Gemeinsame Abwasserleitung Doppelhaushälfte

Diskutiere Gemeinsame Abwasserleitung Doppelhaushälfte im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Lies Deine eigene Beschreibung im #1. B kann keine Verstopfung hinter A produzieren, weil es hinter A nix gibt, er müsste das Öl und Fett bergauf...

  1. #21 catweazle99, 16.10.2020
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    Scheinbar verwechselst du Themenstarter mit Antworten anderer User.In der Themeneröffnung ist es korrekt beschrieben. Von einer Mitte habe ich nichts erwähnt.Auch habe ich keine Buchstaben verwechselt.
     
  2. #22 Gast 85175, 16.10.2020
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    Ne, eben nicht. Und es ist in dem Fall schon in der Frage vertauscht und dort noch mit Ausrufezeichen versehen („ausserhalb!“).

    Und jetzt zum konkreten Fall. M.E. müsste B die Leitung von A noch nicht einmal jetzt dulden, da ja eben keine Dienstbarkeit eingetragen ist. Der Sinn der Dienstbarkeit ist ja eben der, dass die nicht einseitig widerrufen werden kann und wenn die Dienstbarkeit fehlt, dann ist das das Problem von A.

    Wenn B die Leitung jetzt freiwillig duldet, dann muss er sich halt auch um „Fettstopfen“ im gemeinsam genutzten Teil kümmern (Rate mal beim wem die Kacke da zuerst aus dem Abfluss wieder hochkommt). B hat aber den mächtigen Hebel der freiwilligen Duldung um A zur Kostenbeteiligung zu bewegen. Dass A da aber irgendwie gesetzlich verpflichtet wäre etwas zu bezahlen sehe ich nicht, trotzdem wird er er vernünftigerweise wohl tun, oder er kann dann halt sehen wie er sein Abwasser anderweitig los wird.
     
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  3. #23 Gast 85175, 16.10.2020
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    Du hast es im #1 durcheinander gebracht, dann später wieder und jetzt merkst es noch nicht einmal wenn man es Dir sagt.

    Ich blende den Thread jetzt aus. ABC Adieu!
     
  4. #24 catweazle99, 17.10.2020
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    Vergiss es.Mir wird unterstellt,dass ich hier von Anfang an alles durcheinander gebracht bzw permanent A und B verwechseln würde. Der Kollege sollte sich den Verlauf mal richtig anschauen und nicht patzig und unbegründet einfach schließen. Einfach lächerlich!
     
  5. #25 Gast 85175, 17.10.2020
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    Der Kollege ist der Einzige der sich die Zeit genommen hat wirklich konzentriert zu lesen was Du und die Anderen geschrieben haben, alle anderen haben einfach drauf los geblubbert und eine Frage beantwortet die Du eigentlich nicht gestellt hattest. Der Kollege scheint auch der Einzige zu sein der den Verlauf wirklich gelesen hat und sich ständig gefragt hat: Von welchem A und B reden die? Das andere Links?

    Und doch, Du hast nach den Leitungsteilen ausserhalb von B gefragt, mit ! sogar.

    Und B war das hier:

    Dann hast aber umgeschwenkt und plötzlich hat dann B Wasser in Richtung A geleitet:

    Ich hab Dir nix unterstellt. Du bastelst da was mit A und B und verwechselst dann "ausserhalb" und "innerhalb", das soll man als Leser dann ganz anders verstehen und wenn man Nachfragt konkretisierst Du das nicht, sondern schiebst eine Frage nach bei der dann plötzlich noch auch noch die Fließrichtung umgedreht ist. Wenn man dann pampig wird ist man ein "Kollege" der Dich vollkommen unbegründet ärgert. Du armes Opfer!

    Weisst was, den Quatsch hier zu lesen und zu sortieren und eine Antwort darauf zu geben dauert über ne halbe Stunde, also wenn man es tatsächlich liest und wirklich zu verstehen versucht was die Frage ist und nicht der Versuchung erliegt sich die Fragestellung nach Gusto genehm zu fühlen. Und ich schwöre Dir, ich werde das bei Dir nie wieder tun.

    Tausendmal Entschuldigung dafür, dass ich Dir durch meine kleinliche Beantwortung der von Dir gestellten Frage Deine wertvolle Zeit gestohlen habe!
     
  6. #26 catweazle99, 17.10.2020
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    Guten Morgen werter Kollege.Vielleicht hast du gut geschlafen und die Emotionen wieder etwas runtergefahren.
    Ganz nebenbei muss der Begriff Kollege nicht negativ oder pampig gemeint sein und war er auch nicht.

    Einfach um das nochmal aufzuklären in aller Ruhe von mir dazu:

    Der Einfachheit halber habe ich A und B benutzt (jeweils für eine Haushälfte).
    Die beschriebene Leitung außerhalb (ja,extra mit Ausrufezeichen),sollte nur verdeutlichen,dass es sich ausschließlich um diesen Leitungsabschnitt handelt.
    Denn nur dieser Abschnitt führt das Abwasser des ganzen Hauses zum Strassennetz.
    Und somit von A nach(durch) B in diesen besagten Abschnitt.Und nur um diesen geht es.Ich hatte keine Frage zu den Leitungen im Haus,nur zur Leitung außerhalb des Gebäudes.Die beide DHH nutzen,aber halt nur über ein Grundstück.

