Gewährleistung auf Elektroteile?

Diskutiere Gewährleistung auf Elektroteile? im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo zusammen. Wir haben im Zuge unseres Neubaus vom Elektriker einen Bewegungsmelder an die Garageninnenbeleuchtung installieren lassen....

  1. #1 Duffman, 19.11.2012
    Duffman

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    Hallo zusammen.

    Wir haben im Zuge unseres Neubaus vom Elektriker einen Bewegungsmelder an die Garageninnenbeleuchtung installieren lassen.
    Dieser hat vor Ablauf von 2 Jahren nach Abnahme angefangen, unkontrolliert Disco zu spielen.
    Daraufhin haben wir den verantwortlichen Elektriker kommen lassen, der uns das laut eigener Aussage kaputte Teil abgebaut und auf unseren Wunsch einen Strahler mit integriertem BM installiert hat.
    Vorher hatten wir telefonisch vereinbart, daß der kaputte BM mit dem Preis des Strahlers verrechnet werden sollte.
    In der folgenden Rechnung wird jedoch der komplette Neupreis des Ersatzgerätes gefordert.

    Haben im Haus verbaute Elektroteile wie besagter Bewegungsmelder etwa keine Herstellergarantie von 2 Jahren?

    Wie sollen wir bitte mit dieser Sache umgehen?

    Duffman
     
  2. #2 Rudolf Rakete, 19.11.2012
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    Ob der eine Herstellergarantie hat wird dir der Hersteller sagen.
    Aber sonst gilt die gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten. Das heißt aber nach sechs Monaten mußt Du dem Hersteller beweisen dass das Gerät bei Kauf einen Defekt hatte.
    Im Regelfall wird so etwas aber kulant geregelt.
    Aber wenn der Elektriker sich stur stellt, hat man da keine Chance, außer beim nächsten mal einen anderen Elektriker zu nehmen.
     
  3. #3 Achim Kaiser, 19.11.2012
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    ... und der Hersteller wird dir max. den Austausch vergüten/anrechnen bei kostenloser Stellung des Ersatzmaterials WENN du ihm Beweisen kannst dass der Bewegungsmelder schon zum Zeitpunkt der Abnahme einen Fehler aufwies.
    Upgrate auf was anders fällt regelmäßig aus wegen is nich ....

    Meistens übersteigt der Nachweis der Fehlerhaftigkeit so deftig dass es sich nicht lohnt deswegen die Säbel rasseln zu lassen ....

    Meistens hat der Handwerker einen verärgerten Kunden verloren wenn der Hersteller auf blöd macht .... leider ... oder er pappt sich die Kosten an die eigene Backe was bei der heutigen Kostenstruktur auch immer schwieriger wird ....

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  4. R.B.

    R.B.

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    Du könntest den Eli noch einmal auf die Vereinbarung hinweisen, aber wenn kollektiver Gedächtnisverlust vorherrscht, hast Du ein Problem. Selbst wenn der Hersteller das als Gewährleistungsfall akzeptieren würde, gibt es höchstens ein Neugerät bzw. ein gleichwertiges Gerät (BWM). Die Wahrscheinlichkeit, dass der Hersteller den Preis rückerstattet, geht gegen Null. Daher wundere ich mich, dass der Eli so einer Vereinbarung (angeblich) zugestimmt hat.

    Wie oben bereits angesprochen, ist es schwierig nachzuweisen, dass das Gerät bereits einen Fehler hatte der schon bei Auslieferung bestand. Man könnte zwar unterstellen, dass eine el. Baugruppe mehr als 24 Monate funktionieren muss, aber ohne einen Nachweis des Fehlers läuft das erfahrungsgemäß auf einen Kulanzfall hinaus.

    Gibt es bereits eine Aussage des Herstellers? Oder hat der Eli das Teil gleich in die Tonne geworfen? Bei Produkten in dieser Preisklasse ist der Aufwand regelmäßig höher als der Wert des Produkts. Erfahrungsgemäß schicken die Hersteller gleich Ersatz, oder sie stellen sich von vornherein stur. Im zweiten Fall kann man das Thema an sich abhaken weil der o.g. Nachweis nicht zu führen ist und ein Streitfall nicht lohnt.

    Deswegen bleibe ich bei meiner Einschätzung, wenn der Eli nicht mitspielt wird´s eng. Kann er sich an irgendeine telefonische Vereinbarung nicht mehr erinnern, dann erst Recht.

    Gruß
    Ralf
     
Thema: Gewährleistung auf Elektroteile?
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