Geruch Lüftungsanlage MFH

Diskutiere Geruch Lüftungsanlage MFH im Lüftung Forum im Bereich Haustechnik; Hallo zusammen, ich wohne in einem Mehrfamilienhaus im DG (2. Stock), Baujahr 1989. Problem ist das Bad, innenliegend ohne Fenster. Automatische...

  1. clawi

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    Hallo zusammen,
    ich wohne in einem Mehrfamilienhaus im DG (2. Stock), Baujahr 1989. Problem ist das Bad, innenliegend ohne Fenster. Automatische Lüftung bei Licht. Seit einiger Zeit kommen Gerüche aus den darunter liegenden Wohnungen in mein Bad. Ein Gemisch aus Zigaretten, Parfum usw. und neuerdings auch Gerüche aus dem Erdgeschoss aufgrund einer Sanierung dieser Wohnung. Die Gerüche kommen zum Einen über den Versorgungsschacht hinter der Toilette, an dem der Spülknopf und Wasseruhren angebracht sind. Beides ist nicht richtig abgedichtet und es kommt eindeutig Luft (und Geruch) aus diesen Öffnungen in mein Bad. Zum anderen kommen Gerüche auch aus der automatischen Lüftung, sowohl im laufenden Zustand als auch im ausgeschalteten Zustand. Auch hier ist eindeutig, dass Luft nicht nur abgesaugt, sondern auch Luft ins Bad gepustet wird. Das dürfte m. E. ja nicht sein, da es nur eine Abluftanlage sein sollte, zum Ausgleich gibt es Lüftungsschlitze in der Badtür. Wenn wieder mal Gerüche vorhanden sind, bleibt mir nichts anderes übrig, als über die Wohnung zu entlüften, weil die automatische Lüftung das Ganze nur noch verschlimmert. Ich habe die Öffnungen im Versorgungsschacht großflächig mit dicker Folie überklebt. Die automatische Lüftung ist über der Badewanne und nur schwer erreichbar, deshalb kann ich sie nur zeitweise mit einem Pappdeckel, also nicht luftdicht, abdichten. Vermieter und Hausverwaltung bestreiten das Problem und inzwischen läuft ein Verfahren vor Gericht, weil die Gerüche einfach mehr als unangenehm sind und ich das Bad deshalb oft nicht nutzen kann und den Gestank nur über die Wohnung wieder rausbekomme. Ich brauche nun Argumente, dass es so nicht richtig sein kann und es evt. nachträgliche Änderungen in den anderen Wohnungen gegeben haben muss, die die Probleme verursachen. Hat jemand Infos zum Thema für mich? Z. B. einen Link zu was Offiziellem bzw. Fachlichem, dass es so nicht richtig sein kann? Habe schon im Internet gesucht, finde aber nichts Verwendbares. Bin für jeden Tipp dankbar.
     
  2. BaUT

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    Da ich nicht davon ausgehe, dass die Schachtwände als brandschutzgerecht ausgeführt worden sind, müsste zumindest in den Deckenebenen Brandschotts ausgeführt worden sein. Diese sollten zumindest konvektive Luftbewegungen im Schacht über mehrere Etagen hinweg unterbinden, auch wenn sie keine 100%ige Luftdichtheit darstellen.
    Dass der Lüfter "pustet" statt abzusaugen kann ich kaum glauben. Wenn es sich um ein Ein-Rohr-System mit mehreren Lüftern handelt, dann müsste jeder Lüfter eine Rückschlagklappe haben, damit eben keine Nachbarliche Abluft rückwärts durch deinen Lüfter gedrückt werden kann.

    Für die Entlüftung fensterloser Bäder galt DIN 18017-3 (Fassung von 1988). Der Sachverständige muss zum einen messen, ob die Abluft-Volumenströme (60m³/h) bei deinem Bad funktionieren. Weiterhin muss er prüfen, ob dein Lüfter eine Rückschlagklappe hat und ob bei Lüfterbetrieb im 1.OG oder EG bei dir Luft aus dem Lüfter gedrückt wird.
    Bzgl. der Schottung in Deckenebene muss der Gerichtsgutachter prüfen, ob Brandschotts in der Deckenebene vorhanden sind.
     
