Gewährleistung Generalunternehmer an Sub

Diskutiere Gewährleistung Generalunternehmer an Sub im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo in die Runde, wir haben bei unserer Sanierung ein großes Problem. Der Generalunternehmer ist in Schieflage geraten da einige seiner Kunden...

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  1. #1 ReinerMohr, 17.09.2022
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    Hallo in die Runde,

    wir haben bei unserer Sanierung ein großes Problem. Der Generalunternehmer ist in Schieflage geraten da einige seiner Kunden nicht mehr zahlen können und ein Lieferant von ihm Insolvenz angemeldet hat. Solange er keinen Zwischenkredit von der Bank erhält, ist er nur eingeschränkt zahlungsfähig bis der Rechtsstreit geklärt wurde.

    er hat nun einen neuen Sub eingestellt der unsere Baustelle fertig macht. Der GU hat nun einiges auf meine Baustelle geliefert und will es mit dem Sub sofort verbauen - die ganzen Materialen habe ich vollständig bezahlt. Er hat allerdings nicht alle offenen Rechnungen mit meinem Geld beglichen. Dh umso länger ich warte, desto höher die Chance dass alle materialen wieder weg sind.

    meine Vermutung ist, er macht unsere Baustelle zumindest fertig, geht dann in Insolvenz oder löst die Firma auf. Er hat in diese Richtung Andeutungen gemacht. Er führt das Unternehmen schon seit vielen Jahren und hat nun einfach keine Lust mehr auf die aktuelle Situation.
    Wir haben einen Vertrag nach VOB, dh ich habe auch keine Ansprüche aus Mängeln mehr wenn er in Insolvenz geht oder die Firma nicht mehr existiert. Kann ich den Vertrag anpassen lassen und den Sub irgendwie für die GWL mit rein bringen? Den Sub wird es zumindest weiterhin geben….
    Vertrag auflösen kann ich leider nicht.

    vielleicht hat jemand einen Rat, Danke vorab.
     
  2. #2 simon84, 17.09.2022
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    Ja habe ich. Sofort zum Fachanwalt gehen mit der Thematik.
    Risikobewertung: Risikowirkung hoch, Eintrittswarscheinlichkeit hoch.
     
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  3. #3 ReinerMohr, 17.09.2022
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    Ich hatte ein Erstgespräch, da ich bis Montag eine Entscheidung getroffen haben muss. Er kann mich eben nur rechtlich beraten, nicht welchen Weg ich wähle.

    aus dem Vertrag komme ich aktuell rechtlich nicht raus.

    Möglichkeit 1: ich mache die Anzahlung für die materialen dann ist der Vertrag von den Kosten her erfüllt - das Geld ist aber dann weg, da es alles nur Anzahlungen für Bestellungen sind. Danach kann ich Klagen und alles nicht erbrachte zurück verlangen - werde ich aber nie etwas von sehen. Geht aber erst in ein paar Monaten weil er bis dahin Zeit hat den Vertrag zu erfüllen.

    Möglichkeit 2:
    Ich mache mit und schaue dass ich irgendwie den Sub in die GWL bekomme. Allerdings weiß ich nicht wie. Der Sub meinte auch ich kann ihn jederzeit direkt beauftragen - geht aber nicht weil ich nicht aus dem Vertrag komme. Ich bekomme zu allen Anzahlungen usw vom Sub eine Bestätigung, dass er die Ware bestellt hat.
    Somit hätte ich zumindest eine Chance dass mein Haus über den Winter kein Totalschaden wird.
     
  4. SIL

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    Das ist eine falsche Aussage.

    Dazu musst du den GU zum Teil oder ganz aus seiner Leistung 'befreien' das geht natürlich nur mit seiner Zustimmung oder du forderst Bürgschaft musst aber dann auch bürgen.

    Wie ist dies zu verstehen? Hast du bereits überzahlt?

    Das geht nicht solange Leistung noch im Vertrag beim GU liegen , üblicherweise lauern die eventuellen Liquidator /Sequestor nur auf solche Konstellation um dann Rechnung und 'Gewinnverlust ' einzuklagen.

    Hier liegt es vorrangig an deinem Verhältnis mit dem GU ( falls es ich es falsch interpretiere , du hast bereits Zahlungen geleistet, die nicht dem tatsächlichen Bestand entsprechend sind und der GU hat Geld aus deinem Auftrag genutzt ' um Löcher zu stopfen ...' hier greift ggf schon die Bereicherung des GU , fällt schon ins Strafrecht ..).

    Es gibt hier Anzeichen wo eine Annullierung möglich wäre , allerdings sind da deine Auskünfte zu schwach
     
  5. #5 ReinerMohr, 17.09.2022
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    ich habe zwar dann GWL aber das würde dann der Insolvemzverwalter regeln. Bringt mir dann nichts mehr ein. Er geht 100% in Insolvenz wenn nur ein Gläubiger nicht mit spielt.

    Warum muss ich ihn von seiner Pflicht befreien, mit welchen Subs er arbeitet darf mir ja egal sein. Nur wenn er jetzt mehr verlangt wie ursprünglich im Vertrag festgelegt möchte ich auch eine zusätzliche Sicherheit und er will immerhin mehr Geld. Mir ist wichtig dass alle weiteren Arbeiten auch vom Sub übernommen werden.

    und ja, ich habe alles Material angezahlt, 40% - 60%, er hat mir zum Teil auch vor Ort nachgewiesen, dass er die Sachen bestellt hat, wir haben zum Teil mit den Lieferanten gesprochen bzw bevor ich angezahlt habe war auch immer einer zum ausmessen etc vor Ort. Ich habe keinen gefunden der nicht auf mind 40% Anzahlung bestanden hat. Leider waren die Kosten für Dämmung, Fenster, Türen, Heizung teuer. Andere Materialien haben wir zB immer pünktlich geliefert bekommen (Böden, FBH, etc) und wochenlang war die Baustelle auch nicht im Verzug.

    der Sub bezog sich darauf dass ich in zwei Monaten den Vertrag verlassen kann wegen nicht Erfüllung. Dann kann ich ihn auch fernab von ihm beauftragen.

    ja lt Anwalt ist es aus mehreren Gründen eine Straftat, allerdings fehlen mir die Beweise. wie ich ihn persönlich noch dran bekomme überlege ich aktuell noch. Allerdings ist mir erst mal wichtiger meine Materialien zu sichern bzw. weiter zu machen.
     
  6. #6 Fabian Weber, 17.09.2022
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    Abtretungserklärung für das Material, Auflösungsvertrag, ist doch alles noch möglich.

    Das hat mit VOB erstmal nichts zu tun.
     
  7. SIL

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    Etwas neues...
    Also nicht voll .
    Immer neue Tatsachen ...

    Eventuell...aber nicht mit Material!aus dem anderen Vertrag...
    Wozu dann noch die Nachfrage, wenn schon Anwalt aktiv ist ..
    Bei den sich ändernden Angaben wäre ich da eher vorsichtig...:closed:
     
  8. #8 simon84, 18.09.2022
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    Die Nummer ist zu groß für anonyme Tips.
    Anwalt
    Hier ist Ende Gelände
    Sorry
     
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