Gerüst hindert Verblenderarbeiten?!

Diskutiere Gerüst hindert Verblenderarbeiten?! im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, ich wende mich an Euch, da ich mittlerweile das Vertrauen in den Aussagen unseres Rohbauers verloren habe. Laut Vertrag...

  1. #1 baumann2855, 19.04.2017
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    Hallo zusammen,

    ich wende mich an Euch, da ich mittlerweile das Vertrauen in den Aussagen unseres Rohbauers verloren habe. Laut Vertrag befindet er sich schon seit 5 Monaten! in Verzug. Diesmal soll das Gerüst Schuld sein. Er behauptet, dass er die Verblenderarbeiten mit dem derzeit aufgestellten Gerüst nicht ausführen kann, da es angeblich zu nah am Haus stünde. Er führt an, dass es sich bei dem Gerüst um ein Schutzgerüst für den Dachdecker handelt, welches zudem für den Außenputz geeignet war. Für die Erstellung der Klinkerarbeiten, insbesondere für den Klinkervorbau im Eingangsbereich sei das Gerüst nicht geeignet.(siehe Fotos)

    Wir haben bis heute keine Vertragsstrafe angewendet, allerdings geht das nun zu weit. Die Dachdeckerarbeiten werden noch länger andauern, sodass praktisch der Innenausbau NUR noch auf den Klinker wartet.

    Kann das jemand bestätigen, dass ein Gerüst wirklich stören kann. Ich frage mich wie das sein kann, da man ja eigentlich das Gerüst zum Klinkern benötigt.

    IMG_4629.jpg IMG_4629.jpg

    Zur Info: wir bauen mit einem Architekten.

    Viele Grüße
     

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  2. #2 Andreas Gr, 20.04.2017
    Andreas Gr

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    Ich glaube , das ist nur eine Ausrede, auf dem 4. Bild kann man ja sehen , das das Gerüst weit weg genug steht von der Wand . Wenn die Untere Etage fertig ist , muss dann eben die Innere Gerüstverbreiterung zurückgebaut werden . So einfach wäre das .
     
  3. #3 petra345, 20.04.2017
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    Maximaler Abstand sind 30 cm nach den Vorgaben der BG.

    Ist dieser Abstand für Dämmung oder Verblendung nicht ausreichend muß man mit Gerüstverbreiterungen arbeiten, die dann ggf. entfernt werden.

    Mir scheint der Abstand richtig gewählt. Aber es fehlt eine genaue Angabe zum Abstand.
     
  4. #4 baumann2855, 20.04.2017
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    Ich habe das mal nachgemessen. Das Gerüst steht von der Kalksteinwand ca. 60 cm entfernt. Da kommen dann ca 20 cm Dämmung und nochmal Klinker drauf.
     
  5. #5 baumann2855, 20.04.2017
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    Grundsätzlich: kann es wirklich sein das ein Gerüst "zu nah" stehen kann und das der Grund für den Stop ist?
     
  6. #6 Andybaut, 20.04.2017
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    Hallo,

    aus meiner Sicht steht da nichts zu nahe.
    Ich würde den Rohbauer einfach mal fragen was er genau haben möchte und womit er das begründet
    und ihn dann anhand seiner fadenscheinigen Begründungen auflaufen lassen.

    Ich kapier aber noch nicht ganz warum das dein Planer nicht macht. Oder hat der keine Bauüberwachung?
     
  7. #7 baumann2855, 20.04.2017
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    Tja, das fragen wir uns auch.

    Wir haben einen Bauleiter/Architekten/Sachverständiger (eine Person). Dieser teilte úns mit, dass die Bedenken berechtigt seien.

    Allerdings können wir uns das nicht erklären. Wenn wir davor stehen kann ich mir das beim besten Willen nicht erklären. Eine Begründung haben wir bis heute schriftlich nicht erhalten. Das Gerüst sei "nicht geeignet" für die Verblenderarbeiten heisst es nur.
     
  8. #8 Andybaut, 20.04.2017
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    dem Bauleiter in den Arsch treten und ihn auffordern seine Arbeit zu tun.

    Sorry,
    aber das geht ja gar nicht. Er wird von euch bezahlt, dann muss er euch auch erklären können, warum das Gerüst so nicht geht.
     
  9. #9 Fred Astair, 20.04.2017
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    Andy, Du bist immer sehr schnell dabei, Dich auf die Seite des Fragestellers zu schlagen. Das ist zwar sehr löblich, aber ob es immer dienlich ist?
    Das sollen 60 cm sein?
    [​IMG]
    Für mich sieht das viel schmaler aus und bei Weitem nicht ausreichend, für 20 cm Dämmung, Luftschicht und Klinker.

    Die erste Frage hätte lauten müssen, wer hat das Gerüst beauftragt, der Rohbauer selbst oder der Bauherr und warum wurde das Gerüst nicht auf ausreichenden Abstand zur Wand unter Zuhilfenahme von Verbreiterungskonsolen gestellt?

