Generalübernehmer erpresst uns

Diskutiere Generalübernehmer erpresst uns im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Wir bauen mit einem Generalübernehmer seit fast zwei Jahren ein Haus auf unserem Grundstück. Es sind einige Baumängel passiert, wie ein nasser...

  1. #1 dzabler, 28.04.2019
    Zuletzt bearbeitet: 28.04.2019
    dzabler

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    Wir bauen mit einem Generalübernehmer seit fast zwei Jahren ein Haus auf unserem Grundstück. Es sind einige Baumängel passiert, wie ein nasser Keller mit 4 Monaten Trockung und ein Haus was 25 cm höher aus der Erde rausschaut, als geplant.
    Nachdem es nun fast fertig ist (wir haben wegen schlechter Qualität einiges herausgenommen), wollte der GÜ sofort eine Abnahme machen. Ich habe Ihm gesagt, dass ich dazu noch einen Gutachter beauftragen möchte.

    Darauf hin hat er heute ohne Ankündigung das Schloss getauscht. Da ich sehr vieles in Eigenleistung mache und morgen Urlaub habe, bin ich natürlich begeistert!

    In unserm Vertrag steht folgendes:

    "Für die Dauer der Duschführung der vertraglich vereinbarten
    Leistungen der Baumaßnahme bis zur Abnahme wird der XXXX-Haus
    GmbH das Hausrecht übertragen.
    Der Bauherrschaft sowie von ihr autorisierter Dritte bleibt es
    unbelassen, das Grundstück und das Gebäude unter Beachtung
    aller Sicherheitsmaßnahmen jederzeit zu betreten."

    Eine Stunde nach Wechsel kam dann folgende E-Mail:
    "Um Schäden durch Eigenleistungen bzw. durch in Eigenleistung vergebene Arbeiten durch Dritte vorzubeugen habe ich heute an eurem Objekt das Schloss an der Haustür ausgewechselt. Niemand kommt mehr aktuell ins Objekt hinein. Somit können keine Schäden vor Abnahme an durch uns erbrachten Leistungen entstehen, die dann keinem nachweislich zuzuordnen sind und an uns hängenbleiben."

    Er hat zudem geschrieben, dass wir alle selbst beauftragten Firmen bis zu Übergabe absagen sollten. Auch wir sollen nichts mehr tun. Für mich ist das Erpressung und Nötigung?

    Wir wollen morgen direkt zum Anwalt. Habt ihr Tipps?
     
  2. #2 simon84, 28.04.2019
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    Leider der einzige Tipp denn ich habe, ist so schnell wie möglich zum Anwalt.

    Warum ihr das nicht schon vorher gemacht habt ist mir nicht ganz klar, gerade wenn ihr schon so weit wart, dass ihr gewisse Gewerke selber vergeben habt......

    Das Haus ist eures und der Grund auch, er kann euch dort garnichts rechtskräftig verbieten.

    Was er tun kann ist danach zu behaupten ihr hättet alles kaputtgemacht usw. Das tut ja er vermutlich eh schon.

    Den Namen der Firma würde ich übrigens streichen bis das geklärt ist. Erstens liest er vielleicht mit zweitens gibts immer mindestens zwei Seiten/Perspektiven bei sowas. Das gehört nicht öffentlich mit Namen diskutiert/an den Pranger gestellt sondern anwaltlich ggf. vor Gericht geklärt
     
  3. #3 dzabler, 28.04.2019
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    Danke für den Hinweis. Ich habe das im Zitat tatsächlich übersehen. Ist jetzt geändert.
     
  4. #4 Fred Astair, 28.04.2019
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    Nur ganz kurz:
    Die Abnahme kann der GÜ mit einer Frist von 10 oder 12 Tagen(müsste ich jetzt nachschlagen) verlangen. Ob Ihr bis dahin einen Gutachter habt oder nicht ist Eure Sache. Danach gilt die Leistung abgenommen.
    Ihr habt dem GÜ das Hausrecht übertragen und gleich wieder eingeschränkt. Beides geht nicht. Wie das rechtlich zu werten ist, wird ein Gericht nach 5 Instanzen in 10 Jahren feststellen. Wollt Ihr das?
    Ich kann Euch nur raten, verständigt Euch wie vernunftbegabte Wesen oder Ihr schlittert in die Katastrophe.
    Leute gibt es. Zuerst alles unterschreiben und dann plötzlich auf dicke Hose machen...
     
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  5. #5 Lexmaul, 28.04.2019
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    Wie auch im anderen Thread schon: Anwalt nehmen und sofort Rechtsmittel einsetzen - anders wird das nix.
     
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    Die rechtliche Beratung ist wie immer super:mega_lol:
    Erstens schrieb der TE Übernahme nicht Abnahme - ist beim Fred sicher das selbige :winkenweiterhin wer ist Bauherr? Es handelt sich nicht um BT wenn ich richtig interpretiere, konsequenterweise Anwalt, da der TE auch eigene Leistung und Materialen in dem Gebäude hat läuft dies schon deutlich in Richtung 'Ausperrung Verweigerung Zugang etc' fällt in StGB, auch mit Abnahme Termine ich sehe bis dato keinen VOB Vertrag hier vorliegen soweit ich mich erinner reiner BGB Werkvertrag, aufgrund welcher Rechtsgrundlage käme dann wohl eine 'Fiktion' zustande :confused:
     
  7. #7 Fred Astair, 28.04.2019
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    Übernahme gibt es im Werkvertragsrecht nicht. Ich ging von einem Abnahmeverlangen aus.
    Fristen gibt es nach BGB zwischen Nix und 15 Tagen bei AG als Verbraucher. Such Dir was aus.
    Der Rest ist Auslegungssache eines laaaaaaaaangwierigen Rechtsstreits. (S.o.)
     
