Genehmigungsfrei laut § 61 (3) BbgBO / Garage

Diskutiere Genehmigungsfrei laut § 61 (3) BbgBO / Garage im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir haben auf unserem Wochenendgrundstück eine Garage deren Fundament (Verbandsmauerwerk mit vier Fugen gegründet auf Sandboden) stark...

  1. #1 asso321, 11.02.2020
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    Hallo,
    wir haben auf unserem Wochenendgrundstück eine Garage deren Fundament (Verbandsmauerwerk mit vier Fugen gegründet auf Sandboden) stark beschädigt ist. Eine Längsseite ist auf der gesamten Länge komplett hinüber. Die Garage wurde in Holzständerbauweise erreichtet. Oben genannter Paragraph sagt: (3) Keiner Baugenehmigung bedürfen Instandhaltungsarbeiten. Ist es eine Instandhaltungsmaßname, wenn wir ein neues Fundament (75 cm hoch mit Stahlbeton) auf der beschädigten Seite neu aufbauen. Dabei soll die Garage stehen bleiben und auch nicht verändert werden.
    Ich bin nicht vom Fach daher entschuldigt meine vielleicht nicht fachmännische Ausdrucksweise oben. Über Antworten freue ich mich. Vielen Dank.
     
  2. #2 Stadtbaumeister, 11.02.2020
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    Das wäre für mich eine Instandsetzung.
     
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