  3. #3 Fred Astair, 12.12.2023
    Fred Astair

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    Diese Öffnungen müssen und können gar nicht luftdicht sein. Dafür müssen aber die Deckendurchbrüche rauchdicht und F90 verschlossen sein. Such mal nach MLAR.

    Hast Du einen eigenen Ventilator im Bad oder sitzt da ein Tellerventil in der Wand und ein Zentrallüfter ist auf dem Dach?

    Nö, muss es nicht. S.o.
     
  4. clawi

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    Zunächst Danke für Eure Antworten.

    Es ist ein automatischer Lüfter mit offenen Lamellen und Ventilator dahinter. Er geht an, wenn das Licht angeschaltet wird. Nur hier im DG wohnen Mieter, die restlichen 4 Parteien sind Eigentümer und können daher theoretisch Veränderungen an ihren Lüftungsanlagen vorgenommen haben.

    Leider weiß ich nicht, ob es eine Rückschlagklappe gibt oder Brandschotts. Der Vermieter verweist immer nur darauf, dass alles den damaligen Vorschriften entspricht. Das Thema Brandschutz habe ich auch angesprochen, weil im Brandfall vermutlich auch Rauch ins Bad kommen kann. Es wird immer nur auf damalige Vorschriften verwiesen, die eingehalten wurden. Ich konnte nicht rausfinden, inwieweit Brandschutz den Bestandsschutz aushebelt bzw. ob der Brandschutz nachträglich hätte verbessert werden müssen.

    Mit "pustet auch Luft rein" meine ich, dass auf jeden Fall auch Luft reingelangt, pusten war vielleicht übertrieben. Ein Blatt Papier fällt bei laufender Lüftung runter und ein Schuhkartondeckel, den ich darüber gehängt habe, klappert auch bei ausgeschalteter Lüftung.

    Ich hatte immer die Hoffnung, dass ein Gutachter nicht nötig sein wird, um die immensen Kosten und den zeitlichen Aufwand zu vermeiden, weil Handlungsbedarf durch den Vermieter eigentlich klar gegeben ist. Der Vermieter versucht alles kleinzureden und ich habe die Befürchtung, der Richter könnte ihm folgen. Mein Anwalt will aber jetzt einen Gutachter fordern. Das Verfahren dauert nur inzwischen furchtbar lange (gerichtlich inzwischen über 1 Jahr, Problem dem Vermieter erstmals gemeldet vor 2 Jahren...) und ich bin weiter diesem Gestank ausgesetzt. Aber gibt wohl keine Alternative zu einem Gutachter.
     
  5. #5 Fred Astair, 12.12.2023
    Fred Astair

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    Das ist unerheblich. Der Fehler liegt in Deinem Bad: Es fehlt die Rückströmsicherung oder sie ist kaputt.

    Würde ich an seiner Stelle auch sagen.

    Im Vertragsrecht ist nichts klar gegeben. Nur was beweisbar ist, kann ausgeurteilt werden.
    Was habt Ihr denn ein Jahr lang vor Gericht getrieben, wenn noch immer kein Sachverständiger da war?

    Da das Gebäude kein germanisches Langhaus aus der Bronzezeit ist sondern von 1989 stammt, gelten nahezu die gleichen Brandschutzanforderungen wie heute. D.h. die Deckendurchbrüche waren feuerhemmend und rauchdicht zu verschließen.
     
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  6. clawi

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    Der Vermieter hat damals zur Lösung des Problems die Lüftung getauscht. Es sei wohl hinten in der alten Lüftung irgendwas gebrochen gewesen. Nur hat das keinerlei Veränderung gebracht, was die Gerüche angeht. Ob das neue Ding eine Rückschlagklappe hat, weiß ich nicht. Das will er aber nicht wahrhaben. Wäre eine Rückschlagklappe 100 % luftdicht? Und die Gerüche kommen ja im angeschalteten und ausgeschalteten Zustand rein. Ist dann die Rückschlagklappe überhaupt eine Lösung?

