Gewährleistungsansprüche ohne Vertrag

Diskutiere Gewährleistungsansprüche ohne Vertrag im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Wir bauen uns ein Reihenhaus von einem Gu. Das Haus ist nun fast fertig.Vertraglich haben wir eine Fertigstellungsbürgschaft vereinbart,welche...

  1. #1 Wasserchris, 18.01.2005
    Wasserchris

    Wasserchris Gast

    Wir bauen uns ein Reihenhaus von einem Gu. Das Haus ist nun fast
    fertig.Vertraglich haben wir eine Fertigstellungsbürgschaft vereinbart,welche
    aber von Anfang an und auf weitere Anfrage nicht erbracht wurde. Dies lässt
    uns nun vermuten das eine Bankabsicherung nicht möglich bzw finanzeller Grundstock der Firma fehlt.Ist es nun gerechtfertigt einen Gewährleistungsbetrag bei letzter Rate, aus Vorsicht, einzubehalten, um bei Konkurs nicht aussen vor zu sein.Der Betrag wird nach Ablauf der Gewährleistung beglichen.Dies ist leider im Vertrag nicht vereinbart.

    Mit freundlichen Grüßen
    Wasserchris
     
  2. Lebski

    Lebski Gast

    Jein, mit Tendenz zu Nein.

    Fertigstellungbürgschaften dienen zur Absicherung gegen Überbezahlung während der Ausführung, und für das Risiko gegen Insolvenz während der Ausführung.

    Oft wird nur 90% der Leistung bezahlt, um dies zu Gewährleisten. So ist es bei Vergabe nach VOB.

    Ein Einbehalt für die Dauer der Gewähleistung ist weder in der VOB, noch im BGB vorgeschrieben. Das kann bei Vertragsabschluss vereinbart werden, die VOB schreibt in diesem Fall, dass es vereinbart wird, noch einiges vor.

    Nachträglich ist es nicht möglich. Hier ist die Abnahme entsprechend wichtig. Überlegen Sie, um wie viel Geld es geht... vieleicht sollten Sie einen Fachmann für die Abnahme hinzuziehen. Die Begründung überlasse ich den Kolegen. :winken
     
  3. #3 Baufuchs, 19.01.2005
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wenn ich es richtig verstehe,

    ist die Fertigstellung des Bauwerks erreicht.
    Das mit dieser Bürgschaft abzusichernde Risiko besteht also nicht mehr.

    Eine Fertigstellungsbürgschaft ist etwas anderes als eine Gewährleistungsbürgschaft. Gewährleistungsbürgschaft war ebensowenig vereinbart wie der Einbehalt eines Teilbetrages für die Dauer der Gewährleistung.
    Was bleibt: Bei Mängeln zum Zeitpunkt der Abnahme, Zahlungseinbehalt bis zum 3-fachen des Mänegbeseitigungsaufwands. Wenn Mängel beseitigt sind wird der Einbehalt zur Zahlung fällig.
     
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