Genehmigung ELW

Diskutiere Genehmigung ELW im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Moin. muss eine ELW im Keller eines EHF zur Vermietung angemeldet bzw genehmigt werden? Die kleine Wohnung verfügt über Küche, Bad, Wohnzimmer,...

  1. #1 Fabian1981, 20.02.2021
    Fabian1981

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    Moin.

    muss eine ELW im Keller eines EHF zur Vermietung angemeldet bzw genehmigt werden? Die kleine Wohnung verfügt über Küche, Bad, Wohnzimmer, Schlafzimmer und ist aktuell über gemeinsame Haustür erreichbar. Die Räumlichkeiten der Wohnung sind in den ursprünglichen Plänen v. 1976 bereits als Aufenthaltsräume angegeben und wurden in Wfl. - und GFZ-Berechnung berücksichtigt.

    Danke und VG
     
  2. #2 simon84, 20.02.2021
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    Geht die Frage in Richtung Baurecht oder Steuerrecht ?

    Wie viele Wohneinheiten sind in der ursprünglichen Baugenehmigung angegeben ?

    Um eine zweite Wohneinheit zu schaffen brauchst du eine Änderung der Anzahl der Wohneinheiten beim Bauamt. Abgeschlossenheit musst du nachweisen ebenso Schall und Brandschutz. Sowie Rettungsweg etc wobei da je nach Gebäudeklasse mittlerweile durchaus lockere Ausnahmen existieren.

    vermieten kannst du alles, auch ein Zimmer, eine zweite Wohneinheit ist steuerlich aber interessanter zum vermieten
     
  3. #3 Fabian1981, 20.02.2021
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    Ob eine zweite Wohneinheit bereits baugenehmigt wurde, weiß ich nicht, kann ich aber in Erfahrung bringen. Wenn ich richtig verstehe, ist diese aber kein Muss, sondern wäre nur steuerlich attraktiver, richtig?

    Wir haben uns mit dem Thema ELW bisher nur wenig beschäftigt. Wir könnten das Haus erwerben. Allerdings wäre es aufgrund der Größe für uns nur dann interessant, wenn wir die Wohnung im Keller vermietet bekommen. Daher die Frage.
     
  4. #4 Fred Astair, 20.02.2021
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    Existiert denn schon eine Medientrennung fur Strom, Wasser und Wärme?
     
  5. #5 simon84, 20.02.2021
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    das heißt es ist auch finanziell wichtig da ihr den mieterlös braucht oder ?

    dann spielen die steuerlichen Aspekte schon eine Rolle und wie @Fred Astair schreibt auch die Medien Trennung und Abrechnungsmöglichkeiten.

    wäre ja schade wenn ihr 20% verschenkt weil man es nicht sauber steuerlich geltend machen oder abrechnen kann.
    Und ganz wichtig ist auch die tatsächliche vermietbarkeit und ob ihr so einen Untermieter direkt im Haus überhaupt wollt. Das ist dann auch stark regional abhängig.
     
  6. #6 Fabian1981, 20.02.2021
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    Nein, wir wären finanziell nicht abhängig von den Mieteinnahmen. Es wäre lediglich ein netter Bonus. Und einen Untermieter im Keller können wir uns generell gut vorstellen.

    Viermietbarkeit ist das Stichwort, darum habe ich das Thema gestartet. Laut Bauamt ist eine Wohnung wohl generell kein Problem (sofern die baulichen Anforderungen daran einhalten werden). Als Ferienwohnung können wir die Räume laut Baurechtsamt nicht anbieten, das ist im Bebauungsplan und BauVO ausgeschlossen. Strom ist bereits getrennt (getrennte Zähler), Wasser und Heizung nicht.
     
  7. #7 Fabian1981, 21.02.2021
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    Also, ich habe nun vom Eigentümer den ursprünglichen Anerkennungsbescheid vom Landratsamt bekommen. Darin sind eindeutig zwei Wohnungen gelistet; und dass diese als steuerbegünstigt anerkannt werden.

    In dem Bauantrag ist hingegen keine explizite Wohnungsanzahl zu finden, es ist nur von „Gebäude zu Wohnzwecken“ die Rede.

    Was bedeutet das nun für uns? Können wir theoretisch direkt vermieten oder müssen wir trotzdem noch etwas beim Amt beantragen oder genehmigen lassen?

    Vielen Dank!
     
  8. #8 simon84, 21.02.2021
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    Noch mal vermieten könnt ihr alles was ihr wollt. Ihr könnt ja auch ein Zimmer vermieten.

    der Anerkennungsbescheid ist vermutlich für die damalige Variante von „Baugeld“

    Ist das Bundesland Bayern ?

    auch mit einer genehmigten zweiten Wohneinheit kannst du bei Vermietung mit dem Mieter x beliebige Probleme kriegen das ist halt Leider immer so
     
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