Gerüstbauer borht Loch ins Schlafzimmer

Diskutiere Gerüstbauer borht Loch ins Schlafzimmer im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Habe gerade mal was gelesen, so von wegen Auftragnehmerhaftung und Erfüllungsgehilfen. Ansprechpartner ist anscheinend wirklich der Auftragnehmer....

  1. R.B.

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    Jetzt kommen wir der Sache näher. ;)

    In meiner Betriebshaftpflicht gibt es so einen Passus über "beauftragte Unternehmen", müsste ich jetzt mal im Detail nachlesen. Man hat mir das damals so erklärt, dass damit mein Risiko abgedeckt wäre wenn eine beauftragte Firma bei einem Kunden Mist baut, aber nicht das Risiko dieser Firma. d.h. Mein Kunde nimmt mich in Anspruch, meine Versicherung dann das von mir beauftragte Unternehmen.

    Dieses Szenario wäre bei mir beispielsweise dann denkbar, wenn ich Prüfungen außer Haus vergebe weil diese speziellen Prüfungen bei uns nicht gemacht werden können. (So ein blöder Mähdrescher passt einfach nicht in meine Halle). Unabhängig davon schließe ich aber die Haftung für Schäden an den Prüflingen, die durch die Prüfungen verursacht werden, grundsätzlich aus. Ich habe dabei das Glück, dass es den Kunden meist völlig egal ist ob der Prüfling zerstört wird, Hauptsache sie kriegen ihren Bericht. ;)

    Aber es könnte ja mal bei einer Prüfung vor Ort der Fall eintreten, dass ein Schaden nicht nur am Prüfling verursacht wird. Ich hatte mal den Fall, da haben wir bei Störfestigkeitsprüfungen an einer Maschine eine komplette Produktionslinie in der Nachbarhalle lahmgelegt. Da kam natürlich Freude auf. Seitdem lege ich solche Prüftermine in die Urlaubszeit oder Wochenenden, oder halt Nachtschichten. Das lässt sich aber nicht immer realisieren.

    Auf jeden Fall musste meine Versicherung bisher noch nie zahlen. :D
     
  2. uban

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    Hätte der Maler nicht nachfragen können, schliesslich wusste er dass es ein Fertighaus ist? Er ist ja Bau-Profi und woher soll der Laie wissen was nötig ist bzw wie kann der Gerüstbauer einfach nur bohren, bohre, bohren ohne nachzufragen?

    Einfach nur reparieren ist hier nicht wenn die Dampfbremse durchlöchert wurde. Da man an die nur schlecht dran kommt wird das ganze innen sehr, sehr aufwändig (innen im betroffenen Bereich Platte ab, die50mm Ziegel ab, Platte ab, Loch abkleben, wieder Aufbau der einzelnen Lagen).

    Jetzt schon mal nach einem SV suchen der sich mit Fertighäusern auskennt.
     
  3. Neutal

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    Diese Fragen sind meist nicht so einfach zu beantworten. In erster linie ist der Maler der Ansprechpartner, dann aber geht es weiter.
    Wir hatten früher den Fall das wir als Subunternehmer für eine andere Zimmerei ein Dach ausgeblasen haben, die Dachhaut wiederum wurde von einem durch uns beauftragten Dachdecker wieder verschlossen. Letzlich hat leider dieser Dachdecker einen Schwelbrand verursacht und dieser einen immensen Schaden ( 14 Std. Löscharbeiten)
    Nach vielen langen Verhandlungen mußte letzlich die Dachdeckerfirma, bzw. deren Haftpflicht, für den Schaden aufkommen. Der Dachdecker mußte als verantwortlicher vor Ort die Situation einschätzen können und für seinen Fehler haften.
    Es hätte auch anders ausgehen können. Die damaligen Verhandlungen zogen sich jedenfalls über ein halbes Jahr hin. Ich gehe also auch hier nicht davon aus, das die Schuld und Haftungsfrage so pauschal zu beantworten ist
     
  4. #24 GWeberJ, 28.03.2014
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    Fertighäuser gibt es doch seit Jahrzehnten. Und seit Ewigkeiten sind 10% bis 15% der Neubauten solche Häuser.

    Muss man es von einem Fachbetrieb nicht erwarten können, mit solchen Besonderheiten auch ohne expliziten Hinweis zu rechnen?
     
  5. bernix

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    Eigentlich schon: Beide gemeinsam verklagen (falls es soweit kommen muss).
    Wer dann in welchem Umfang zuständig ist, entscheidet der Richter.
     
