Geruchssperre FUßboden

Diskutiere Geruchssperre FUßboden im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Wir haben 1999 ein Reihenmittelhaus gekauft in dem vom ersten Tage an ein unangenehmer Geruch im Schlafzimmer vorhanden war, der zunächst als...

  1. #1 Joachim, 07.11.2002
    Joachim

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    Wir haben 1999 ein Reihenmittelhaus gekauft in dem vom ersten Tage an ein unangenehmer Geruch im Schlafzimmer vorhanden war, der zunächst als typischer Neubaugeruch hingestellt wurde. Nach jahrelangen Recherchen, Gutachten, Beweissicherungsverfahren etc. wurde der Raum total ausgekernt, d.h. Verputz runter, Estrich raus und dann wieder neu aufgebaut. Nach der Entkernung war der Geruch auch weg.

    Beim Neuaufbau ist aller Wahrscheinlichkeit nach bei der Einbringung von Epoxidharz ein Fehler unterlaufen. Nach dem Bautagebuch und dem Zeitfenster konnte dieses Zweikomponentenharz nicht richtig verarbeitet sein, zumal es bereits nach wenigen Stunden Blasen geworden hat.

    Es wurde also wieder vollflächig abgeschliffen, was nach Aussagen von Fachleuten aber nicht möglich ist, da sich dieses bereits mit dem Estrich verbunden hat und wie eine Glasscheibe beim weiteren Aufbau wirkt.

    Der Boden wurde dann aufgespachtelt und mit Teppichboden belegt. Erfolg bereits am ersten Tag roch es reizend, ätzend und dies hat sich nach ca. 3 Monaten auf das heutige Geruchsniveau verändert. Wir haben diesen mangel sofort per Einschreiben/Rückschein gemeldet und eine Frist zur Behebung gesetzt. Das war vor 1 Jahr!

    Nun steht eine erneute Sanierung an, da sich der Bauträger nicht zuständig fühlt und wir beweisen sollen, daß hier ein Schaden vorliegt.
    Meine Fragen.

    A) Gibt es ein Mittel, z.B. den Estrich gegen Geruch abzusperren und dann den Raum neu zu belegen? Wir würden den Teppichboden weglassen und mit Laminat auslegen?

    B) Man hat uns geraten eine Dampfsperrfolie auf den Estrich zu legen und dann aufzubauen, wir haben aber Bedenken. Sind diese berichtigt.

    Gruß

    Joachim
     
  2. AB

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    Hallo

    - zuerst mal die Ursache der Geruchsbelästigung ergründen.
    - Verantwortung klären (Schaden?)
    - Ursache beseitigen

    keine faulen Kompromisse mit absperren etc.

    Gruß AB
     
  3. #3 Joachim, 07.11.2002
    Joachim

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    Ursache-Verantwortung

    Hallo,

    besten Dank für die Antwort.

    1. Verantwortung trägt der Bauträger, der den Geruch kennt, aber nichts unternehmen will, es sei denn wir tragen die Kosten.

    2. Geruchsursache scheint geklärt, mehrere Verabreitungsfehler die wir aber dem Bauträger beweisen müssen und das ist das Problem, z.B. nicht sachgemäße Einbringung von Epoxidharz.
    Ausführliche Darstellung als Anhang Text-Dokument

    Vielen Dank daß Sie mir helfen wollen.

    Gruß

    Joachim
     
  4. MAB

    MAB Gast

    Wie bitte?

    WAS müssen Sie beweisen? Den Geruch? Soweit ich das erkenne ist der doch unstrittig. Haben Sie denn die Abnahme schon durchgeführt?

    Oder steht in Ihrem Vertrag Sie wollen Gestank im Haus haben? Wohl kaum :)

    Ich kann hier nur zum Besuch eines im Baurecht erfahrenen Rechtsanwaltes raten. Es ist nämlich eine juristische, nicht technische Frage im Vordergund.
     
  5. AB

    AB

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    Hallo

    - ist BT gesprächsbereit?
    - Nach den vorliegenden Fakten sollte er es. Der BT hat ein
    mangelfreies Werk abzuliefern.

    - wenn nicht? :( Einschaltung eines RA u. SV.
    Gerichtliche Auseinandersetzung.

    - basf-kurzfassung für jurist. Weg nur bedingt geeignet.


    Gruß AB
     
  6. MAB

    MAB Gast

    Ich darf mal

    Ich darf mal AB ergänzen. Der SV (muß kein öffentlich bestellter sein) dient dazu, die Fragen TECHNISCH richtig zu stellen. Er unterstützt also den RA in dieser Hinsicht.

    Leider wird immer wieder der Fehler begangen, "NUR" einen RA zu beauftragen. Technisch sind die in seltensten Fällen versiert. Das ist kein Vorwurf. Den andersrum wissen die SV's seltenst über Jura Bescheid.

    Wie immer: das Zusammenspiel ist entscheidend
     
  7. #7 Joachim, 08.11.2002
    Joachim

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    Danke

    Hallo

    Danke für diese Hinweise ich werde mich sofort mit einem SV und RA in Verbindung setzen.

    Eine Frage an AB:

    !basf-kurzfassung für jurist. Weg nur bedingt geeignet. "

    Warum?

    Sind die Angaben nicht richtig formuliert oder liegt hier gerade die Arbeit des SV dies richtig zu formulieren. Ich möchte den SV nur für die technische Formulieren einsetzen und nicht aus Gutachter, denn dies wäre parteilich und würde nichts bringen und nur Kosten verursachen.