    Diese nächste Frage,welche du nochmal zitiert hast stammte gar nicht von mir.

    Vielleicht guckst du da nochmal drüber ;)
     
  7. BaUT

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    In den Beiträgen #2 und #20 ist eigentlich alles gesagt - der Rest ist Diskussion um nix.

    Beschädigungen (z.B. Verstopfungen) zahlt der Verursacher und Instandhaltung (Schäden aus Alter und Gebrauch) zahlen beide - egal ob es dazu ein Gesetz oder einen schriftlichen Vertrag oder einen Grundbucheintrag gibt oder nicht - das sollte wohl üblicher Geschäftssitte entsprechen (quasi ein ungeschriebener Vertrag).
     
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  8. #28 driver55, 17.10.2020
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    Wem soll die Leitung sonst gehören, dem Nachbarn? Oh man.
    Ihr redet also miteinander, wunderbar. Nur, wenn es ans zahlen geht, kennt ihr euch nicht mehr?!
    Wie alt ist denn die Hütte und wer wohnt schon wie lange drin. (rein interessehalber...und immer genügend Wasser im Kanal.)
     
  9. #29 Steiger, 17.07.2021
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    Guten Morgen...:)

    Ich bin bei Recherchen bezogen auf gemeinsam genutzte Entwässerungskanäle über diesen Thread gestolpert und würde ihn gerne reanimieren. Ich bin neu hier...also Hallo in die Runde.
    Wie man an meinem Nick zweifelsfrei erkennen kann, bin ich Besitzer eines Zechenhauses. Das Prachtstück ist Bj. 1921, ein Reihenendhaus. Diese Häuser wurden in Kolonien erbaut, seitens der Zechenbetreiber an Püttmänner vermietet und beim Zechensterben hier günstig einzeln verkauft.

    Die Häuser sind quasi als Doppelhaushälften konstruiert, jedes mit eigenem Strom, Wasser, ggf. Gasanschluss, aber die Entwässerung läuft über einen gemeinsamen Kanal zweier Einheiten mit Revisionsschacht, der sich in/unter meiner Bodenplatte befindet...wie der Kanal selbst natürlich auch.
    Die Abwasserleitung (alt, Ton) hat mittlerweile Versatz an verschiedenen Stellen, u.a. an der Revisionsklappe, sodass sich bei Starkregenereignissen Wasser durch den Revisionsschacht in den Keller drückt. Ich habe Rückstauklappen in Toilette und Dusche, aber die nützen eben nichts, wenn das Wasser davor durch den Schacht steigt.
    Jetzt würde ich den Kanal gerne sanieren lassen und - wenn es geht - den Nachbarn zu einer Beteiligung daran bewegen.

    Der Besitzer des Nachbarhauses vermietet. Die Nachbarn (Mieter) selbst sind supernett, aber der Vermieter ein äußerst unangenehmer Zeitgenosse mit Igel in der Tasche, der den Mietern gegenüber schon häufiger geäußert hat, dass man "da nichts machen könne". Bei den Nachbarn steht natürlich auch Wasser im Keller aber die sind zu lieb, um Mietkürzung anzudrohen.
    Ich bin auch sehr lieb, aber mittlerweile gewillt, diese Haltung zu überdenken. Eine kurze Rechtsberatung zur Vorbereitung eines Gesprächs mit dem Besitzer des Nachbarhauses hat ergeben, dass eine Grunddienstbarkeit im Grundbuch eingetragen sein müsste, was aber nicht der Fall ist. Das Wegerecht aller Nachbarn für den Karrenweg durch die Gärten sehr wohl, aber eben nicht die Durchleitung als Grunddienstbarkeit für diesen einen Nachbarn.

    Warum schreibe ich das alles, wenn ich bereits eine Rechtsberatung erhalten habe? Naja, die Rechtsberatung lief auf ein ziemlich kompromissloses Verhalten meinerseits hinaus. Wenn er nicht spurt, klemm ihn ab. So in etwa. Die Gegenseite würde mit Gewohnheitsrecht kommen, aber das sei schwach. In der Art.
    Ich habe was besseres zu tun, als mich mit Arschgeigen juristisch auseinanderzusetzen. Sowas ist anstrengend. Ich bin primärpersönlich faul und tendenziell eher nett.

    Gibt es noch andere Gedanken und Meinungen, ausser Gespräch suchen, sicher scheitern, drohen, streiten? Sowas kann ewig dauern, Nerven kosten und - wenn auch eher unwahrscheinlich - verloren gehen. Wie würdet ihr argumentieren, um nicht direkt mit einem Anwaltsbriefkopf wedeln zu müssen?
    Gibt es da noch Ideen, die ich noch nicht gehabt habe?

    Grüße, P.
     
  10. #30 Fred Astair, 17.07.2021
    Fred Astair

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    Nein, Dein Anwalt hat die einzige Möglichkeit aufgezeigt.
    Ich würde nur die netten Mieter mit dem nötigen Vorlauf über das Stilllegen informieren, damit diese reagieren können.
     
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