Gewährleistungsdauer für einen Brennereinbau ?

Diskutiere Gewährleistungsdauer für einen Brennereinbau ? im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Wie lange kann ein neuer Brennereinbau (Gas) reklamiert werden (Gewährleisung) ? Soweit mir bekannt, für den Brenner selbst 2 Jahre und für die...

  1. JHBD

    JHBD

    Dabei seit:
    21.07.2020
    Beiträge:
    53
    Zustimmungen:
    2
    Wie lange kann ein neuer Brennereinbau (Gas) reklamiert werden (Gewährleisung) ?
    Soweit mir bekannt, für den Brenner selbst 2 Jahre und für die Einbauleistung der Handwerkerfirma 5 Jahre.
    Ist das so korrekt?
     
  2. BaUT

    BaUT

    Dabei seit:
    30.10.2019
    Beiträge:
    6.701
    Zustimmungen:
    4.046
    Beruf:
    Bau-Ing.
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Erklärbär
    War da nicht mal was von 2 Jahren für "vom Feuer berührte Bauteile"?
    Wie soll den die Laufzeittrennung zwischen Bauteil und Einbauleistung begründet werden?
     
  3. JHBD

    JHBD

    Dabei seit:
    21.07.2020
    Beiträge:
    53
    Zustimmungen:
    2
    Soweit mir bekannt (unter Vorbehalt) muß der Hersteller des Teils 2 Jahre geben.
    Die (korrekte) Arbeitsleistung soweit ich weiß, bei Herstellung eines "Werks" bzw. Werksleistung, 5 Jahre.
    Ist halt nur die Frage, ob ein Brennereinbau eine "Werksleistung" in diesem Sinne darastellt.
     
  4. #4 Fred Astair, 17.08.2020
    Fred Astair

    Fred Astair

    Dabei seit:
    02.07.2016
    Beiträge:
    10.576
    Zustimmungen:
    5.104
    Beruf:
    Tänzer
    Ort:
    San Bernardino
    Ich sage mal Brenner=Zubehörteil=zwei Jahre Gewährleistung.
    Selbst wenn es fünf Jahre wären, wie willst Du dem Errichter nachweisen, dass er vor Jahren falsch montiert hat oder einen defekten Brenner eingebaut hat?
    Kann es sein, dass hier mal wieder Gewährleistung mit Garantie verwechselt wird?
     
    simon84 gefällt das.
  5. BaUT

    BaUT

    Dabei seit:
    30.10.2019
    Beiträge:
    6.701
    Zustimmungen:
    4.046
    Beruf:
    Bau-Ing.
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Erklärbär
    VOB/B §13
    Gewährleistungsfrist
    2 Jahre auf Teil und Einbauleistung - gilt für alle "vom Feuer berührten Teile"
    1 Jahr bei industriellen Feuerstätten
    da wird nix zwischen Teil und Einbauleistung unterschieden
     
  6. JHBD

    JHBD

    Dabei seit:
    21.07.2020
    Beiträge:
    53
    Zustimmungen:
    2
    In welchem Gesetz soll sowas mit Feuerstätten und "vom Feuer berührten Teile" denn stehen ?
    Habe sowas noch nirgendwo gelesen.
     
  7. #7 Fred Astair, 17.08.2020
    Fred Astair

    Fred Astair

    Dabei seit:
    02.07.2016
    Beiträge:
    10.576
    Zustimmungen:
    5.104
    Beruf:
    Tänzer
    Ort:
    San Bernardino
    Bevor Du Dich mit Details befasst, lerne erstmal den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung.
     
  8. Polier

    Polier

    Dabei seit:
    23.07.2020
    Beiträge:
    362
    Zustimmungen:
    202
    Beruf:
    Polier
    Ort:
    Calw
    Der Einbau eines neuen Brenners ist keine Bauleistung Sondern die Reparatur eines Gerätes wie kommst Du dann auf 5 Jahre Gewähleistung?
     