    Gruß

    Joachim
     
  8. AB

    AB

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    Hallo

    welcher Weg (gerichtlich o. außergerichtlich) beschritten wird, entscheidet der RA nach Kenntnislage.
    Bei gerichtlicher Auseinandersetzung bestimmt das Gericht den SV
    (i.d.R. ein ö.b.u.v.SV).
    Damit ist eine Parteilichkeit des Gutachten nicht gegeben.
    Die basf-kurzfassung hat m. E. zu viele Eventualitäten.
    Ein Gutachten soll "hieb- u. stichfest" sein.

    Gruß AB
     
  9. MAB

    MAB Gast

    Wenn ich mal darf

    Also, jetzt mal aus der Praxis. Es ist richtig, daß der RA entscheidet, welcher Weg gegangen wird. Manchmal, aber eben nicht immer, ist auch ein privates Gutachten sinnvoll.

    Wenn der RA aber ohnehin auf ein selbständiges Beweisverfahren (Beweissicherungsverfahren) hinaus will, ist ein Gutachten überflüssig.

    ABER!
    Es muß dem Gericht ja eine fundierte Begründung für das Verfahren vorgegeben werden. In den seltensten Fällen kann das der RA selbst. Dafür braucht er dann einen Fachmann. Der braucht NICHT öbuv SV zu sein. Wobei der öbuv SV allerdings den Vorteil hat, die Denkweise und Schreibweise der Gerichte zu kennen.

    Das ist der erste Schritt, wozu der SV gut ist. Der zweite Schritt ist dann das bereits erwähnte Formulieren der Beweisfragen in technischer Hinsicht.

    Ich hab doch irgendwo mal den Vergleich gebracht:

    Frage: "Ist der Keller undicht?"
    oder eben
    Frage: "Entspricht die Abdichtung des Kellers den Vorgaben der DIN 18195, Teil 6, Abschnitt 8?"
    Ist der Unterschied klar?
    Bei der ersten Frage kann bei der Ortsbesichtigung der Keller zufällig trocken sein, GENAU an den Tag, GENAU zu der Stunde. Dann kann der Gutachter nur mit "Nein" antworten. Prozeß verloren.

    Bei der alternativ gestellten Frage ist es egal, ob Wasser drin ist.

    Daher kommen auch die oft unverständlichen, nicht nachvollziehbaren Urteile: die Fragen sind juristisch richtig, aber technisch falsch gestellt.

    Und jetzt bluten die Fingerkuppen :(
     
  10. #10 Joachim, 09.11.2002
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    Rechtsanwalt Sachverständiger

    Danke für diese Diskussion.

    Ich habe einen Anwalt eingeschaltet und mich beraten.

    Es kann sein, daß wir mit einer lezten Fristsetzung zur Behebung des Mangels und einer Androhung der Ersatzvornahme dann besser wegkommen, wenn der bauträger nicht reagieren sollte.

    Die Ausbesserung des Etsrichs, also abschleifen etc. oder die komplette Sanierung, also Estrich raus und neuen wieder ein und Aufbau mit Laminat wäre preiswerter als ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren ganz abgesehen davon, daß es schneller gehen würde.

    Wir würden dann den ausgelegten Betrag beim Bauträger einklagen.

    Vorschlag steht im Raum, ich habe mir 8 Tage Bedenkzeit außerbeten.

    Meinung?

    Wenn Zustimmung kann man einen neuen Estrich mit einem Schnellestrich aufbauen, denn wir haben Probleme damit erneute mindestens 38 Tage in einem Notquartier zu schlafen bis wieder alles neu aufgebaut ist.

    Oder ist Trockenestrich sinnvoller?

    Oder gib es etwas zum Abdichten gegen Geruch, damit der Estrich überhaupt nicht raus muß.

    Danke für die Hilfe.

    Gruß

    Joachim
     
  11. MAB

    MAB Gast

    Naja

    Juristisch halte ich mich raus. Das habe ich nicht gelernt, sondern kenne es nur aus der Praxis.

    Aber zum Technischen: es muß doch erstmal geklärt werden, woher der Geruch überhaupt kommt. Dann muß die Ursache - nicht die Wirkung - bekämpft werden.
     
  12. #12 Joachim, 10.11.2002
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    Das sehe ich genauso, nur kann mir bisher keiner sagen wie ich die Geruchsursache feststellen kann. Raumluftmessungen können nach Aussage vieler "Experten"?? den Geruchsherd im Fußboden nicht lokalisieren, wenn es das Harz sein sollte, dann sind Amine und Phenole in der Raumluft nicht messbar, was kann ich also tun. Ich drehe mich im Kreis.

    Ich bin immer daran interessiert erst einmal die Ursache zu finden bevor ich einem Anwalt oder dem Gericht etwas zu verdienen gebe.

    Kennen Sie einen Weg den ich hier einschagen könnte der mich zum Erfolg führen könnte?

    Welche Untersuchungen kann ich und von wem vornehmen lassen?

    Ich würde mich für Ihre Hilfe gerne erkenntlich zeigen, wenn Sie möchten melden Sie sich bitte direkt unter meiner Mailadresse.

    Danke.

    Gruß

    Joachim Becker
     
  13. MAB

    MAB Gast

    Sperriges Wort:

    Von der IHK öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schadstoffe in Innenräumen.


    *aufdiefingerpust*

    IHK anrufen und da Namen nennen lassen. Die untersuchen erst mal, was es ist.
     
Thema: Geruchssperre FUßboden
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