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  10. #10 Andybaut, 20.04.2017
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    wenn er nachgemessen hat, gehe ich schon davon aus, dass er einen Meterstab bedienen kann :-)
    Der Betonsockel wird vermutlich auch der Auflagerpunkt sein und da steht das Gerüst mit Abstand davor.

    Na und der Bauleiter. Sorry, aber er sollte das doch wohl begründen können was aus seiner Sicht nicht paßt, oder?
     
  11. #11 Onkel Dagobert, 20.04.2017
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    Ich lese gerade "Schutzgerüst für den Dachdecker" und "für Verputzarbeiten geeignet". Kann es sein dass das Gerüst nicht die richtige Lastklasse hat?
    Für Verputzarbeiten bzw. als Schutzgerüst für den Dachdecker reicht Lastklasse 3. Für Verblendarbeiten braucht es Lastklasse 4.

    Wer hat denn das Gerüst beauftrag, bzw. aufgestellt? Hört sich etwas wirr an was da passiert. Wenn du einen Bauleiter hast, dann soll er sich mal verantworten warum da das falsche Gerüst steht.
     
  12. #12 baumann2855, 20.04.2017
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    Das Gerüst wurde vom Rohbauer beauftragt und vom Gerüstbauer aufgestellt. Nun war nach seiner Aussage die BG vor Ort und hätte angeordnet, dass das Gerüst solange stehen bleiben muss, bis der Dachdecker die Attika angebracht hat. Mit dieser Begründung kann das Gerüst verständlicherweise nicht weg.

    Nicht nachvollziehbar ist jedoch, in welchem Zusammenhang dies mit dem Abbruch der Verblenderarbeiten steht.

    Ich werde heute abend den Abstände aller noch zu verklinkernden Hausseiten zum Gerüst nachmessen und an Euch berichten.
     
  13. #13 bauspezi 45, 20.04.2017
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    optimal ist das Gerüst nicht.
    für Klinkerarbeiten sollten Stahlgerüste und keine Alugerüste verwendet werden.
    es gib keine Möglichkeit mit dem Kran Paletten auf das Gerüst zu hieven.
    so wäre es optimal

    Snap_2017.04.20_11h05m16s_001.jpg
     
  14. #14 Andybaut, 20.04.2017
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    Moment :-)
    Der Rohbauer hat´s beauftragt. Das ist ja dann ein Witz, oder?
    Er selbst hat ein Gerüst beauftragt und sagt nun, der Abstand sei falsch.
     
  15. #15 Onkel Dagobert, 20.04.2017
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    Jetzt wird es mal Zeit dass dein Bauleiter dem Rohbauer mal ordentlich auf die Finger klopft.
    Du schreibst oben dass der Rohbauer sowieso schon 5 Monate in Verzug ist.
    Ich vermute mal das der Rohbauer nicht genügend Kapazitäten hat bzw. einen lukrativeren Auftrag angenommen hat, what ever. Jetzt versucht er mit irgendwelchen Ausreden das in die Länge zu ziehen.
    Wenn er schon (vertraglich festgelegt) 5 Monate in Verzug ist wird es Zeit dass dein Bauleiter dass dem guten Mann auch schriftlich unter Androhung von Konsequenzen mitteilt.

    Und by the way:
    Wenn der Rohbauer sich an dem Gerüst stört das er selber beauftragt hat, dann soll er das ganz fix auf seine Kosten so ändern dass es passt und auch die BG zufrieden ist.
     
  16. #16 baumann2855, 20.04.2017
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    Nein kein Witz.

    Der Rohbauer hat es selber beauftragt und würde gerne abrüsten um zu Klinkern. Allerdings frage ich mich wie er ohne Gerüst da hoch will...

    IMG_4630.JPG
    IMG_4512.jpg
    IMG_4512.jpg
     
  17. #17 Andybaut, 20.04.2017
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  18. #18 baumann2855, 20.04.2017
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    Hier mal der Abschnitt aus der LV.
    Unbenannt.jpg
     
  19. #19 baumann2855, 20.04.2017
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    Nochmal zur Erinnerung: Er sagt, das die BG Bau angeordnet hat, dass das Gerüst so lange dort stehen muss bis der Dachdecker fertig ist. Er selber könne aber mit dem Gerüst nicht mehr weiter klinkern, da es dazu "ungeeignet" wäre.
     
  20. #20 Andybaut, 20.04.2017
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    da steht´s doch drin. Als Arbeitsgerüst für die Verblendung.
    Ich gehe mal davon aus, dass dies die Arbeiten meint !?

    Wenn das Gerüst falsch gesetzt ist, hatte er es im Auftrag und hat´s verbockt.
    Dumm gelaufen für ihn. Dann muss er es halt auf eigene Kosten umbauen.

    Das ist in etwa so, wie wenn er einen Sturz für eine Türe einbauen soll und auch die Türe.
    Nachdem die Türe drin ist, sagt er : " der Sturz ist Scheiße, ich kann nicht weitermachen".

    Also wenn ich das bislang so alles richtig verstanden habe ist das wohl alles ein schlechter Scherz.
    Ich würde meinen Bauleiter auffordern seiner Arbeit nachzukommen.
     
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