Gehweg beschädigt - sofort melden?

Diskutiere Gehweg beschädigt - sofort melden? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, wir beginnen im Mai mit dem Bau. Auf unserem Grundstück musste jedoch sehr viel Grünabfall entsorgt werden, sodass 2 Traktoren drauf...

  1. sobdog

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    Hallo,

    wir beginnen im Mai mit dem Bau. Auf unserem Grundstück musste jedoch sehr viel Grünabfall entsorgt werden, sodass 2 Traktoren drauf gefahren sind.
    Dabei wurde ein Teil des Gehwegs beschädigt (Übergang Grundstück zu Gehweg).

    Die Beschädigung ist nun nicht so groß, dass der Gehweg nicht mehr nutzbar ist und die Gefahr für Fußgänger ist auch sehr gering, da es sich am Rand des Gehwegs befindet.

    Nun meine Frage: Muss ich die Beschädigung direkt der Gemeinde melden, damit diese ausbessern kann? Darf ich eventuell selber ausbessern?
    Bei der Teilung des Grundstücks wurde ebenfalls festgestellt, dass der Gehweg leicht über unser Grundstück verläuft, sodass wir eventuell eh noch um Änderung bitten wollten.

    Ich denke mir nun nur, dass es wohl sehr wahrscheinlich ist, dass während dem Bau noch mehr beschädigt wird, wenn große Maschinen aufs Grundstück fahren müssen. Reicht es also nach Bauende (ca. 11 Monate) die entstandenen Mängel der Gemeinde zu melden?

    Ich hab mal ein Foto rein gestellt, damit es verständlicher wird.

    Danke.

    [​IMG]
     
  2. #2 RMartin, 04.04.2011
    RMartin

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    Es reicht nicht aus erst nachdem der Gehweg dann am Ende der Bauzeit einem Handgranatenwurfstand gleicht, dies der Gemeinde zu melden.
    Der Gehweg wird ja momentan benutzt, etc. Also ist das ein Sicherheitsrisiko.
    Weiter hast Du während der Bauzeit dafür zu sorgen, dass der Gehweg (sofern Du ihn nicht für die Öffentlichkeit sperren darfst) zu jeder Zeit sicher zu begehen ist.
     
  3. sobdog

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    Das dachte ich mir - ist ja auch irgendwie logisch!
    Die Beschädigung lässt sich ja sehr leicht wieder ausbessern.
    Darf ich das nun selber machen, wenn ich es kann oder auf gar keinen Fall da es öffentlicher Raum ist?!
     
  4. Lukas

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    Hmmm,

    der Gehweg dürfte im "Volkseigentum";) sein. Vielleicht ist mal zu überlegen, wie man mit solchen Dingen umgehen sollte.

    Man kann sowas z.B. in geeigneter Weise schützen.

    Sei nicht verwundert, wenn die Gemeinde etwas "empfindlich" reagieren wird.

    Gruß Lukas
     
  5. #5 otto2011, 04.04.2011
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    kA, aber wenn du es wieder vernünftig hinbekommst, who cares?
    Ist vielleicht nicht korrekt, aber man muss ja nicht aus jeder Mücke einen Elefanten machen (lassen).
     
  6. Lukas

    Lukas

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    Na, Otto,

    Dich möchte ich sehen, wenn Dir jemand ins Auto fährt und dann sagt, Du sollst Dich nicht so haben, er repariert es Dir gleich, weil er ja ne Rolle Klebeband dabei hat.

    Gruß Lukas
     
  7. R.J.

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    Ich habe schon Leute mit gaaaaaanz langen Gesichtern gesehen als dann die Rechnung fürs ausbessern der Ausbesserung kam.

    Speziell wenn es um Bordsteine geht.
     
  8. #8 RMartin, 04.04.2011
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    otto2011: Bitte hier im Forum nicht zu Dingen raten, die so nicht zulässig sind.
    Von dem Gewerk/ den Sachen Anderer hat man die Finger zu lassen; das hat diverse Gründe; auch wenns nur ein Gehweg ist.
    Das kann eine Menge Ärger geben. Hier sollte mit offenen Karten gespielt und der Gemeinde das 'gebeichtet' werden.
     
  9. #9 fmjuchi, 04.04.2011
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    Hi,

    ich würde es kurz telefonisch melden. Meist hat schon ein lieber Nachbar oder Spaziergänger den Vorgang gemeldet.

    lg fm
     
  10. Dingo

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    Schaden in angemessener Form bei der zuständigen Gemeinde melden
    Schriftlich ist sehr viel besser als mündlich!