  9. Polier

    Polier

    Dabei seit:
    23.07.2020
    Beiträge:
    362
    Zustimmungen:
    202
    Beruf:
    Polier
    Ort:
    Calw
     
  10. #10 JHBD, 17.08.2020
    Zuletzt bearbeitet: 17.08.2020
    JHBD

    JHBD

    Dabei seit:
    21.07.2020
    Beiträge:
    53
    Zustimmungen:
    2
    Also Reparatur ist es definitiv nicht gewesen.
    Denn der (alte) Brenner wurde ja gerade NICHT repariert, sondern ausgetauscht, wegen Wechsel des Brennstoffs von Öl auf Gas und nicht weil der alte Brenner defekt war. Vormals war ein Ölbrenner installiert. Jetzt ein Gasbrenner......

    @ Fred Astair: Ich kenne sehr wohl den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleisung.....

    Auch steht die Frage eines eventuellen Beweises von Fehlern beim Einbau bzw. bei der Einstellung auf einem anderen Blatt. Frage ist zunächst, ob hier eine 5-Jährige (oder nur 2-Jährige) Gewährleistungspflicht des Monteurs auf seine Einbauleistung besteht.
     
  11. #11 Blackpiazza, 17.08.2020
    Blackpiazza

    Blackpiazza

    Dabei seit:
    19.06.2019
    Beiträge:
    493
    Zustimmungen:
    187
    Interessant wäre ja der Grund der Frage aber bloss nicht mit allen Infos rausrücken
     
  12. JHBD

    JHBD

    Dabei seit:
    21.07.2020
    Beiträge:
    53
    Zustimmungen:
    2
    Zitat von BaUT:
    VOB/B §13
    Da stehts


    Danke für den Hinweis.
    Aber die VOB gelten nur für Bauleistungen.
    Der Austausch eines Brenners ist vermutlich keine Bauleistung.
     
  13. JHBD

    JHBD

    Dabei seit:
    21.07.2020
    Beiträge:
    53
    Zustimmungen:
    2
    Der Grund ist ganz einfach.
    Es wurde ein neuer Brenner aus o.g. Grund eingebaut.
    Anschießend stand das Gebäude etwas über 2 Jahre leer und unbenutzt.
    Dann sollte es wieder genutzt werden, jedoch funktioniert die Heizung nach dem Brennereinbau nicht, bzw. geht nach ca. 30 Sek. aus.
    Da der Brenner praktisch NEU bzw. unbenutzt ist, liegt nahe, daß beim Einbau geschlampt wurde.
     
  14. #14 Fred Astair, 17.08.2020
    Fred Astair

    Fred Astair

    Dabei seit:
    02.07.2016
    Beiträge:
    10.576
    Zustimmungen:
    5.104
    Beruf:
    Tänzer
    Ort:
    San Bernardino
    Na bitte, Du weißt es doch!
    Naheliegend = Vermutung = Reicht nicht.

    Aus zweimal falsch wird nicht richtig.
     
  15. JHBD

    JHBD

    Dabei seit:
    21.07.2020
    Beiträge:
    53
    Zustimmungen:
    2
    @Fred Astai: Gewährleistung gibt es auch auf Handwerkerleistungen, die nicht der VOB unterliegen, sondern dem BGB.

    Wenn die Gewährleistung hier 5 Jahre betragen sollte, was im übrigen die eigentliche Thread-Frage ist, dann werde ich dem auch nachweisen (und zwar nicht nur mit Vermutung), daß er Mist gebaut hat !
    Aber vorher ist erstnmal die Frage der Gewährleistungsfrist zu klären.
     
  16. #16 Blackpiazza, 17.08.2020
    Blackpiazza

    Blackpiazza

    Dabei seit:
    19.06.2019
    Beiträge:
    493
    Zustimmungen:
    187
    Also du hast vor zwei Jahren einen neuen Brenner einbauen lassen und hast nicht getestet ob er funktioniert und dann direkt alles leer stehen lassen und nun geht die Heizung nicht und direkt muss der Brenner Schuld sein .Ist ne interessante Geschichte
     
  17. #17 jodler2014, 18.08.2020
    jodler2014

    jodler2014

    Dabei seit:
    20.12.2014
    Beiträge:
    3.895
    Zustimmungen:
    536
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    RP
    Gashahn wahrscheinlich abgesperrt ?
     
