Gewährleistung bei fremder Firma

Diskutiere Gewährleistung bei fremder Firma im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo Zusammen, mal kurz ne Frag bzgl. der Gewährleistung. Folgende Situation: Nach Wasserschaden soll umfassend saniert werden (Verursacher ist...

  1. #1 sauerpeter, 15.10.2019
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    Hallo Zusammen,

    mal kurz ne Frag bzgl. der Gewährleistung.
    Folgende Situation:
    Nach Wasserschaden soll umfassend saniert werden (Verursacher ist die Sanitärfirma, über deren Versicherung wird das auch alles abgewickelt), dazu muss die Treppe raus. Die Firma, die die Treppe hergestellt und eingebaut hat (Jahr 2017) sagt, wenn sie die Treppe ausbauen, übernehmen sie keine Haftung für Schäden, die beim Ausbau passieren. Müssen beschädigte Teile ersetzt werden, müssen wir definitiv mit Farbabweichungen rechnen. Deswegen haben wir bei der Versicherung das Angebot einer neuen Treppe eingereicht. Das überlebt die niemals ohne Beschädigungen, allein der Transport bzw. Einlagerung....

    So nun möchte die Versicherung, dass das eine andere Tischlerfirma doch ausbaut und einlagert. Von den Beschädigungen usw. jetzt mal abgesehen, wie verhält es sich da mit der Gewährleistung?
    Sagen wir mal die externe Tischlerfirma baut das aus und wieder ein. Und ein Jahr später kommt es zu Problemen an der Treppe, bspw. Schrauben werden zu fest angezogen und über Monate platzt das Holz auf oder es kommt zu rissen. Wer ist denn dann in der Gewährleistung?

    Unsere Baufirma wird das schön von sich weisen, aber die externe Tischlerfirma doch auch, weil beim Einbau ja alles in Ordnung war.
    Vielleicht hat jemand gar ein paar Gerichtsurteile oder sowas in der Art?

    Ich danke euch!

    Beste Grüße,
    Thomas
     
  2. #2 simon84, 15.10.2019
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    Wenn ein Dritter bei euch im Haus einen Schaden verursacht hat, wieso kümmert er sich dann um die Behebung und nicht ihr selbst ?

    der dritte muss nur zahlen mehr nicht
     
  3. #3 sauerpeter, 15.10.2019
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    Nee, ich glaube jetzt wurde was falsch verstanden.
    Die Firma, die bei uns die Heizung und so eingebaut hat, hat ein Fehler gemacht. Dadurch kam es zu einem Wasserschaden. Die Firma hat den Fehler zugegeben und der Schaden wird behoben.

    Das Problem:
    Und den Estrich im DG komplett rauszureißen, muss unsere Treppe raus. Der ursprüngliche HErsteller der Treppe sagt, das man Schäden nicht vermeiden kann und wenn etwas ausgetauscht werden muss, es zu Farbabweichungen kommen wird. Das wollen wir nicht hinnehmen. Deswegen hat die Versicherung von uns ein neues Angebot für eine komplette Treppe bekommen.

    Jetzt schickt die Versicherung aber einen Tischler, der ein Angebot für ein Ausbau machen soll. Der Tischler ist nicht der Treppenhersteller.

    Unsere Frage wäre jetzt, wenn bei diesem Aus- und EInbau am Haus was passiert und wir das erst später bemerken, wer haftet denn dann? Was ist mit der Gewährleistung?

    Kann ich unsere Hausbaufirma dann wegen der GEwährleistungsfrist mit der Ausbesserung beauftragen? Die wird denke ich mal sagen, das war der der damals die Treppe aus und eingebaut hat. Und der wiederum wird dann sagen, das war ich nicht...

    Hoffe konnte das PRoblem jetzt besser erklären.
     
  4. #4 simon84, 15.10.2019
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    Nochmal: schaden an anderem Gewerk!

    das ist genauso so wie wenn ein wildfremder bei dir einen Wasserschaden verursacht.

    warum sollte der dann bestimmen wie der Schaden behoben werden soll?!!!

