Genehmigung Neubau neben Abbruchgebäude, parallele Bauzeit

Diskutiere Genehmigung Neubau neben Abbruchgebäude, parallele Bauzeit im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebe Gemeinde, ich habe einen etwas kniffligen Fall bei dem sich die Behörde querstellt. Bauherr A hat von Bauherr B ein Grundstück mit...

  1. #1 AnnaRiepen, 26.02.2016
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    Hallo liebe Gemeinde,
    ich habe einen etwas kniffligen Fall bei dem sich die Behörde querstellt.
    Bauherr A hat von Bauherr B ein Grundstück mit Altbestand erworben, auf dem er mit Abstand von ca 2m bauen will.
    Bauherr B will hinten auf dem Grundstück neu bauen. Dies soll zeitgleich erfolgen.
    Nach Fertigstellung des Neubau für B soll der Altbau abgebrochen werden.
    Während der Bauphase würden also Gebäude A und der Altbau zu dicht nebeneinander stehen.
    Die Behörde lehnt eine Baugenehmigung ab, wir sollen warten bis B fertig ist und der Bau abgebrochen ist.
    Dh. falsch... genehmigen würden sie es, aber begonnen werden darf erst wenn der Altbau weg ist.
    Kennt jemand so einen Fall?
    Worauf kann ich mich berufen?

    Viele Grüße
     
  2. #2 Baufuchs, 26.02.2016
    Baufuchs

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    Ich seh das so:

    Eine Abbruchgenehmigung ist keine Abbruchverpflichtung.
    Wenn also der Neubau nur dann alle baurechtlichen Vorschriften (Abstandsflächen etc.) einhält, wenn tatsächlich der Altbau "am Boden liegt" kann die Behörde die Genehmigung nur mit dieser Auflage erteilen.
     
  3. KATMat

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    Außerdem, wie sollen die eine Wand 2 m vom Neubau entfernt abbrechen. Wäre ein erheblicher zusätzlicher Aufwand.
     
  4. #4 OLger MD, 26.02.2016
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    Wenn es denn unbedingt sein muss, würde ich versuchen mit dem Grund der Regelung zu argumentieren: Brandschutz, Sichtschutz, Sozialabstand...
    Wenn der Altbau nicht mehr genutzt wird ....
    Wenn es im Altbau keine Aufenthalträume gibt
    Wenn der Altbau nur zur Zwischenlagerung von Baustoffen während der Bauzeit dient...
    Wenn der Altbau als Ersatz für einen Baucontainer genutzt wird...

    ... könnte man versuchen statt "Baubeginn nach Abriss" einen " Nutzungsbeginn nach Abriss" zu beantragen.
    Oder stört der Abbruch den Nachbarn, zum Beispiel wegen der damit verbundenen Staubentwicklung?
     
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