Geltungsbereich EeWärmeG

Diskutiere Geltungsbereich EeWärmeG im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; ....

  1. #21 castros, 10.12.2010
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  2. #22 Baufuchs, 10.12.2010
    Baufuchs

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    Falsch! Beitrag 17 noch mal lesen.

    Für das Bauvorhaben kann zwar EnEv 2009 gelten, dass heisst aber nicht zwingend, dass auch EEWärmeG anzuwenden ist. Kommt halt auf das Datum des Bauantrags an.

    Das steht nirgends, muss auch nicht, denn das EEWärmeG gilt nur für Bauanträge ab 01.01.2009
     
  3. #23 castros, 10.12.2010
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    Danke. Auch nachvollziehbar.
     
  4. #24 Baufuchs, 10.12.2010
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    Zur Verdeutlichung aus EEWärmeG:

     
  5. juwido

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    Hatte ich gestern auch nicht parat:

    Erst kam das EEGesetz, dann die überarbeitete EnEV
     
  6. raaner

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    Falls der BA vor dem 01.01.2009 gestellt worden wäre, wäre aber die EnEV 2007 maßgeblich.
    Es sei denn (rein theoretisch), die Behörde hätte sich mit der Genehmigung bis nach dem 01.10.2009 Zeit gelassen und der Bauherr würde dann darauf bestehen, dass die EnEV 2009 zur Anwendung kommt.

    Man kann diese müßige Diskussion aber auch insofern abkürzen, indem der TE einfach mal sagt, wann der BA gestellt wurde.
     
  7. #27 castros, 10.12.2010
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    Also ich komm noch mit näheren Infos, was den Zeitpunkt der Bauanzeige angeht. Das scheint nicht so ganz klar (das Bauamt konnte es mir nicht so einfach nennen).

    Letztlich die "Genehmigung erteilt" durch das Bauamt wurde Sep/Okt 2010! Das ist jetzt aber kein maßgebliches Datum, oder doch?!?! Oh Mann!
     
  8. #28 castros, 15.12.2010
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    Ich konnte endlich mal einen Zuständigen beim Bauamt erreichen, der mir den Zeitpunkt des gestellten Bauantrags bestätigte: September 2010.

    ergo: Es gilt die ENEV2009 und das EEWärmeG

    Nun die nächste Hürde:

    Wer zahlt für die nicht in der Bau- und Leistungsbeschreibung :dealnicht enthaltenen EE?

    Ich hoffe, dass das nicht wirklich heißt:
    "He, wenn Du EE haben willst, dann zahl!:biggthumpup:"

    In meinen Augen ist das Bauen nach Vorschrift, und hierbei handelt es sich um ein Gesetz und nicht um eine Hausordnung, zwingend:bef1021:

    Aber...wahrscheinlich ist da mal wieder Recht haben, Recht wollen, Recht bekommen usw. nicht ein und das selbe.
     
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