Gewährleistung nach BGB und VOB

Diskutiere Gewährleistung nach BGB und VOB im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; für Bauwerke nach BGB -5jahre und nach VOB 4Jahre? für bewegliche teile, mit feuer berührte teile nach VOB -1jahre??

  1. xuery

    xuery

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    für Bauwerke nach BGB -5jahre und nach VOB 4Jahre?
    für bewegliche teile, mit feuer berührte teile nach VOB -1jahre??
     
  2. #2 Baufuchs, 16.07.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Bei industriellen Feuerungsanlagen 1 Jahr, sonst 2 Jahre.
    Rest passt.
     
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Gewährleistung nach BGB und VOB

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