  6. R.B.

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    Selbst wenn es vorher keinen Hinweis gab, spätestens nach dem ersten gebohrten Loch hätte man wissen müssen was Sache ist. Mir kann doch niemand erzählen, dass ein "Fachmann" den Unterschied zwischen einer massiven Wand und einem HRB nicht bemerkt wenn er ein Loch rein bohrt.
     
  7. #27 Friedl1953, 28.03.2014
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    Haftung für den Schaden, da hat Josef Recht. Was dann untereinander passiert kann den TS nicht interessieren.
    Die Angaben zum Aufbau können nicht stimmen, da fehlen noch ein paar Angaben. Weiß ziemlich genau wer der Hersteller ist. Den Aufbau hat man bald wieder eingestellt, wegen Sinnlosigkeit.
    Aber trotzdem alle Bohrungen die weniger als 80 mm vor der Innenfläche aufgehört haben, haben die Dampfbremse oder-sperre durchschlagen und somit tritt das Szenario wie Norbert beschrieben hat, nach heutiger Vorstellung ein.
    Warum heutige Vorstellung, 1987 Fertighaus, da gab es andere Vorstellungen was eine Dampfsperre zu leisten hat und Luftdichtigkeit war ein Fremdwort. Trotzdem fallen die Hütten nicht ein. Da wurden keine Ecken verklebt, da wurden Durchbrüche und Steckdosen ohne große Abklebeorgien gemacht. Luftdichte Steckdosen oder sogar Installationsebenen waren unbekannt. Also selbst nach der vom Maler vorgeschlagenen Überarbeitung wird der Zustand quo dieser Konstruktion nicht wesentlich verändert. Sollte ich hier jetzt auch sagen "Duckundwech"???????
     
  8. #28 ultra79, 28.03.2014
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    Den Wandaufbau verwendet BZ im Prinzip doch heute noch so. Der TE hat vermutlich die äußere Wärmedämmung vergessen aufzuführen... aber was fehlt sonst noch? Abgesehen davon das die Gipskartonplatten heissen - bzw. Gipskartonfeuerschutzplatten (also die beiden inneren zumindest)
     
  9. #29 Friedl1953, 28.03.2014
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    Du hast es doch schon geschrieben, die Angaben haben nicht auf die Gesamtstärke gepasst. 1987 kam mit einem solchen System ein anderer Hersteller auf den Markt. Kann mich noch genau an das erste Musterhaus in Estenfeld von denen erinnern und das war nicht BZ. BZ hat diesen Aufbau auch nicht alle Zeiten gehabt. Was mich aber total wundert, ist die haargenaue Übereinstimmung bis hin zur Benutzung bestimmter Ausdrücke des heutigen BZ Aufbaus mit dem Aufbau eines Fertighauses von 1987.
     
  10. #30 ultra79, 28.03.2014
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    Das wundert mich auch - vielleicht sollte die the den Hersteller mal nennen?
     
  11. #31 Gast036816, 30.03.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    aus meiner sicht haben hier alle gepennt. bauherr hat nicht über den besonderen wandaufbau aufgeklärt, anstreicher hat den gerüstbauer nicht informiert über fertighaus, der gerüstbauer hat nach der dritten bohrung nicht erkannt, dass er sein gerüst bei dem wandaufbau nicht befestigen kann. jetzt gilt es, diese gemengelage zu quoteln.

    interessanter wird erst einmal der schadensbeseitigungskonzept und der daraus eurobetrag.
     
  12. #32 driver55, 30.03.2014
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    Ist klar (oder auch nicht), dass du wieder mal gegen den BH schiesst. Dieser hat dem Maler mitgeteilt, dass es ein Fertighaus ist u., dass es x-Varianten von Wandaufbauten gibt, sollte ein Maler wissen.
    Aber alleine das Wort Fertighaus reicht schon um zu wissen, "nix bohren"!
    Und dieser muss die Info einfordern, bevor er den Gerüstbauer beauftragt, damit er weiss, was dieser wie aufzustellen hat.

    Ihr habt doch sicherlich schon hin u. wieder Gerüstbauer gesehen, da geht ausser "Anpacken" meist nicht viel mehr.


    Mobil gesendet...
     