    Was hat der sanitär mit deiner treppe zu tun ??

    du bestimmst wie das behoben wird und schickst ihm die Rechnung

    lass dich nicht verarschen
     
  5. #5 sauerpeter, 15.10.2019
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    Der Sanitär hat damit direkt nichts zu tun, nur den seine Versicherung die für alles aufkommen muss und nun natürlich die Kosten drücken will.

    Noch ist Treppe ja drin, die muss demnächst aber raus.
    - Wir wollen neue Treppe, da wir im Schadenfall nicht mit Farbabweichungen leben wollen und auch nicht müssen.
    - Versicherung will nur ausbauen und wieder einbauen. Und meint natürlich, das da kein Schaden entstehen wird. Logo... Und wenn dann doch Schaden auftritt, dann ist das kein Schaden oder das war schon...

    Was meisnt du mit Schaden an anderem Gewerk, das versteh ich nicht ganz. Klar, Gewerk "Treppe" ist nicht Gewerk "Sanitär" das mir klar, aber wenn ein Gewerk Treppe, von extern beuaftragt wird, das alles aus und einzubauen, dann übernimmt der doch meinen restlichen Anspruch auf Gewährleistung. Sondern nur 2 Jahre oder so keine Ahnung.
    Was ist dann nach den 2 Jahren? Der exterene Treppengewerk ist raus aus Gewährleistung und nun stelle ich einen Schaden fest, der irgendwie auf den Einbau zurückzuführen ist.

    Ja aber da sagt doch die Hausbaufirma dann auch, das waren wir nicht. Womit sie ja auch recht hat.
    Aber dann bleib ich darauf sitzen?
     
  6. #6 simon84, 15.10.2019
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    Du bist doch Projektleiter, du kapierst doch was hier Sache ist.

    Klar will sich die Versicherung um Leistungen drücken !
    Dann musst du eben Kontra geben.

    Die Versicherung hat hier keine Schadensbehebung zu organisieren, sondern die für die fachgerechte Schadensbehebung notwendigen Kosten zu tragen !

    Warum du die Versicherung selbst die Schadensbehebung planen und steuern lässt ist für mich unverständlich.

    Das ist dein GEGNER !

    Wenn dir jemand hinten aufs Auto fährt, lässt du doch auch nicht den deinen Schaden reparieren bzw. seine Versicherung sich drum kümmern oder ???

    Entweder du gehst gleich zum Anwalt und lässt dich beraten oder du schreibst denen, dass du auf keinen Fall einem Ausbau und Wiedereinbau der Treppe zustimmen wirst, da dies nicht fachgerecht ist, weil mit nicht korrigierbaren Schäden zu rechnen ist und es die Gewährleistung durch den Ersteller in Frage stellt und somit nicht wirtschaftlich ist.
     
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  7. #7 cschiko, 15.10.2019
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    Also ich glaube das Problem besteht schlicht darin, dass die Versicherung erstmal anzweifelt das die Treppe nicht auszubauen ist ohne sie zu beschädigen. Es geht ja zumindest aus den Posts auch nur hervor, dass ihr Sorge habt das die Treppe beim Aus/Einbau beschädigt wird. Nicht aber das dies auf jeden Fall eintreten wird/muss. Richtig? Es ist also grundlegend schon möglich sie schadfrei zu demontieren und dann wieder zu montieren oder schließt der Hersteller dies aus?

    Wenn der Hersteller grundlegend nur sagt es KANN zu Beschädigungen kommen, dann ist es klar das euch die Versicherung nicht einfach mal eben so eine neue Treppe absegnet. Da dürfte auch rechtlich erstmal kein Anrecht drauf bestehen, da sie ja erstmal nicht beschädigt wurde. Daher werdet ihr, aus meiner Sicht, nicht um den Weg Aus/Einbau herumkommen. Das wäre dann aber wahrscheinlich am sinnvollsten, wenn dies der Ersteller vornimmt. Wenn dabei nun die Treppe Schaden nimmt, dann ist die wahrscheinlich am Ende eine Geschichte für die Versicherung des Treppenerstellers, denn er verursacht ja den Schaden (es sei denn es ist halt rein technisch nicht möglich die Treppe schadfrei zu demontieren). Das ist aber nur meine Einschätzung!
     
