Generalübernehmer erpresst uns

Diskutiere Generalübernehmer erpresst uns im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Geh zum Anwalt, das ist zu komplex hier - weder kennen wir den Vertrag noch die Mängelanzeigen oder den Schriftverkehr. Bzw nur auszugsweise.....

  1. SIL

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    Geh zum Anwalt, das ist zu komplex hier - weder kennen wir den Vertrag noch die Mängelanzeigen oder den Schriftverkehr.
    Bzw nur auszugsweise.....
     
  2. #22 Fabian Weber, 28.04.2019
    Fabian Weber

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    Es ist ein GU, ein GÜ übernimmt auch Bauherrenaufgaben...

    Welche ungeklärten Punkte gibt es denn noch?

    Das das Haus zu hoch ist, hindert ja nicht, die Abnahme durchzuführen.

    Bei der letzten Abnahme gab es ca. 100 Mängel, trotzdem war es eine Abnahme.

    Die Mängel sind somit angezeigt und müssen abgearbeitet werden. So lange wird die doppelte Summe des Mangels einbehalten für eventuelle Ersatzvornahmen.
     
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    Fabian das ist dieses mit der abweichenden Gebäude Höhe eventuell sogar neuer Bauantrag - da gibt's keine Abnahme.
     
  4. #24 dzabler, 28.04.2019
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    Wir haben die Höhe des Hauses gemessen. Nach mehrmaligem Ansprechen wurde ein Vermesser bestellt, der 25 cm zu Hoch ermittelte.
    Dann wurden die Optionen besprochen. Wir möchten es offiziell haben, da ich nicht später auf einer Strafe sitzen bleiben möchte.
    Passiert ist nichts. Es muss ein neuer Bauantrag gestellt werden und zwar diesmal kein verkürzter.
     
  5. #25 Fabian Weber, 28.04.2019
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    Ja, weil dies dann einen wesentlichen Mangel darstellt mit ggfs. Totalabriss.
     
  6. #26 dzabler, 28.04.2019
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    Wir sind 25 cm höher, als geplant und überschreiten somit die Traufhöhe um 21 cm. Die Giebelhöhe ist nicht überschritten.
     
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    Na ein Glück jetzt hast es, Naja Rückbau DG evenduddel :lock
     
  8. #28 Bitumen Mine, 28.04.2019
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    Dann lass doch per Anwalt ein Schreiben aufsetzen,das es erst zu einem Abnahmetermin kommt,wenn dein Privater SV Zugang zum Gebäude bekommt,und wenn er Mängel feststellt,die dann im Abnahmeprotokoll aufgenommen werden.

    Sind es viele Mängel,und dein Anwalt ist der Meinung,das man hier die Abnahme nicht unterschreiben muss,dann hat sich das erledigt
     
  9. #29 jodler2014, 28.04.2019
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    Dazu wird es niemals kommen !
    Die Hütte steht !
    Die wird eingemessen und danach wird begutachtet .
    Baustopp und andere Hürden kann nur ein Sachverständiger lösen ..
     
  10. #30 Fabian Weber, 28.04.2019
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    Das wäre zu hoffen, aber im worst case haben das Bauämter schon durchgezogen, jedenfalls musste bei uns im Nachbardorf wegen genau demselben Fall der GU einen komplett neuen Dachstuhl mit niedrigerem First aufbauen, weil das das Bauamt verfügt hat.

    Aber der TE hat ja noch nicht mal selbst einen Vermesser bestellt.
     
  11. #31 dzabler, 28.04.2019
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    Was hätte mir das gebracht? Ich habe den Referenzpunkt der Straße ausgemessen bekommen und der weicht nur 1 cm von der Planung ab.
    Den Rest habe ich selbst gemessen. Und der Vermesser vom GU kam bis auf 2 cm dran. Da muss ich doch nicht noch selbst Geld ausgeben. Ist doch nicht mein Verschulden..
     
  12. #32 Fabian Weber, 28.04.2019
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    Da hast Du Recht, aber hier 300€ investieren in einen Vermesser kommt Dich billiger, als einige Tausend in einen Anwalt.

    Das hätte die Sache jetzt einfach beschleunigt.

    Was sagt denn der GU, wann gibt es neue Infos vom Bauamt?
     
