Genehmigte Garage - Verbot zum "begrünen"?

Diskutiere Genehmigte Garage - Verbot zum "begrünen"? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Das ist absolut korrekt bei strenger Auslegung der Garagennutzung

  1. #21 Lexmaul, 24.05.2018
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    Das ist absolut korrekt bei strenger Auslegung der Garagennutzung
     
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  2. #22 simon84, 24.05.2018
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    Praxis, Theorie und Gesetz bieten oft (mindestens) drei Sichtweisen.

    Deine Frage war doch zur gesetzlichen Situation gestellt und wurde beantwortet.

    Bezüglich Bäumen und Pflanzen gibt es regional unterschiedliche Regelungen zu Verjährung und “Bestandschutz”

    Wenn die Tannen länger stehen, hast du evtl. schon verpasst rechtzeitig zu reklamieren und maximal ein Anspruch auf Rückschnitt.

    Bundesland dazuschreiben wäre hilfreich.

    Einfach ein Kabel zu kappen würde ich auch tunlichst unterlassen, es ist nicht geklärt wem dieses Kabel bzw der Anschluss gehört.

    Nur weil kein Leitungsrecht im Grundbuch eingetragen ist heißt nicht zwangsläufig dass es unrechtmäßig verlegt ist. Vorsicht ist gebeten.
     
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  3. #23 Fred Astair, 24.05.2018
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    Da ist jemand auf Krawall gebürstet und erhofft sich von uns Bestätigung.
     
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  4. #24 Gast82596, 24.05.2018
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    Gast82596 Gast

    Krawall will wohl eher die Nachbarin. Ich würde wie schon weiter oben geschrieben den Brief in die Tonne werfen. Wenn Sie was will soll sie ihn anzeigen. Er könnte ja auch jedes Wochenende wenn sie da ist auf die Garage klettern und das Dach säubern, renovieren, neu streichen oder immer mal gucken ob noch alles in Ordnung ist mit den Dach. Mir vielen da viele Dinge ein die man am Dach machen könnte, Natürlich nur dann wenn sie sich auf der Terrasse aufhält :e_smiley_brille02:
     
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  5. Dimeto

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    Doch. Alles was zwischen 0 und 3 (BW und HH 2,5) Metern von der Grenze entfernt ist, zählt als Grenzbebauung. Bitte Bundesland angeben.
    Richtig. In Niedersachsen muss es mindestens 1m sein, in NRW oder Bayern gibt es keinen Mindestabstand.
    Da wäre ich mir nicht so sicher. Mindestens mit der Garage bekommt die Nachbarin Recht.
    Das allerdings führt mit Sicherheit zur Eskalation. Jetzt wäre vielleicht noch die Möglichkeit, Krieg zu vermeiden. Mal sehen wer die besseren Nerven hat. Die größte Freude werden die Anwälte haben.
     
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  6. Fabana

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    Hallo zusammen, 

    nachdem nun endlich ein Mitarbeiter des Landratsamt´s vor Ort war, herrscht etwas mehr Klarheit. So von wegen zu "dumm stellen" - alles muss ich mir ja wohl nicht gefallen lassen ;) 