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  8. #8 simon84, 15.10.2019
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    Richtig, erstmal wäre zu klären ob der Aus/Einbau nicht schadlos möglich ist und evtl. auftretende Schäden wirklich nicht ausgebessert oder mit einer Wertminderung ausgeglichen werden können (kleine Fehler).

    Aber ganz abgesehen davon wird bei dem Projekt hier falsch herangegangen (siehe mein vorheriger Post).
    Bei dem Wasserschaden wird sicher nicht nur die Treppe rausmüssen, da ist doch noch mehr im Argen.

    Wenn die Versicherung des Verursachers hier steuert, vertritt die nur ihre eigenen Interessen, so schnell und billig wie möglich das Thema vom Tisch haben.
     
  9. #9 cschiko, 15.10.2019
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    Ich glaube, aber wie gesagt da wäre ich nicht rechtssicher (bzw. wer weiß immer was am Ende Recht ist), nicht das nur die Möglichkeit von nicht korrigierbaren Schäden direkt eine neue Treppe rechtfertigt. Wenn überhaupt müsste dafür, so denke ich, ausgeschlossen sein das die Treppe fachgerecht demotiert und montiert werden kann (ob man dabei nachher ggf. sogar optische "Einschränkungen" hinnehmen muss, will ich nicht mal ausschließen).

    Nehmen wir den Autounfall, jetzt sagen wir mal es müssen zur Reparatur die Sitze ausgebaut werden. Da kann man ja auch nicht direkt neue verlangen, nur weil sie Schaden nehmen könnten! Nur wenn dann an den Sitzen etwas passiert, besteht der Anspruch auf Reparatur/Ersatz (und das dann gegen den Reparateur).

    @simon: Die Versicherung steuert hier nichts, sie hat in meinen Augen mit ihrem Vorgehen nur angezweifelt das eine neue Treppe her muss und daher ein "Gegenangebot" eingeholt, das eben statt neuer Treppe den Aus/Einbau umfasst.
     
  10. #10 sauerpeter, 15.10.2019
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    Richtig, aber Projekte im Pharmabereich sind dann doch anders als hier im Baubereich, zumal dort auch andere Gesetzmäßigkeiten und Regularien vorliegen. Egal...
    Nein, die Versicherung plant unsere Schadensbehebeung NICHT.
    Sie akzeptiert nur nicht das, was wir vorgelegt haben und sucht sich jetzt jemand anderes.
    Aber ja, das werden wir nicht zulassen.
     
  11. #11 sauerpeter, 15.10.2019
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    DEr Anspruch auf Reparatur ist klar, aber es wird eindeutig gesagt, das es für den Fall, das Teile ausgetauscht werden müssen, es zu FArbunterschieden kommen WIRD. Nicht eventuell, sondern es WIRD so sein.
    Zurück zu deinen Sitzen: Und wenn sie dann sagen, sie kriegen nun einen schwarzen und einen grünen Sitz? Akzeptierst du das bei deinem Neuwagen? :) :P
     
  12. #12 sauerpeter, 15.10.2019
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    Ja du hast es richtig verstanden. Dann fängt aber die Diskussion an, ob der Schaden schon war, ob das überhaupt ein Schaden ist usw.

    Und da macht es doch eigentlich eher Sinn, das vorher zu klären. Weil dann ist die Treppe beschädigt.... Klar kann ich 500 Jahre Rechtstreit gehen, aber naja...
     
  13. #13 sauerpeter, 15.10.2019
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    Er sagt ja vorher, das er für Schäden an Baukörper und Treppe nicht aufkommt und haftet.
    Ob das wieder rechtens ist, ist natürlich auch wieder fraglich...
     
  14. #14 sauerpeter, 15.10.2019
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    HHHäääää ???
    Ich hab doch geschrieben das der Estrich komplett raus muss, im ganzen EG!!