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    Nun Fred du weisst doch wie zum Teil spartanisch die eigentlichen Wichtigsten Argumente bzw Kontext hier vorgetragen werden und dies ist nunmal ein eklatanter Unterschied - trotzdem ist der TE Bauherr und Eigentümer ganz so einfach ist das fur den GU/Gü nicht, auch der Passus Hausrecht ist in Ordnung das ist nichts rechtsverletzendes, ich könnt dir ja auch Hausrecht geben-beschneide ich damit meine Eigentumsrechte Nein, nun ist dies etwas 'hinkend' hier weil ja eine Errichtung stattgefunden hat, trotzdem Ausperrung vergiss es, das geht nicht. Ja die Juristerei ;)
     
  9. #9 dzabler, 28.04.2019
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    Entschuldigung. Ich bin noch ein bisschen aufgebracht.
    Es ist natürlich eine Abnahme. Ich werde es auch noch oben korrigieren.
    Auf unserem Grundstück baut ein Generalübernehmer ein Haus. Wir haben einen Werkvertrag.
    Elektro, KWL Bodenbelag und Tapete sind in Eigenleistung.
     
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    Das macht nix dann nimm seinen Vorschlag als Termin an, oder schlage selber einen oder Ausweich vor und nehme SV und Anwalt gleich mit, zwischenzeitlich kann ja eine einstweilige Verfügung wegen Zugang erwirkt werden. Das Verhältnis ist eh 'schon gestört' - es ist ja offen ob die Abnahme wegen Mängel scheitert oder ob dort etwas vereinbart wird.
     
  11. #11 Fabian Weber, 28.04.2019
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    Dann ist es eigentlich ein Generalunternehmer, aber egal.

    Ich würde Ihm schreiben, dass er sofort das andere Schloss wieder einbauen soll, da Du sonst auf seine Kosten einen Schlüsseldienst kommen lässt.

    Dann kann man auch eine einfache Bauzustandsfeststellung machen, bei der man eventuelle Beschädigungen feststellt und dokumentiert. Das ist dann aber keine Abnahme.

    Das ist auch ein ganz normaler Vorgang beim Bauen, entsprechende Formulare kann man downloaden.

    Außerdem kann man auch nach Abnahme noch Mängel feststellen, die Beweislastumkehr ist da nebensächlich. Wenn z.B. nach Abnahme ein Mangel entdeckt wird, ist der Beweis, dass die Baufirma diesen verursacht hat, ja trotzdem ganz einfach.
     
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  12. #12 dzabler, 28.04.2019
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    Ich möchte zuvor natürlich mit einem Gutachter ohne den GÜ mir ein klares Bild schaffen. Weiterhin möchte ich sofort weiterarbeiten. Es muss ein komplett neuer Bauantrag wegen 25 cm Überschreitung der Traufhöhe gestellt werden. Da mache ich doch nicht zuvor eine Abnahme, die die Beweislast umkehrt. Von den restlichen Mängeln ganz abgesehen.
     
  13. #13 dzabler, 28.04.2019
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  14. #14 simon84, 28.04.2019
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    Er soll angebliche Beschädigungen durch Eigenleistung dir mit Foto aufzeigen.... Vielleicht nur Missverständnis
     
  15. #15 dzabler, 28.04.2019
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    Gibt es eine Frist für eine Abnahme? Wenn noch wichtige Dinge ungeklärt sind, kann doch nicht eine Abnahme erfolgen, oder?
     
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    Du meinst Zustandsfeststellung Fabian? Die kommt nach der Verweigerung der Abnahme oder des 'Scheiterns' - vorher wäre es eine einseitige Bautenstandsfeststellung.
     
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  17. #17 simon84, 28.04.2019
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    Definere das bitte genauer mit den konkreten Mängeln.
    Wurden diese formrichtig angezeigt und eine Fristsetzung zur Behebung gesetzt ?
     
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    Jo 12 Tage bei VOB, wenn der Unternehmer dir seine Fertig Anzeige sendet.
     
  19. #19 dzabler, 28.04.2019
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    Ganz sicher nicht. Er hat mir klar gesagt, dass ich erst den Schlüssel nach Abnahme erhalte. Nachdem wir den Vertrag mit der Firma abgeschlossen haben und die ersten Probleme begannen, haben wir Kontakt zu anderen Bauherren aufgenommen. Hätten wir das mal früher gemacht. Suche mal nach meinem Benutzernamen, was es schon alles für Probleme gab. Auch der nicht vorhandene Bauleiter hat System. Den gab es noch bei keinem Kunden.
     
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    Dann 'scheitert' die Abnahme oder wird verweigert.
     
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