  18. SIL

    SIL

    Dabei seit:
    06.05.2018
    Beiträge:
    8.986
    Zustimmungen:
    3.257
    Beruf:
    M. Sc. Dipl. Ingenieur
    Ort:
    6210
    2 Jahre wie Fred nun schon bemerkte, allerdings sind bei dir die 2 Jahre schon im A..... weil du zumindest steht es jetzt nicht anders da, keine Wartung im 12 Monatsturnus vorgenommen hast. Die eventuell erweiterte Herstellergarantie muss nicht zwangsläufig an dich übergangen sein, das muss du mit deinen Installateur abklären incl den Wartungsnachweisen.
     
  19. BaUT

    BaUT

    Dabei seit:
    30.10.2019
    Beiträge:
    6.701
    Zustimmungen:
    4.046
    Beruf:
    Bau-Ing.
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Erklärbär
    Dachte schon wir machen hier einen Grundkurs für einen Jurastudenten im 1 Semester Baurecht

    Gewährleistung auf ein Ersatzteil nach Reparatur.

    Dir ist aber schon klar, dass nach Abnahme der Leistung eine Beweislastumkehr eintritt und DU als Auftraggeber nachweisen musst, dass die aktuelle Heizungspanne wirklich am 2 Jahre alten Brennereinbau liegt? Eine bloße Vermutung reicht nicht aus! Wenn die Funktionsprüfung zum Zeitpunkt des Brennereinbaus erfolgreich verlief und die Leistung vor 2 Jahren erfolgreich abgenommen wurde, dann könnte der Funktionsausfall heute auch hundert andere Gründe haben (Alterssschwäche des Steuergerätes und einiger Sonden hätte ich da ganz oben auf der Liste).

    Genau solche Bauherren sind der Grund warum HLS-Handwerker lieber eine komplett neue Heizung anbieten statt zu reparieren und warum Dachdecker das ganze Dach neu decken wollen obwohl nur ein paar Verblechungen zu tauschen wären und zwei Dachziegel abgerutscht sind...
     
    Manufact und Fred Astair gefällt das.
  20. #20 JHBD, 18.08.2020
    Zuletzt bearbeitet: 18.08.2020
    JHBD

    JHBD

    Dabei seit:
    21.07.2020
    Beiträge:
    53
    Zustimmungen:
    2
    Nochmal ein paar Details zur Klarstellung, auch wenn das mit der eigentlichen Threadfrage nichts zu tun hat, denn die Beweislast usw. kann erst dann Thema werden, wenn überhaupt die Gewärleistungsfrist NOCH gewahrt ist. Ansonsten ist jede weitere Diskussion sowieso "für die Katz"....

    1. Das mit dem Brennereinbau vor etwas über 2 Jahren war noch der ehemalige Eigentümer. Inzwischen hat es kürzlich einen Eigentümerwechsel auf mich gegeben.

    2. Der Gashahn ist geöffnet. Laut einem Monteur der das mal "auf die schnelle" ansah, kommt das Gas zwar beim Brenner an, geht jedoch dort, weshalb auch immer, nicht durch.

    Der Vorbesitzer des Gebäudes und auch die Installationsfirma des Brenners sind renitent und unkoopperativ !
    Von dorther gibt es keinerlei Infos oder jedwedes entgegenkommen zur Lösung des Problems.

    Es gibt auch keinerlei Belege hinsichtlich Wartung, ja nicht mal eine Rechnungskopie des Einbaus will man freiwillig rausrücken. Vermutlich weil man "Ungemach" schon kommen sieht......
     
Thema:

Gewährleistungsdauer für einen Brennereinbau ?

Die Seite wird geladen...

Gewährleistungsdauer für einen Brennereinbau ? - Ähnliche Themen

  1. Gewährleistungsdauer Hydraulischer Abgleich

    Gewährleistungsdauer Hydraulischer Abgleich: Hallo zusammen, wir haben uns 2019 einen neuen Heizkessel (Vitodens 222-F) einbauen lassen, inkl. neuer Ventile an allen Heizkörpern (Danfoss...
  2. Gewährleistungsdauer für Aussenlasur auf Hartholz?

    Gewährleistungsdauer für Aussenlasur auf Hartholz?: Guten Tag, gibt es in unserem von Rechtswesen geplagten Lande ein eindeutiges Regelwerk, auf welches sich eine max. Gewährleistungsdauer stützen...