Gestohlenes Kabel vom Bau

Diskutiere Gestohlenes Kabel vom Bau im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Du hast ja so Recht. Aber Besitz ist eben nicht Eigentum. Lukas denkt wohl an sowas: Der Täter versucht, durch arglistige Täuschung Waren oder...

  1. #21 susannede, 13.07.2007
    Zuletzt bearbeitet: 13.07.2007
    susannede

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    Du hast ja so Recht. Aber Besitz ist eben nicht Eigentum.

    Lukas denkt wohl an sowas:

    Der Täter versucht, durch arglistige Täuschung Waren oder Werksleistungen ohne Bezahlung oder auf Anzahlung zu erlangen. Das Mittel zum Betrug besteht hierbei in dem Zahlungsversprechen. Der Täter ist jedoch nicht willens oder in der Lage, seinen Versprechungen nachzukommen.

    ...aber die Arglistigkeit wird nicht nachzuweisen sein.
     
  2. #22 Baufuchs, 13.07.2007
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    Wenn

    ichs richtig in Erinnerung habe, gehen die fest eingebauten Gegenstände nicht nur in den Besitz über, sondern sind nach Einbau Eigentum des Bauherren. Deshalb ist auch der Ausbau durch den AN nicht mehr möglich.
    Vergl. dazu BGB "Eigentumsvorbehalt" (nicht Besitzvorbehalt) gibts nur bei Lieferung "beweglicher Sachen".

    Eric könnte uns ja mal auf die Sprünge helfen.....:konfusius
     
  3. #23 susannede, 13.07.2007
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    Denke ich auch, Manfred - Eric wäre jetzt echt gut...um zu hören, was wesentliche Bestandteile des Grundstücks sind.

    :winken
     
  4. juwido

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    m.f.G. J.W.
     
  5. Erik

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    Ich spring mal ein:

    § 94 BGB Wesentliche Bestandteile eines Grundstücks oder Gebäudes
    (1) Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks gehören die mit dem Grund
    und Boden fest verbundenen Sachen, insbesondere Gebäude, sowie die Erzeugnisse des
    Grundstücks, solange sie mit dem Boden zusammenhängen. Samen wird mit dem Aussäen, eine
    Pflanze wird mit dem Einpflanzen wesentlicher Bestandteil des Grundstücks.
    (2) Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Gebäudes gehören die zur Herstellung des
    Gebäudes eingefügten Sachen
    .

    BGH: Zur Herstellung eingefügt sind alle Teile, ohne die das Gebäude nach der Verkehrsanschauung noch nicht fertiggestellt ist. Eine feste Verbindung ist nicht zwingend nötig (z.B. Heizkessel - es reicht, wenn er dort steht wo er stehen soll). Andererseits genügt es nicht, dass eine Sache auf das Grundstück gebracht und nur zum Einbau vorbereitet wurde (z.B. noch nicht eingebauter Heizkörper).
     
  6. #26 tomtom2000, 16.07.2007
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    Hallo
    an dieser Stelle ein großes Dankeschön für die Hilfe !
    Der Elektriker macht wohl keine große Murren und wird später neue Kabel einziehen.
    Gruß
    Thomas
     
Thema: Gestohlenes Kabel vom Bau
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