten, dass "genehmigungsfrei" nur bedeutet, dass nicht von Amts wegen geprüft wird, weil es sich für die nicht lohnt. Sämtliche Anforderungen zu Brandschutz, Gesetzen, Satzungen etc. sind trotzdem einzuhalten und der Bauherr ist dann alleine dafür verantwortlich.

    Gerade bei Pflaster und Zaun gibt es doch recht gerne regionale Regelungen/Satzung zu Höhe, Art, Farbe etc.
    Bei Pflaster teilweise auch was die Versickerung/Entwässerung angeht usw.

    Das war schon sinnvoll das komplett abzugeben, damit es gesamt für die Sanierung geprüft und genehmigt wird, dann hast du es schwarz auf weiss.
     
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  3. klimcu

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    Vielen Dank für die Antwort,
    Ja mir ist bekannt das nach der Bayerischer Landesbauordnung bauen muss.
    Ja wie du schon geschrieben hast es wird nicht nach Amtswegen geprüft und im Endeffekt sollten die ja wissen das was zu prüfen ist und was nicht im Bauantrag.

    Mich würde ein Paragraf interessieren der das definiert bzw. Regelt das genehmigungsfreie Bauten nach Abgabe des Bauantrages nicht mehr genehmigungsfrei sind.
     
  4. #4 simon84, 04.06.2020
    Zuletzt bearbeitet: 04.06.2020
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    alles im Antrag wird geprüft.

    denn man kann das eben NICHT wissen weil ja auch andere Regelungen und Satzungen überschritten sein können:

    Beispiel grenzgarage ist eingezeichnet Und wäre von der Größe her verfahrensfrei. Sie steht aber außerhalb des baufensters und hat eine andere Dach eindeckung als im Bebauungsplan vorgeschrieben.

    Somit wird komplett geprüft und entschieden , nicht nur nach baybo

    PS. Lies dir mal folgendes Blatt der BYAK durch

    https://www.byak.de/planen-und-baue...=Asset&cHash=9a1fa9e53d073745f2db6cd742e3883a
     
  5. Dimeto

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    Einen Paragraphen dazu gibt es nicht. Die Sichtweise Deiner Bauaufsichtsbehörde ergibt sich aus den Kommentierungen zu den Landesbauordnungen und der ständigen Rechtsprechung. Andere Bundesländer haben das in ihren Handlungsempfehlungen unmissverständlich formuliert, z.B.
    HE:
    Baugenehmigungsfrei gestellte Vorhaben, die Bestandteil eines baugenehmigungspflichtigen Gesamtvorhabens sind, werden grundsätzlich in dessen Genehmigungspflicht mit einbezogen ...
    NRW:
    Die Genehmigungsfreiheit kommt zur Anwendung bei isolierten Einzelvorhaben, die nicht in einem zeitlichen, planerischen oder räumlichen, insbesondere einem funktionellen Zusammenhang mit einem anderen Vorhaben stehen. Einheitliche Vorhaben, die aus einem genehmigungsfreien und genehmigungsbedürftigen Teil zusammensetzen, unterliegen insgesamt dem Genehmigungserfordernis, wenn eine isolierte Betrachtung ausscheidet und sie nach ihrer Funktion in einem Zusammenhang stehen.
    TH:
    Steht ein verfahrensfreies Vorhaben im Zusammenhang mit der Errichtung einer nicht verfahrensfreien Anlage, nimmt es selbst am Verfahren teil.

    Du hast doch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser. Was sagt der denn dazu?
    Das ist der Knackpunkt. Hätte er den Zaun weggelassen, gäb's kein Problem. Nun kennen wir Dein Vorhaben und die Pläne nicht. Aber vielleicht gelingt es Deinem Planer die Behördenmitarbeiter davon zu überzeugen, dass die begonnenen Arbeiten in keinem funktionalen Zusammenhang mit den genehmigungspflichtigen Arbeiten stehen. Da sind aber Fingerspitzengefühl und beste Kenntnisse juristischer Entscheidungen gefragt.
     
  6. #6 simon84, 04.06.2020
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    Wenn das Pflaster und die Mauer / Zaun den Vorgaben entsprechen dann sollte das doch überhaupt kein Problem sein und es wird auch genehmigt . Geht es hier nur um den zeitlichen Aspekt ?
     
  7. klimcu

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    Also ja es geht um die Zeit.
    Ich habe auch schon ein Urteil aus Bayern gefunden.
    Naja ob jetzt ein Zaun und Pflaster im direkten Zusammenhang mit einer nutzungsänderung zum 2FH stehen wage ich zu bezweifeln.
    Außerdem brauche ich noch eine Befreiung von den Kollegen im Amt.
    Deshalb denke ich das ich einfach mal abwarte obwohl es echt schade ist um die Zeit.
     