    Finger weg von eigenen Reparaturversuchen!
    Für die Instantsetzung sorgt deine Gemeinde
    Ggf. über Versicherung abrechenbar, wenns eine beauftragte Firma war, die den Schaden verursacht hat, klingt mir aber eher wie Eigenleistung und Abfahren aus Gefälligkeit.

    Für die Zukunft:
    Für geeignete Sicherungsmaßnahmen sorgen, so dass derartige Schäden während der Bauphase vermieden werden.
     
  11. #11 otto2011, 04.04.2011
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    Natürlich habt ihr Recht, sorry!

    Ist die Rechnung der Gemeinde bei sowas wenigstens angemessen?
    Oder bezahlt sobdog direkt die halbe Straße neu?
     
  12. #12 Linda2010, 04.04.2011
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    Hm, unser Nachbar zahle für 2 m Erneuerung der Bordsteinkante 3000,- Euro. Ob das angemessen ist, keine Ahnung. Aber da gabs auch keine nachträgliche Rabattverhandlung oder Skonto...
     
  13. Dingo

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    Otto, selbstverständlich ist die Rechnung die du dann bekommst für die Gemeinde angemessen :wow
    Ob sie in Relation zur geleisteten Tätigkeit steht bedarf aus Gründen fehlender Alternativen keiner Diskussion. :yikes
     
  14. sobdog

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    Und wie sieht die Strafe aus, die man bekommt, wenn man es einfach selber macht und jemand dich anschwärzt? :mega_lol:
     
  15. #15 otto2011, 04.04.2011
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    Wenn der Gemeinde bzw. dem Staat dadurch Geld verloren geht, ist die Strafe bestimmt ordentlich. Für das Strafmaß könntest du wahrscheinlich auch ein Auto klauen oder 2 x bei fast wieder grün über die Ampel fahren.

    Na ja, beim nächsten Mal lieber geeignete Sicherungsmaßnahmen ergreifen!
     
  16. #16 RMartin, 04.04.2011
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    Bzgl. Selbermachen:

    Es geht ja auch um Haftung. Derjenige, der etwas erstellt, haftet dafür. Wenn jemand jetzt 'verbotenerweise' sich an so einem Gehweg zu schaffen macht...später stolpert jemand drüber, da bsplsw. ein Pflasterstein zu hoch ist....wer kommt für den Schaden auf wenn sich derjenige arg verletzt?!

    Es kann halt im schlimmsten Fall Riesenprobleme nach sich ziehen.
     
  17. #17 Linda2010, 04.04.2011
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    Ein Erdbauer hat unseren Gehweg beim Aushub des Nachbargrundstücks auch beschädigt. In einem Gespräch mit dem Ortsbauamt wurde deutlich gesagt, dass eine Instandsetzung nur durch die Gemeinde oder eine von ihr beauftragten Fachfirma gemacht werden darf. In unserem Fall spielte auch die Gewährleistung des Erschließungsträger eine Rolle.
     
  18. #18 Manfred Abt, 04.04.2011
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    man kann auch jedes Thema kaputtquatschen.

    Vorgehensweise:
    • Anruf bei Gemeinde, zum Tiefbauamt durchfragen
    • Situation erläutern, um Ortstermin bitten und darauf hinweisen, dass man an einer einvernehmlichen Regelung interessiert ist
    • dem Sachbearbeiter zur Vorbereitung Mail mit Foto zuschicken, Foto würde ich aus etwas mehr Entfernung aufnehmen
    • sich im Ortstermin reuig zeigen und darum bitten, einen kostengünstigen Weg zur Schadensbeseitigung zu finden, Hilfe anbieten
    Ergebnis hängt dann nur noch von zwei Faktoren ab:
    • allgemeiner Umgang der Kommune mit solchen Sachverhalten
    • individueller Umgang des Themas durch den jeweiligen Sachbearbeiter, incl. der Frage "wie man miteinander kann"
     
  19. Julius

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    Und in Deinem Fall den Hinweis nicht vergessen, daß evtl. wegen der vorhandenen Überbauung Eures Grundes sowieso noch eine Änderung nötig wird.

    Und wie sieht es dann überhaupt mit einer regulären Überfahrt aus?
    Ihr werdet doch wohl nicht ohne Not eine schon vorhandene Absenkung nicht benutzt haben...?
    Falls noch nicht vorhanden, sollte man die Maßnahmen bündeln, dann fallen für die Reparatur die Rüstkosten weg!
     
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