    Was die Dauer des Verfahrens angeht: Erst hat der Mieterverein hin- und hergeschrieben, dann ein Anwalt, dann Klage, 2-mal musste Gerichtstermin verschoben werden (nicht wegen mir), nun im Nov Gerichtstermin gewesen, Verkündung im Januar, mein Anwalt will nun Einlassung machen mit Forderung Gutachter und so läuft es und läuft und läuft... Mit Entscheidung über Gutachter, Gutachtertermin, wieder Entscheidung dauert es wohl noch zig Monate... Und niemanden interessiert, dass ich die ganze Zeit diesen Mist ertragen muss :-(
     
  7. #7 Fred Astair, 12.12.2023
    Fred Astair

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    Eine bauaufsichtlich zugelassene ja.
    Dann kommt zu der fehlenden oder defekten Klappe u.U. eine Verstopfung auf dem Weg von Euch nach oben hinzu.
    Also seid Ihr gar nicht seit einem Jahr vor Gericht!
    Was soll denn im Januar verkündet werden?
    Der soll sich nicht einlassen, sondern Beweisanträge stellen. Diese zu formulieren braucht er vermutlich fachliche Hilfe.

    Nein, wen außer Dir sollte das interessieren? Mit der Mitleidstour brauchst Du nicht zu kommen.
     
  8. BaUT

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    Bei Austausch des Lüfters wäre die heute gültige Fassung der DIN 18107-3 einzuhalten.
    Da ist dann ein Dauerbetrieb mit einer Fördermenge von 15m³/h und eine bedarfsbasierter Spitzenbetrieb von 60 m³/h vorgeschrieben!

    Der Gutachter muss all diese Volumenströme messen um die Funktion der Lüftungsanlage zu bewerten - so wie oben bereits beschrieben - ansonsten kann man ihn gleich wieder heim schicken.

    Ja das Gelaber vom Vermieter "alles entspräche den bauzeitlichen Regeln" ist eine reine Schutzbehauptung. Aber er muss das auch nachweisen, z. B. mit einem Gutachter! Bitte lesen Sie genau durch was im Beweisbeschluss drin steht, was der Gutachter untersuchen soll. Was da nicht drin steht wird auch vom Gutachter nicht überprüft.
     
  9. BaUT

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    Hinweis an ihren Rechtsanwalt:

    Der Sachverständige soll überprüfen:
    1.a) Sind die Leitungsdurchführungen durch die Wohnungstrenndecke brandschutzgerecht und rauchdicht ausgeführt? Entspricht die Ausführung den bauzeitlichen Anforderungen und Regelwerken (MLAR etc.?)
    1.b) Ist die angetroffene Ausführung geeignet Luftstömungen innerhalb des Installationsschachtes von den unteren Wohnungen in die streitgegenständliche Wohnung zu verhindern?
    2.a) Welchen Abluft-Volumenstrom fördert der Lüfter in der streitigen Wohnung?
    2.b) Ist bei ausgeschaltetem Ventilator eine Zuluft messbar?
    2.c) Handelt es sich bei der Badabluft um ein Ein-Rohr-System an welches mehrere Nutzungseinheiten angeschlossen sind?
    2.d) Sind in den angeschlossenen Lüftern Rückschlagklappen vorhanden, so dass ein einströmen von fremder Abluft in die streitgegenständliche Wohneinheit ausgeschlossen ist?
    2.e) Kann sicher ausgeschlossen werden, dass die Installation eines überdurchschnittlich leistungsstarken Lüfters (ggf. mit Dauerbetrieb) in einer anderen Wohnung zu einer permanenten Überlastung (dauerhafter Überdruck) in der Lüftungsleitung führt und dadurch fremde Ablauft in die streitige WE gedrückt wird?
    2.f) sollten Mängel an der Abluft festgestellt werden. Nach welche normativen Vorgaben sind bei einem Lüftertausch einzuhalten (aktuelle DIN 18017-3 und aktuelle DIN 1946-6)?


    Wenn dein Anwalt diese Fragen für den Sachverständigen einreicht, dann hat der Sachverständige kaum noch Spielraum für Geschwätz, dann zählen nur noch Fakten!
     
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