    Und die Versicherung steuert hier nicht, sie ignoriert nur das Einreichen meines Angebotes und will ohne meine Zustimmung das nun durch einen externen ausbauen lassen.
    Logisch das wir das nicht zulassen.
    Aber das war erst mal auch nicht der Punkt, sondern das mit der Gewährleistung...
     
  15. #15 cschiko, 15.10.2019
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    Da liegt dann aber der Hase im Pfeffer, denn er spricht auch lediglich davon das "für den Fall" eines Schadens es zu Farbunterschieden kommen wird. Es muss aber danach ja nicht zu Schäden kommen!

    Einen grünen Sitz wird man sicherlich nicht akzeptieren müssen, da wird man auch sicher ganz spitzfindig werden müssen, was genau zu akzeptieren ist und was nicht. Aber das Problem hier ist doch zunächst mal, dass grundlegend die Treppe eben wohl schon ohne Beschädigung zu demontieren und montieren ist. Du aber per se eine neue Treppe bei der Versicherung beantragst, weil es zu einem Schaden kommen könnte und das macht die Versicherung eben nicht mit. Schon mal mit denen telefoniert?

    Ich glaube halt nicht (und verstehe das sogar), dass die Versicherung per se eine neue Treppe zahlen wird und zahlen muss. Was nun ist, wenn es zu einem Schaden beim Ausbau/Einbau kommt, ist eine andere Geschichte, aber das ist wahrscheinlich dann eben auch eher Sache desjenigen der dies umsetzt.
     
  16. #16 sauerpeter, 15.10.2019
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    Und der sagt von vornherein, das er keine Haftung/Schadensersatz übernimmt... Und dann liegt der zweite Hase im Pfeffer...
    Und nicht nur das, dann geht es los mit "Das ist kein Schaden", "Das war schon" usw...
     
  17. #17 cschiko, 15.10.2019
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    Ob er das kann, keine Ahnung!

    Aber ich denke, alles andere kann wohl nur ein Anwalt sagen, einfach das du nicht nur auf Grund der Möglichkeit eines Schadens beim Aus oder Einbau eine neue Treppe von der Versicherung bekommen wirst.

    Um was für eine Treppe handelt es sich, dass der Hersteller zwingend von "massiven" Farbunterschieden ausgeht, im Falle das etwas ausgetauscht werden muss. Ganz nebenbei, bei der dann ja doch größeren Schadenshöhe dürfte doch eh ein Gutachter im Boot sein, was sagt dieser denn?
     
  18. #18 Fabian Weber, 15.10.2019
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    Allerdings hast Du ja mit einer Baufirma gebaut und es läuft noch die Gewährleistung. Du hast mit Baufirma gebaut, weil Du in Mangelfragen nur einen Ansprechpartner haben willst. Außerdem ist Dir wichtig, dass die Baufirma nicht so schnell pleite geht, wie irgendwelche Tischler, die Du Dir nichtmal selbst aussuchen kannst, mit denen Du aber im Zweifel später Stress hast.

    So würde ich das aufziehen.
     
  19. #19 cschiko, 16.10.2019
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    Also wenn ich das eben richtig verstehe geht es der Versicherung auch nicht per se darum, dass es der Tischler umsetzt. Diesen haben sie eben geschickt, da der TE schlicht als Angebot der Baufirma statt dem Aus/Einbau der Treppe eine neue Treppe eingereicht hat. Das wird die Versicherung quasi anzweifeln, dass dies notwendig ist. An der Umsetzung durch die Baufirma würde das also nicht scheitern (wenn ich das richtig verstehe), sie lehnen lediglich ab direkt eine neue Treppe einzubauen. Und das ist ja auch verständlich!

    Es scheint, nach dem was zu lesen war, ja eben auch möglich die Treppe auszubauen und danach wieder zu montieren, es KANN (muss aber nicht) dabei eben zu Schäden kommen. Wie und ob überhaupt sich die Baufirma, wenn sie den Aus/Einbau macht, dann da rausnehmen kann?! Das vermag ich nicht zu beurteilen.
     
  20. #20 Lexmaul, 16.10.2019
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