Gerüstbau: Wie definiert sich die Breitenklasse?

Diskutiere Gerüstbau: Wie definiert sich die Breitenklasse? im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Hallo Zusammen, wir hatten gerade Clinch auf dem Bau zwischen unserem Bauleiter und dem Gerüstbauer. Streitpunkt: Die Lastklasse und die damit...

  1. #1 D3n3thor, 26.07.2019
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    Hallo Zusammen,

    wir hatten gerade Clinch auf dem Bau zwischen unserem Bauleiter und dem Gerüstbauer. Streitpunkt: Die Lastklasse und die damit verbundene Breitenklasse!

    Wir benötigen ein Gerüst der Lastklasse 4, da wir Klinkern. Nun muss (Achtung: ich bin Laie!) die Lastklasse 4 wohl mindestens die Breitenklasse W09 haben um überhaupt als Lastklasse 4 durchzugehen. Das Gerüst hat eine Breite von ca. 92 cm, allerdings inkl. 30 cm Konsolen (wandseitig). Laut dem Gerüstbauer passt das, weil mindest 90 cm und die Konsolenbelagfächen auch die gleiche Lastklasse haben wie die restliche Belagfläche und somit ist es W09. Unser Bauleiter sagt allerdings; nein - Konsolen zählen nicht dazu; also nur W06.

    Wer hat denn nun recht?
    Die BG hatte nichts an der Lastklasse zu bemängeln...

    Danke und Gruß
     
  2. #2 Gast 85175, 26.07.2019
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    Darf man auch fragen ob es sich da nur um einen Streit auf hohem akademischem Niveau handelt, oder ob sich aus der Ausführung mit den Konsolen ein praktisches Problem ergibt?

    Btw, ich würde mir die Gerüstzulassung geben lassen, da müsste das explizit stehen.
     
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  3. #3 D3n3thor, 26.07.2019
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    Ein praktisches Problem gibt es nicht. Es geht eher darum dass in der Ausschreibung was anderes steht als nun (angeblich) vor Ort aufgebaut wurde. Auf den Bauteilen des Gerüsts (u. a. Konsolen) steht LK4.
     
  4. #4 Gast 85175, 26.07.2019
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    OK, aus dem Kindergarten klink ich mich aus. Zulassung, da stehts wohl, Ende.
     
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