  13. #33 Gast 85175, 28.04.2019
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    Lass das den Anwalt machen. So wie Du schreibst sind das „erfahrene Abzocker“ und die wollen in der Regel Fehler des Bauherren provozieren. Die haben Erfahrung in dem Spielchen, lass dich einfach nicht zu Schnellschüssen verleiten...
     
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  14. #34 simon84, 29.04.2019
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    Ja OK, Haushöhe, massiver Mangel ohne Frage.

    Hindert er die Abnahme sämtlicher anderer Gewerke ? Nein
     
  15. #35 Fabian Weber, 29.04.2019
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    doch Simon, in diesem Fall schon, weil ein zu großer Gesamtschaden droht.
     
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  16. #36 dzabler, 29.04.2019
    Zuletzt bearbeitet: 29.04.2019
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    Wir waren eben gerade beim Anwalt. Die Rechtslage ist klar. Er darf uns den Zugang nicht verwehren. Er bekommt eine Frist bis heute Abend gesetzt. Wenn diese verstreicht, wird eine einstweilige Verfügung beantragt.

    Das Haus ist nicht abnahmefähig. 21 cm Überschreitung der Traufhöhe ist ein erheblicher Mangel. Im schlimmsten Fall könnte ein Rückbau um 25 cm erfolgen. Dachstuhl, Fenster, Ringbalkenanker, Putz etc. wären davon betroffen.
    Anschließend hätten wir oben keinen Wohnraum mehr (Stadtvilla), da die Raumhöhe unter 240 cm liegt.

    Ohne genehmigten Bauantrag für die neue Höhe keine Abnahme.

    Bezüglich der 25 cm Höher, haben wir drei Punkte:
    1. Überschreitung der zulässigen Traufhöhe
    2. Wir wollen das nicht so. Wir bekommen jetzt Stufen zu Terasse, Garage etc
    3. Mehrkosten für Außenanlage durch massive Verfüllung

    Punkt 1 muss für mich komplett vom GU übernommen werden, wie Bauantrag etc.
    Punkt 2: Was kann man da veranschlagen? Wenn ich einen roten Ferrari bestelle und bekomme einen grünen, ist das ja auch eine Schlechterfüllung. Den kann man aber lackieren. Das Haus bleibt immer zu hoch
    Punkt 3: Müsste doch auch der GU übernehmen, oder?
     
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  17. #37 simon84, 29.04.2019
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    Müssen müssen müssen. Stimmt alles.

    Ich denke bei 2), rein rechtlich auf jeden Fall die entstehenden Kosten für Stufen, Treppen usw.
    Gibt es weitere Behinderungen, wie z.B. nicht mehr Behindertengerecht ?

    Den ideellen Schaden für "Wir haben jetzt Stufen" kann dann wohl nur ein Gutachter beziffern.

    3) Ja denke ich auch so, dass hier zumindest die +25 cm erbracht werden muessen.


    Was ist das für ein GÜ und was passiert wenn dieser jetzt plötzlich insolvent wird ?
     
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  18. #38 dzabler, 02.05.2019
    Zuletzt bearbeitet: 02.05.2019
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    Am Dienstag nächste Eskalation. Laut unserem Rechtsanwalt durften wir das Schloss austauschen. Das haben wir dann auch bei einem Fachunternehmen beauftragt.

    Danach rollten vier Striefenwagen mit Hunden vor, welchen den flüchtigen Einbrechner festnehmen wollten.
    Was fällt mir dazu noch ein? In unserem Werkvertrag wird uns explizit ein Betretungsrecht eingeräumt.

    „Der Bauherrschaft sowie von ihr autorisierter Dritte bleibt es unbelassen, das Grundstück und das Gebäude unter Beachtung aller Sicherheitsmaßnahmen jederzeit zu betreten.“

    Der vom GÜ anwesende Rechtsanwalt sollte zwischen Strafrecht und Zivilrecht unterscheiden können.
     
  19. #39 Gast 85175, 02.05.2019
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Die haben einen Einbrecher gesucht der das Schloß ausgetauscht hat?
     
  20. #40 Fabian Weber, 02.05.2019
    Fabian Weber

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    An dieser Stelle würde ich unverzüglich den Vertrag kündigen und voll auf Schadenersatz gehen. Es gibt da sicherlich eine Klausel, die das zulässt.

    Naja was sagt denn Euer Anwalt zu dieser Aktion?
     
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