  13. #33 Gast036816, 30.03.2014
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    Gast036816 Gast

    kannst beruhigt sein fahrer, der bauherr wird wahrscheinlich den kleinsten teil abbekommen. was eben zählt, hat er nachweislich darauf hingewiesen. bloss sagen, unter 4 augen, reicht nicht immer. ihr müsst nicht immer gleich meinen, ich habe was gesagt, dass das reicht. mitdenken gilt auch für den bauherrn!
     
  14. Eric

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    Maler und Gerüstbauer hatten den Bauherrn nach der Art der Wand zu fragen und bei geringstem Zweifel am Wandaufbau vor Anbringung der ersten Bohrung zu prüfen. Der Gerüstbauer hätte darüberhinaus bei der ersten Bohrung merken können und müssen, dass es sich um keine Masivwand handelt und daher nicht weiterbohren dürfen.

    Es handelt sich um keinen Fall der Haftung für Mängel, sondern schlicht und einfach um eine Eigentumsverletzung. Der Maler als Auftragnehmer haftet aus § 280 BGB für die fehlende eigen Prüfung und über § 278 BGB für die ihm zuzurechende Pflichtverletzung des Gerüstbauers.

    Der ausführende Handwerker haftet aus § 823 BGB. Das Gerüstbauunternehmen haftet aus §§ 831, 823 BGB.

    Alle haften gemeinsam als Gesamtschuldner. Der TE kann sich also aussuchen, wen er in Anspruchnimmt.

    Ein Nachbesserungsrecht haben Maler, der Handwerker, der gebohrt hat, und das Gerüstbauunternehmen nicht, da keine Haftung für Mängel, sondern für Eigentumsverletzung vorliegt. Das erübrigt dann auch die Frage, ob der Maler oder sonstwer bestimmen darf, wie die Schäden beseitigt werden. Der TE darf einen Unternehmer seiner Wahl mit der Schadensbeseitigng beauftragen. Zur Ermittlung und Dokumentation des Schadens sollte unbedingt ein Sachverständiger hinzugezogen werden.

    Klar ist, dass die Bohrlöcher von einem Fachunternehmer durch Wandöffnungen zu beseitigen und die Genannten die dafür anfallenden Kosten zu ersetzen haben.

    Aber:

    Ein Problem könnte sich aus dem Beitrag #27 ergeben: Was ist, wenn sich bei den Öffnungen anläßlich der Überprüfung/Reparaturen ergibt, dass die Wandkonstruktion mangels funktionsfähiger Dampfbremse im Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes bereits Schäden hatte und schon vor der Gerüstaufstellung nicht mehr zu gebrauchen war? Versteckter Totalschaden? Der Schaden wäre dann allenfalls darin zu sehen, dass an den Außenwänden Malerarbeiten ausgeführt wurden, die man sich bei vorheriger Prüfung ( wie weit geschuldet ? ) hätte sparen können.
     
  15. uban

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    Und das alles weil ein Bauherr einen neuen Wandanstrich haben wollten!

    Tja, selbst ein neuer Wandanstrich sollte NICHT ohne einen Architekten gepalnt/beauftragt werden. Der Maler, als Fachhandwerker, hätte sich weigern sollen einen Auftrag von Privat anzunehmen.

    Das kann ein Fest für mehrere Anwälte/SV werden.
     
  16. uban

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    achso, es steht recht weit vorne dass zumindets der maler im kostenvoranschlag wusste dass es ein fertighaus ist, der bauherr hat seine schuldigkeit damit wohl getan.
     
  17. #37 Thomas B, 31.03.2014
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    Nein....ein gewisses Fachwissen darf man bei Handwerksbetrieben schon voraussetzen. Sowohl für den Maler als auch für den Gerüstbauer wird es nicht gänzlich neu sein, daß es durchaus auch Fertighäuser gibt. Und da bohrt man eben nicht munter fette Gerüstanker rein, die dann kraftschlüssig an der raumseitigen GK-Platte verankert werden...oder wie.

    Der BH ist wohl seiner Hinweispflicht nachgekommen. Mehr kann man von ihm, als Laien, wohl kaum erwarten. Der Fachmann (Malerbetrieb/ Gerüstbauer) hätten sich vor dem Start der Arbeiten einfach kundig machen müssen und entsprechend reagieren müssen (abgestrebtes Gerüst ohne Verankerungspunkte...zum Beispiel).
     
  18. #38 Friedl1953, 31.03.2014
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    Eben, aber es ist ja nicht grundsätzlich so, dass man eine Fertighaus nicht anbohren kann. Man muss halt nur wissen wie. Spätestens bei der ersten Bohrung hätten die Leute erkennen müssen das was schief läuft.
     
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