  8. #8 simon84, 04.06.2020
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    Was spricht denn dagegen zu bauen ? Wenn du keinerlei Probleme mit Zaun etc erwartest dann leg doch los
     
  9. #9 Fabian Weber, 04.06.2020
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    Denkst Du denn vom Bauamt schaut bei Dir jemand vorbei zu Kontrolle, ob Du jetzt schon angefangen hast?
     
  10. SIL

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    Geht's noch ihr zwei- er hat noch keine Genehmigung erteilt bekommen, zumal er das Amt nun schon draufgestossen hat - das kann teuer werden.Dispens will er auch noch, solche Ratschläge sind derartig Risiko nee nee
     
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  11. #11 simon84, 04.06.2020
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    Vorgezogene Teilgenehmigung wäre vielleicht noch eine Option ?
     
  12. SIL

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    Gibt es das noch in Bayern bei diesem Verfahren?Das wäre ja auch wieder ein Extra Antrag.
     
  13. #13 simon84, 04.06.2020
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    Ja vermutlich hast du Recht.

    Wenn es keinerlei Zweifel an der Zulässigkeit (Satzungen etc) von Pflaster und Mauer/Zaun gibt würde ich da auch loslegen, ganz ehrlich
     
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  14. #14 Fabian Weber, 04.06.2020
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    Ich würde es auch wagen, ist ja nur der Zaun, zur Not bekommst Du keine Baugenehmigung, dan darfst Du trotzdem den Zaun und das Pflaster umbauen.
     
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    Ich habe es so verstanden, dass er schon losgelegt hat.
    Ich habe es so verstanden, dass schon jemand da war und deshalb der Bauantrag nicht weiter bearbeitet wird.
    Wie ist denn der genaue Stand der Dinge? Der Zaun steht noch? Der Bauantrag ist noch in Bearbeitung? Die Örtlichkeit sieht noch so aus, wie in den Bauvorlagen?
    Wenn das noch eine Möglichkeit ist, verstehe ich den ganzen Thread nicht.
     
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  16. klimcu

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    Also ja es wurde angefangen und sogar bevor der Bauantrag raus war Abriss etc.
    Ja es war jemand vom Bauamt da also das bedeutet das der ist Zustand aufgenommen wurde.
    Der Zaun war damals zu 95% fertiggestellt.
    Wir haben gerade 1m Beton auf dem Pritsche Wagen gehabt um die Randsteine zu setzten.
    Glücklicherweise hat er mir noch erlaubt den Beton zu verarbeiten.

    Und ich denke nicht das der Thread sinnlos ist da ich einfach jede Möglichkeit ausschöpfen würde damit ich meinen extra genommen Urlaub nicht mit warten verstreichen lasse.
     
  17. #17 simon84, 05.06.2020
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    Warum schreibst du das nicht gleich ganz konkret ?
    hört sich ja fast so an als ob du gar keinen Bauantrag machen wolltest und das erst getan hast als jemand vor Ort war.

    Wenn man sich nicht an die Regeln hält das lieben Behörden. Vermutlich werden Sie den Antrag nun besonders ausführlich prüfen
     
  18. klimcu

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    Es wurde mit den von mir gedachten genehmigungsfreien Arbeiten begonnen als sich das Ganze in der Planung befand.
    In der Zwischenzeit, als alles abgerissen war wurde der Bauantrag abgegeben.
    Und jetzt wo der Zaun fast fertig war hatte ich Besuch vom Bauamt.
     
  19. #19 simon84, 05.06.2020
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    Naja das blöde ist halt das Bauamt war schon einmal da und vermutlich haben sie dir auch gesagt, dass du nicht weiterbauen darfst bis der Antrag durch ist, d.h. die werden dann sicher noch mal kommen... Scheiss Situation.

    Kannst du in der Zwischenzeit in deinen Ferien nicht was anderes am Haus weitermachen? (Innen oder so)

    Mehr als Anrufen, mit Vorgesetzen sprechen, Situation erklären und um Auge zudrücken zu bitten fällt mir da auch nicht ein.
     
  20. klimcu

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    Ja innen warte ich noch auf bestellte Ware.
    Der Bescheid ist auch schon da inkl. Androhung von Zwangsgeld und einer Rechnung für den Bescheid.

    Die Begründung ist ja der der Hammer......
    Verstoß gegenüber öffentlichen Interessen : Einhaltung der Baurechtlichen Interessen.

    Was für ein Bockmist, ich habe einen Zaun erstellt bis 2m und leistensteine auf meinem Grundstück gesetzt.
     
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