    Man sieht bei unserem Garagendach kein Problem - der Abstand von 3 Metern zur Nachbargrenze ist eingehalten, alle Blumentöpfe sind (natürlich!) gesichert und nicht zu schwer. Zudem ist nichts davon fest ortsgebunden und kann jederzeit entfernt werden. Uns kommt auch zu Gunsten, dass der Garten relativ klein und dunkel ist, da die besagte Nachbarin riesige Bäume in ihrem Garten hat der uns alles Licht nimmt - daher können wir weiterhin unsere sonnenliebenden Pflanzen auf dem Dach verbleiben lassen. Unser Grundstück verläuft auf 3 Seiten um die Garage herum, was das Ganze wohl auch so hat ausfallen lassen.
    Eine Nutzung als Dachterrasse hat auch der Herr vom Amt als völlig hirnrissig bestätigt - dort oben hat es aktuell wohl an die 45 C°, wer will denn dann dort oben bitte auf nacktem Beton sitzen?! Ein Sonnendach oder gar Schatten gibt es ja nicht.
    Der Flieder ist bereits korrekt zurück geschnitten und den Schuppen haben wir des Frieden Willens nun abgebaut (ja, er wäre unter den Bestandsschutz gefallen - zudem gibt es sogar eine schriftliche Genehmigung, aber sei´s drum). Der Holz-Sichtschutz ist unser gutes Recht und darf natürlich auch verbleiben, denn die Dame hat ebenfalls einen - zu dem wir auch nicht gefragt wurden. Also entweder baut sie ihren auch ab, oder es bleiben beide - das wurde aber gar nicht bemängelt.
    Der Herr vom Amt hat uns spaßeshalber angeboten, anstelle des Schuppens, doch mal ein Glasdach für eine Terrasse hinter dem Haus prüfen zu lassen ;) 
    Er war sehr nett (ich glaube für diese Leute ist das alles amüsant, was sich die Nachbarn so liefern....), aber hatte eben nichts wirklich zu bemängeln - lediglich die Treppe hoch zur Garage muss "mobil" sein, so dass man sie eben wegstellen kann. Das ist aber ja kein Problem.
    Kurz und knapp also: es kann bleiben wie es ist. Es ist wohl wirklich alles Ansichtssache, aber bemängelt hat man bei uns nichts. Selbst wenn der Herr nur guter Lauen war: wir sprechen von ein paar Blumentöpfen und nicht von einer übertriebenen Begrünung mit 50 Töpfen oder so....

    Unsere Nachbarin bekommt nun Bescheid vom Landratsamt und von uns einen netten Brief, dass sie sich innerhalb von 4 Wochen einen neuen Telefon- und Kabelanschluss besorgen muss - denn der läuft auf unsrem Grundstück entlang und wird daher in 4 Wochen gekappt....eine Genehmigung dafür, oder eine Eintragung gibt es nämlich nicht. 

    Zur Behauptung "was denn des Frieden Willens" alles toleriert wurde oder nicht - wer kann das hier denn bitte beurteilen?! Die Dame wohnt da nicht mal ein Jahr, was sollte sie denn bitte in der kurzen Zeit so tolerieren müssen? Gehen wir davon aus, dass es sie stört wenn auf der Garage jemand gießt - im Herbst und Winter steht da ja garantiert keiner...
    Aus meiner Sicht hat sie einfach einen Knall und ärgert sich, dass ihr Garten ein offenes Konstrukt ist, weil sie bis auf ihre riesigen Tannen alles abholzen wollte. Dafür kann ich aber nichts und ich möchte in meinem Garten einfach meine Ruhe haben und meinen Garten weiter blickdicht halten.
    Wenn man unter Nachbarn nicht einmal mehr den Mund aufbekommt, dann kann ich auch nicht helfen....

    Thema also erledigt, danke für die vielen Antworten :)

    P.S. und einen Anwalt muss ich damit nicht belästigen. Sie kann das gerne machen, aber für mich ist das Thema durch. Ich habe kein Interesse an einem Streit mit ihr. Hätte sie gefragt, hätte ich sogar das ganze Dach abgeräumt.... aber so.....
     
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  7. #27 Fred Astair, 11.06.2018
    Fred Astair

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    Möge alles gut verlaufen. Nur soviel:
    Der nette Herr vom Landratsamt hat sich ziemlich aus dem Fenster gelehnt, indem er zu privatrechtlichen Belangen ein Statement abgegeben hat. Sich in den Zickenkrieg einzumischen kann ihm auf den Fuß fallen.Bis auf die rein baulichen Dinge sind Nachbarschaftsstreitigkeiten nämlich rein privatrechtlicher Natur und die öffentliche Verwaltung ist da kein Richter.
     
  8. #28 cschiko, 11.06.2018
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    Mal eine dumme Nachfrage, im Ausgangspost steht etwas von 10cm Abstand der Garage zur Nachbargrenze. Nun heißt es es liegen 3m dazwischen, was ist denn korrekt? Denn das hat ja klare Auswirkungen!
     
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